Religionsfreiheit ist keine Einbahnstraße: Jüdinnen klagen gegen strenges Abtreibungsverbot in Kentucky

Drei jüdische Frauen aus Kentucky haben gegen das strenge Abtreibungsverbot in ihrem Staat Klage vor dem State Court in Louisville eingereicht. Die Jüdinnen berufen sich dabei auf ihre Religionsfreiheit – und zeigen den christlichen Fundamentalisten damit, dass Religionsfreiheit keine Einbahnstraße ist.

Im Jahr 1973 hatte der Supreme Court entschieden, dass es das grundsätzliche Recht einer Frau sei, über den Abbruch oder die Fortführung ihrer Schwangerschaft selbst zu entscheiden. Diese als „Roe gegen Wade“ bezeichnete Grundsatzentscheidung hob der Supreme Court am 24. Juni 2022 mit einer 5-zu-4-Entscheidung auf. Seitdem kann jeder US-Bundesstaat das Abtreibungsrecht selbst regeln. Nach der jetzigen Rechtslage in Kentucky, die durch eine sog. „trigger Regelung“ ausgelöst wurde, beginnt das Leben zum Zeitpunkt der Befruchtung. Abtreibungen sind ab der sechsten Schwangerschaftswoche (heartbeat bill) verboten – auch bei Vergewaltigungen oder Inzest.

Jüdinnen machen Religionsfreiheit geltend

Gegen dieses umfassende Abtreibungsverbot haben jetzt drei Jüdinnen vor dem State Court in Louisville geklagt. Sie machten geltend, dass das Abtreibungsverbot sie in ihrer Religionsfreiheit verletze – und diese stünde ihnen verfassungsgemäß zu. Während ein Fötus nach dem jüdischen Recht (Halacha) einen gewissen Schutz genieße, habe die gebärende Frau bei einer Entscheidung grundsätzlich Vorrang. Denn: Jüd:innen glauben nicht, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt. Nach jüdischem Recht wird ein Fötus erst mit der Geburt zum Mensch.

“Es ist eine beängstigende Zeit, um schwanger zu sein”, betont Sheila Katz, Vorsitzende des National Council of Jewish Women. “Der Staat sagt ihnen, dass ihr Leben nicht so wertvoll ist, wie das des Fötus.“

Die Klage richtete sich gegen den republikanischen Generalstaatsanwalt von Kentucky, Daniel Cameron. Dieser will gegen die Klage vorgehen und rechtfertigt das strenge Abtreibungsrecht in Kentucky. Seine Anti-Abtreibungs-Gesinnung hatte Cameron auch während seines Gouverneurswahlkampfes deutlich gemacht.

Künstliche Befruchtung ebenfalls problematisch

In der Klageschrift wird außerdem die In-vitro-Fertilisation, also die Befruchtung einer zuvor entnommenen Eizelle mit dem Sperma des Partners in einem Reagenzglas, thematisiert. Der Grund: Das IVF-Verfahren führt häufig zu überzähligen Embryonen, die entweder zu hohen Kosten dauerhaft eingefroren werden müssen oder von den Kliniken mit Zustimmung der Spender:innen entsorgt werden. Letzteres kann unter dem strengen Abtreibungsrecht Kentuckys eventuell ein strafbares Verhalten darstellen. Betroffene Frauen müssten deswegen entweder deutlich mehr Kinder bekommen als sie sich gewünscht haben oder komplett auf eine In-vitro-Befruchtung verzichten.

Das ist auch das Dilemma vor dem die drei klagenden Frauen stehen. Sie alle wollen mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung schwanger werden. Sie trauen sich jedoch nicht, den Prozess zu beginnen, bevor die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. In der Klage wird betont, dass die Frauen exorbitante Gebühren zahlen müssten, um ihre „überschüssigen“ Embryonen auf unbestimmte Zeit einfrieren zu lassen, und dass sie sich nicht sicher sind, ob sie eine Straftat begehen, wenn sie die Embryonen entsorgen.

“Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich Angst, ein weiteres Kind zu bekommen”, betont Lisa Sobel, einer der Klägerinnen gegenüber dem Herald Leader. “Wenn ich eine Fehlgeburt habe, könnte ich verbluten, bevor die Ärzt:innen und Anwält:innen entscheiden können, ob sie mich behandeln oder nicht oder ob ich strafrechtlich verfolgt werden muss. Und das ist kein Risiko, das ich für mich, mein Kind oder meinen Mann eingehen will.”

Die drei Frauen sind nicht die ersten, die das Abtreibungsverbot in Kentucky anfechten. Die American Civil Liberties Union und Planned Parenthood haben den Staat Kentucky ebenfalls verklagt. Auch in Florida und Indiana gibt es bereits ähnliche Klagewellen.


Fundstelle: https://apnews.com/article/

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