Erneuter Suizid während Ersatzfreiheitsstrafe

Triggerwarnung: Suizid

Ein 35-jähriger Gefangener, der seit dem 1. Juli 2022 eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßte, hat sich am 20. September 2022 in der JVA Brandenburg an der Havel das Leben genommen. Der Fall heizt die Debatte rund um die Abschaffung der unmenschlichen Ersatzfreiheitsstrafe an.

Der Mann war stranguliert in seinem Haftraum aufgefunden worden. Reanimationsversuche, die durch Vollzugsbedienstete eingeleitet und durch den wenig später eintreffenden Notarzt fortgesetzt wurden, blieben jedoch erfolglos. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen laut Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz nach gegenwärtigen Erkenntnissen nicht vor. Zwar habe der Mann psychische Auffälligkeiten gezeigt, Hinweise auf eine Suizidgefahr habe es jedoch nicht gegeben. Der Mann hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen.

Unmenschliches System

Ersatzfreiheitsstrafen nach § 43 StGB werden verhängt, wenn Täter:innen zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen können oder wollen. Dann muss der- oder diejenige für jeden Tagessatz der Geldstrafe einen Tag ins Gefängnis. Deutschlandweit sind schätzungsweise zwischen 4.000 und 5.000 Menschen hiervon betroffen. Und: Jede vierte Person, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, sitzt wegen Schwarzfahrens ein. Tendenz steigend. Ein kleiner Skandal für den Rechtsstaat.

Der Jurist und Journalist Ronen Steinke schrieb auf Twitter dazu: „Ein 42 Jahre alter Gefangener in der JVA Halle hat sich das Leben genommen. Er saß nur wegen einer sog. #Ersatzfreiheitsstrafe ein, also weil er zahlungsunfähig war. @MarcoBuschmann, wir müssen reden.“

Steinke ist Autor des Buches „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“ (JURios Rezension), in dem er das Gefängnis-System in Deutschland kritisiert. Mit seiner Kritik ist er aber nicht alleine. Auch Kriminolog:innen bezeifeln regelmäßig die Sinnhaftigkeit von Gefängnisstrafen im Allgemeinen und die der Ersatzfreiheisstrafe im Besonderen. Auch die Initiative „Freiheitsfonds“ (JURios berichtet) setzt sich für eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe ein. Dazu „kauft“ die Berliner Initiative mit Hilfe von Spenden Gefangene frei, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen.

Höheres Suizidrisiko in Haft

Bereits im Juli 2022 hatte sich ein 42 Jahre alter Häftling im Gefängnis „Roter Ochse“ in Halle umgebracht. Auch er hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen. 2020 hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet, dass es alleine in den Brandenburger Gefängnissen seit 2000 über 40 Suizide gegeben hat. Im gleichen Zeitraum gab es außerdem rund 120 Suizidversuche.

Statistische Untersuchungen haben ergeben, dass sich in Europa ca. 100 bis 150 von 100.000 Häftlingen pro Jahr das Leben nehmen. Untersuchungsgefangene und Abschiebehäftlinge sind besonders häufig betroffen. Das Risiko eines Suizids ist damit bei Inhaftierten deutlich höher als bei Menschen außerhalb des Strafvollzugs.

Einerseits sind gerade Gefangene auch von den allgemeinen Risikofaktoren für einen Suizid – wie psychischen Krankheiten und Armut – häufiger betroffen. Andererseits führen die Umstände in Haft zu einer erhöhten Suizidgefahr. Von einem Tag auf den anderen befinden sie sich in einem System, das ihnen völlig fremd ist. Das enge Zusammenleben mit fremden Menschen, der Verlust eigener sozialer Kontakte, fehlende Vertrauenspersonen, Gewalterfahrungen während der Haft, Hoffnungslosigkeit und fehlende Perspektiven. All das sind zusätzliche Risikofaktoren.

Wir dürfen uns also die Frage erlauben, wann das unmenschliche System der Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland endlich abgeschafft wird und wie man die Suizidprävention in deutschen Gefängnissen verbessern kann.


Die Berichterstattung über Suizide birgt die Gefahr der Nachahmung. Trotzdem ist es in Einzelfällen wichtig, über Suizide zu berichten. Solltest Du Dich betroffen fühlen, wende Dich bitte an die Telefonseelsorge. Diese erreichst Du unter den kostenlosen Telefonnummern 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222.

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