Mein erster Tag im Jurastudium: Was erwartet mich an der Juristischen Fakultät?

-Werbung-spot_imgspot_img

Vielleicht bist du den klassischen (gerne auch als “Königsweg” bezeichneten) Weg gegangen und direkt nach dem Abitur an die Uni gekommen. Bei mir war das nicht so. Ich habe eine Aus- und Weiterbildung absolviert, womit ich die Berechtigung für das Studium erworben habe. Dies ist wohl (immer noch) nicht die Regel. Dabei hatte ich teils ähnliche, teils andere Themen als Personen, die direkt nach dem Abitur an die Uni kommen. Die Gemeinsamkeiten möchte ich in diesem Aufsatz ansprechen und dich an meinen Erfahrungen teilhaben lassen.

Ersti Tipps

Campus oder nicht?

Wer schon andere Aufsätze von Alexander Vogel und mir kennt, dem ist bekannt, dass wir Lerneinheiten gerne mit Serien verbinden. Aus Serien und Filmen bekommt man unterschiedliche Impressionen davon, was einen an einer Universität erwartet. Dort werden Events von Studierendenverbindungen oder gerade das Campus-Leben zelebriert. Vorlesungen über mehrere Stunden, danach nach Hause bzw. zu anderen Studierenden, Party bis in die Nacht und gut? Nein, so ist es tatsächlich nicht, zumindest nicht in Erlangen.

Natürlich gibt es Partys, selbstverständlich gibt es auch Studierendenvereinigungen und studentische Organisationen. Gleichwohl ist es so, dass es keinen „Campus“ gibt, wie man ihn sich im amerikanischen Anstrich vorstellt. Es ist vieles auf unterschiedliche Orte verteilt, welche man im Rahmen seines Studiums besucht. Das hat den Vorteil, dass man zwischen den Vorlesungen und Übungen einmal zu frischer Luft und Bewegung kommt. Andererseits ist eben auch nicht alles an einem Ort, was die beste Lage der Studierendenwohnung oder auch die Organisation der Lernmaterialien problematisch machen kann. Gerade an älteren Unis (z.B. Tübingen) kann es aber auch sein, dass alle Veranstaltungen in einem altehrwürdigen Gebäude stattfinden, das für die “Elite” der Jurist:innen reserviert ist.

Vorgefertigter „Veranstaltungsplan“

Nachdem ich mich an meinem Studienort eingefunden und die Einführungswoche begann, habe ich neben vielen anderen Unterlagen auch einen Veranstaltungsplan erhalten. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag, welche Kurse man in welchem Semester besuchen sollte. Für das erste Semester war dieser Plan recht detailliert.

Das kannte ich ehrlicherweise schon aus Weiterbildungskursen. Dort hieß es sogar, dass man freitags und samstags die Schulbank drückte. Im Austausch mit Praktiker:innen oder anderen Personen, die bereits vor einiger Zeit studiert haben, hieß es gleichsam, dass es in früheren Zeiten wesentlich freier war und man nicht alles “vorgebetet” bekam. Dies kann ich so nicht beurteilen. Für mich selbst war es in Ordnung, und für Leute, die direkt nach dem Abitur ins Studium starteten, war dies auch mit keiner großen Umstellung verbunden. Man kennt es ja bereits aus der Oberstufe… (der große Unterschied ist allerdings, dass in den meisten Juravorlesungen keine Anwesenheitspflicht besteht).

Wie sich Uni und Schule unterscheiden, liest du hier, im Gastartikel von Prof. Jörn Griebel.

Allein die Anmeldung zu den Kursen gestaltete sich für mich regelmäßig nervenaufreibend, weil das Windhund-Prinzip galt. Dies bedeutet, dass die Vergabe der Kursprlätze nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen erfolgt. Dies ist mittlerweile selten der Fall. Mittlerweile gilt ein fester Anmeldezeitraum und nach entsprechendem Ablauf erfolgt eine gesammelte Vergabe (chancengleiches Zufallsprinzip). Bei den “großen” Vorlesungen gibt es außerdem überhaupt keine Platzvergabe – jeder darf an der Veranstaltung teilnehmen, oder eben auch fernbleiben.

Der gute, großartige Gutachtenstil?

Hat man es in die ersten Veranstaltungen geschafft, wird einem:r recht früh der beste Freund der angehenden Jurist:innen mitgegeben: der Gutachtenstil! Der – wenn man so will – beste Freund des Studierenden.

„A schlägt B. Kevin, ist das eine Körperverletzung? Ja! Warum? Ähhhhhhh…“

In dieser rein fiktiven Situation wusste Kevin noch nicht, wie man juristische Sachverhalte löst. Gesucht wird dabei der sogenannte Syllogismus. Obersatz, Definition, Subsumtion, Conclusio (Ergebnis).

Gutachtenbeispiel zum oberen Sachverhalt:

A könnte sich mit seinem Schlag gegen B einer Körperverletzung schuldig gemacht haben (schuldig gemacht oder strafbar gemacht? Da gibt es wohl nochmals Wortklauberei). Eine Körperverletzung liegt vor, wenn… [an dieser Stelle wird § 223 I StGB (objektiver und subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld) geprüft und insbesondere die körperliche Misshandlung und die Gesundheitsschädigung nochmals definiert]. Der Schlag stellt eine körperliche Misshandlung dar. A hat sich einer Körperverletzung schuldig gemacht (fortgeschrittene Studierende: der erforderliche Strafantrag gemäß § 230 StGB liegt vor. Fortgeschrittener Sachverhalt: Konkurrenzen gemäß §§ 51, 52 StGB).

Der Gutachtenstil ist dabei nicht zum Quälen der Studierenden erschaffen worden, sondern dient insbesondere zur transparenten und nachvollziehbaren Lösung von Rechtsfällen. Dies ist gerade bei abstrakt-generellen Regelungen wichtig, die für eine Vielzahl von Fällen gelten. Nachvollziehbarkeit schafft Verständnis und damit Akzeptanz für das Ergebnis. Außerdem hilft es dabei, eine gewisse Struktur immer und immer wieder abzurufen, was Fehlschlüsse vermeiden kann.

Gesamteindruck

Mein Einstieg in das Jurastudium war ein kleinerer Kulturschock als befürchtet, nachdem ich ja schon die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt absolviert habe. Gleichsam gab es vieles, was für mich neu und ungewohnt war. Den Gutachtenstil fehlerfrei und konsequent in mehrstündigen Klausuren zur Lösung der Probleme anzuwenden, hat mir einiges an Arbeit und Disziplin abverlangt. Die beiden großen Punkte „Lernen“ und „andere Studierende“ habe ich an dieser Stelle bewusst ausgespart, nachdem dies Themen sind, die in anderen JURios-Artikeln behandelt werden.

Die 10 effektivsten Lernmethoden für Jurastudium und Referendariat findest du beispielsweise hier.

-Werbung-
Kevin Frank
Kevin Frank
Kevin Frank ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht an der FAU Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Moot-Court-Koordinator.

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel