Die Jurazeitschrift “AD LEGENDUM” wird volljährig! Ein Rückblick

Im Jahr 2004 trat Horst Köhler das Amt des Bundespräsidenten an, Griechenland wurde zum ersten Mal Fußball- Europameister und Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern traten der EU bei. ‘Dragostea din tei’ war der Charterfolg des Sommers 2004. Doch das war nicht alles! Nicht nur Leni Klum erblickte 2004 das Licht der Welt – auch die erste Ausgabe der juristischen Ausbildungszeitschrift AD LEGENDUM erschien und damit wird sie dieses Jahr volljährig. Das soll als Anlass genommen werden für einen kleinen Rückblick.

15 engagierte Studierende haben sich 2004 diesem Projekt angenommen. Auf Betreiben von Professor Thomas Hoeren widmeten sich diese Jurastudierenden der neuen Herausforderung einer Ausbildungszeitschrift, die von Studierenden herausgegeben und konzipiert wird. Zeitschriften dieser Art kannte man eher aus dem Ausland, doch von nun an sollte es eine solche auch aus Westfalen geben – genauer gesagt aus Münsters Juridicum. Dafür mussten die Redaktionsmitglieder Autor:innen für Beiträge gewinnen, Anzeigenpartner:innen finden und den Vertrieb organisieren. Die damalige Chefredakteurin Elke Berding betonte in ihrem Vorwort, dass sich die Redaktionsmitglieder mit ihrem „selbst vor durchwachten Nächten nicht zurückschreckenden Engagement“ selbst übertroffen hätten.

15 Studierende und eine Vision: Der Beginn der AD LEGENDUM

58 Seiten stark ist diese erste Ausgabe der AD LEGENDUM und enthält vor allem Beiträge von Münsteraner Professor:innen und Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, die sich auf dieses neue Projekt eingelassen haben. Das Schwerpunktthema lautete: ‘Die neue EU- Verfassung’. Dafür wurden Interviews mit hochkarätigen und namenhaften Persönlichkeiten geführt. Dem ehemaligen Premierminister der Republik Irland John Bruton etwa oder dem damaligen Richter am spanischen Verfassungsgericht Pablo Pérez Tremps. Auch aus heutiger Sicht sind der Mut und die Neugier der Interviewpartner:innen beachtlich, sich auf dieses unbekannte Experiment einzulassen. In der Rubrik Fallbearbeitung gab es zu allen drei Rechtsgebieten je einen Fall mit einem Lösungsvorschlag. Außerdem wurde damals an der Westfälischen Wilhelms Universität die Studienordnung geändert, sodass sich in der Rubrik ‘Studienpraxis’ die neuen Schwerpunkte vorstellten. Zu guter Letzt offenbarte Dr. Stefan Edenfeld noch typische Fehler in (Examens-)Hausarbeiten.

Und auch wenn dem Jurastudium eine gewisse Trockenheit vorgeworfen wird, wollte die AD LEGENDUM dem entgegentreten und veröffentlichte eine Glosse von Professor Bodo Pieroth sowie schon beinahe loriotartige Dialoge und Szenen, verfasst von Professor Bernd Holznagel.

Die erfolgreiche Entwicklung der AD LEGENDUM

Mit einer Auflage von 500 Exemplaren startete die AD LEGENDUM die Reise in das damals noch Ungewisse. Und heute? Die 78. Ausgabe der AD LEGENDUM ist derzeit im Druck. Noch immer hat sie ein Schwerpunktthema, unter dem juristisches Wissen aus dem Studium vertieft wird, etwa durch Schwerpunkte wie: ‘Vertrauen ist gut, sichern ist besser – Kreditsicherungsrecht’, ‘Irren ist staatlich – Staathaftungsrecht’ oder auch ‘Recht des bewaffneten Konflikts: Wenn zwei sich streiten – Recht in kriegerischen Zeiten’. Noch immer hilft sie mit den drei Gutachtenlösungen Studierenden in der Klausurvorbereitung. In den Grundlagen werden die großen und kleineren Themen des Jurastudiums verständlich aufbereitet und es wird geschichtlich. Immer im Wechsel wird die Frage aufgegriffen ‘Woher kommt…’ eine bestimmte Rechtsfigur bzw. eine juristische Begrifflichkeit und ‘Wer war eigentlich…?’ eine bedeutende Person aus der Juristerei. Denn woher kommt eigentlich das Bereicherungsrecht? In der 03/19 könnt ihr es nachlesen.

Noch immer besteht das Bestreben die Lektüre der Zeitschrift unterhaltsam zu gestalten, sodass unter der Rubrik Studienpraxis, Menschen ihre Erfahrungen aus der Arbeitswelt teilen, Tipps zum Studium geben oder andere Themen aus der juristischen Praxis besprechen.

Die Herausforderungen der Digitalisierung meistern!

Mittlerweile hat die AD LEGENDUM die Auflage auf 1.500 Exemplare verdreifacht und sich etabliert. Sie gehört zum festen Bestand von über 200 Fachbibliotheken, insbesondere auch an allen Bundesgerichtshöfen. Die Redaktion und die Verlagsorganisation umfassen zusammen inzwischen 55 Mitarbeiter. Hinter der AD LEGENDUM steht ein Verein, der sie in eigenem Verlag vertreibt. Neben der Zeitschrift bringt der Verein außerdem einen Klausurenblock heraus. Zusammenfassend kann man sagen, dass aus dem studentischen Versuch, eine Zeitschrift in Eigen-Publikation zu gestalten, ein geradezu erwachsener Erfolg geworden ist.

Als nächstes steht die Digitalisierung der AD LEGENDUM an. So wie sie überall ein wichtiges Thema ist, sind auch ihre Herausforderungen und Chancen für die Zeitschrift nicht mehr wegzudenken. Prozesse können vereinfacht und beschleunigt werden, Leser:innen besser erreicht (z.B. über Instagram) und die Publikationen aktueller gehalten werden.

Es bleibt spannend, wie sich die AD LEGENDUM in Zukunft weiterentwickeln wird.

Aber eines hat sich noch nicht geändert. Es sind noch immer Studierende, die sich um alles kümmern: die auf Autor:innen-Suche gehen, die in Kontakt mit den Buchhandlungen stehen und noch immer viermal im Jahr – bei jeder Ausgabe – im Juridicum stehen, um die Zeitschriften an die Studierenden zu verkaufen. Denn das ist die AD LEGENDUM: von Studierenden für Studierende.

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Anthea Karnbach & Frauke Wartala
Anthea Karnbach & Frauke Wartalahttp://www.adlegendum.de
Anthea Karnbach ist Vorsitzende des Vorstandes der AD LEGENDUM. Frauke Wartala ist ihre Stellvertreterin.

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