Klage gegen Burger King wegen „kontaminiertem“ veganem Burger

Ein Veganer aus Atlanta hatte die Fastfood-Kette Burger King verklagt, weil sein fleischfreier Burger auf dem gleichen Grill zubereitet worden war, wie der reguläre Burger mit Fleisch-Patty. Ein Gericht in Florida hat die Klage des Mannes jetzt jedoch abgewiesen.

Phillip Williams ernährt sich rein vegan. Auch, wenn er bei Burger King isst. Deswegen bestellte er explizit einen „Impossible Wooper“ ohne Mayonnaise. Der “Impossible Whopper” wird seit August 2019 von Burger King vertrieben und mit den Worten “100% Whopper, 0% Beef” beworben.

Erst nachdem Williams den Burger gegessen hatte, stellte er nach eigenen Angaben fest, dass die fleischfreien Burger auf demselben Grill wie die Burger mit Fleisch zubereitet werden. Der vegane Burger sei deswegen „kontaminiert“. Nach Ansicht des Veganers verwendet der Fast-Food-Riese für seine veganen Burger zwar das markenrechtlich geschützte “Impossible Meat”, das bekanntlich eine vegane Fleischalternative ist, jedoch werden die Burger auf demselben Grill zubereitet und deswegen mit Fleischresten „beschmutzt“.

Irreführung der Kund:innen?

Für Williams ein Grund zur Klage. Burger King habe seine Kund:innen nicht ausreichend darüber informiert, wie die vegane Alternative zubereitet werden würde. Die von Williams besuchte Filiale hätte keine Beschilderung gehabt, die auf die Umstände der Zubereitung hinweisen würden. Die Verbraucher:innen seien deswegen „getäuscht“ worden. Indem die Fastfood-Kette den “Impossible Whooper” als vegane Menüoption vermarkte, führe das Unternehmen seine Kund:innen in die Irre. Williams Klage in Florida schlossen sich noch sechs weitere Kund:innen an.

Doch inzwischen hat ein Bezirksgericht in Florida die Klage zurückgewiesen. Das Gericht urteilte, dass die Kläger:innen nicht nachweisen konnten, dass sie aufgrund der Zubereitungsmethoden von Burger King getäuscht worden seien und ihnen deswegen ein finanzieller Schaden entstanden sei. Der zuständige Richter, Raag Singha, führte in der Urteilsbegründung aus, dass die Werbung des Unternehmens nicht versprochen habe, dass die “Impossible Whopper” auf einem anderen Grill zubereitet würden. Außerdem hätten die Kläger:innen weder nach der Zubereitungsmethode von Burger King noch nach einer Alternative gefragt. “Burger King versprach einen fleischfreien Burger und lieferte“, so der Richter abschließend.

Burger King selbst hatte sich darauf berufen, dass der „Impossible Wooper“ gerade nicht als „vegan“, sondern als „pflanzlich“ beworben werde. Auf Nachfrage hätte das fleischlose Patty von den Mitarbeiter:innen der Filiale aber auch getrennt von Fleischprodukten zubereitet werden können.


Fundstelle: https://www.delish.com/

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