In Hessen kann man jetzt mit insgesamt 15 Punkten in die Justiz

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Hessen hat die Einstellungsvoraussetzungen für den Justiznachwuchs gesenkt. Der Richterwahlausschuss hat beschlossen, dass künftig „nur“ noch insgesamt 15 Punkte in beiden Staatsexamen notwendig sind.

Der Justiz geht der Nachwuchs aus. Das ist längst keine Neuigkeit mehr. In Deutschland gibt es auf Grund des demographischen Wandels und jahrelanger Verfehlungen in der Personalpolitik zu wenig Richter:innen und Staatsanwält:innen. Laut der Deutschen Richterzeitung sind alleine in diesem Jahr bereits 66 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil ihre Verfahren zu lange dauerten (JURios berichtet).

Notengrenze um einen Punkt gesenkt

Das Land Hessen hat die Einstellungsvoraussetzungen deswegen von vormals insgesamt 16 Notenpunkte auf „nur“ noch 15 Notenpunkte gesenkt. Im Zweiten Staatsexamen sind dabei 7,5 Punkte erforderlich, bei besonderen Umständen, zum Beispiel beruflicher Vorerfahrung, können ausnahmsweise auch 7 Punkte genügen. So heißt es in der Pressemitteilung des Justizministeriums.

Das „magische Prädikat“ von jeweils 9 Punkten in beiden Staatsexamina gehört damit schon länger der Vergangenheit an. Diese Entscheidung hat der Richterwahlausschuss „mit Blick auf den hohen Personalbedarf“ getroffen. Das Gremium besteht aus Abgeordneten des Landtags, Vertreter*innen der Gerichtsbarkeiten sowie einem:r Vertreter:in aus der Anwaltschaft. Der Richterwahlausschuss muss der Einstellung sowie Verbeamtung von Richter:innen und Staatsanwält:innen in Hessen zustimmen.

Hinweis: Die Notengrenzen können sich seit Corona nochmals verändert haben. Fragt bei Interesse unbedingt bei der für die Einstellung zuständigen Person nach.

Assessorbrücke soll Wartezeit erträglich machen

„Die Absenkung der Notenanforderungen ist moderat. Auch in Zukunft verlangt die Einstellung in die Justiz überdurchschnittliche Examensergebnisse und zusätzlich besondere fachliche und persönliche Eigenschaften“, so Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck (CDU). Einen „Ausverkauf“ der Justizberufe wird es also auch in Hessen nicht geben.

Zuvor hatte Hessen bereits eine sogenannte „Assessorbrücke“ angekündigt, um dem Personalmangel in der Justiz abzuhelfen. Denn bisher ging die Einstellung in den Richterdienst nicht so schnell wie der in der freien Wirtschaft. Viele Nachwuchsjurist:innen seien deswegen in der Wartezeit abgesprungen. Durch die „Assessorbrücke“ sollen zukünftig gute Assessor:innen bis zu ihrer Ernennung ins Richterverhältnis auf Probe durch einen befristeten Arbeitsvertrag beim Land Hessen gehalten und zugleich finanziell abgesichert werden.

Ob diese Absenkung der Notenanforderungen ausreichen wird, zeigt die Zeit. Denn auch Großkanzleien, Unternehmen, Versicherungen und Banken kämpfen um den juristischen Nachwuchs. Und auch hier ist schon lange kein Prädikat mehr erforderlich. Dafür ist die Bezahlung teils doppelt so hoch wie im Staatsdienst. Für die Justiz spricht also eigentlich nur noch die Verbeamtung sowie die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Pressemitteilung: https://www.hessen.de/an

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