Russisches Panzerwrack darf in der Nähe der russischen Botschaft in Berlin aufgestellt werden

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein ausgebranntes, russisches Panzerwrack in der Nähe der russischen Botschaft in Berlin öffentlich aufgestellt werden darf. Das Panzerwrack ist Kunst und wurde vom Verein “Historiale” aufgestellt, um den Blick der Öffentlichkeit auf den völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zu lenken.

Die Initiatoren der Ausstellung in Berlin, Enno Lenze und Wieland Giebel vom Museum Berlin Story Bunker, hatten Ende Juni für ihren Verein „Historiale“ den Antrag für das Panzer-Projekt gestellt. Das zuständige Bezirksamt Mitte hatte den Antrag zunächst abgelehnt. Das Zeigen eines russischen Panzerwracks sei pietätlos und beeinträchtige die außenpolitischen Interessen Deutschlands. Eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung sei außerdem abzulehnen, da eine Gefährdung der Fußgänger und des Straßenverkehrs vor der russischen Botschaft zu befürchten sei. 

Straßenverkehrsrechtliche Genehmigung

Dagegen hatten die Initiatoren Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Berlin begehrt. Und bekamen nun Recht. Dem Verein muss eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §§ 46 Abs. 1 Nr. 8, 32 Abs. 1 StVO i.V.m. § 8 Abs. 1 Fernstraßengesetz (FStrG) für das Aufstellen des zerschossenen Panzers in der Nähe der russischen Botschaft erteilt werden.

Dabei stellte das VG fest, dass es unerheblich sei, ob es sich bei dem zerschossenen Panzer um „Kunst“ iSd. Art. 5 Abs. 3 GG handele. Jedenfalls stelle die Aktion nach Ansicht der Richter:innen eine Meinungsäußerung dar und unterfalle damit der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 2 GG. “Mit dem Aufstellen des Panzerwracks bringt die Antragstellerin ihren Protest gegen den Angriff der Ukraine durch russische Streitkräfte zum Ausdruck”, so das Gericht. Eine für die Ablehnung der Ausnahmegenemigung nach § 46 Abs. 1 StVO erforderliche konkrete Gefahr für den Straßenverkehr bestehe nicht.

Examensrelevante Entscheidung

Screenshot

Die einzige Einschränkung: Die Straße direkt vor der russischen Botschaft sei für eine Belastung von 40 Tonnen nicht ausgelegt. Auf Grund des hohen Gewichts des Panzers könne er deswegen nur in der direkten Nähe aufgestellt werden.

Sowohl die Kunstfreiheit als auch die Genehmigung nach Straßenrecht sind examensrelevante Themen im Jurastudium. Wir würden uns deswegen nicht wundern, wenn diese Aktion noch Gegenstand zahlreicher Klausuren im Öffentlichen Recht werden würde.


Entscheidung: VG Berlin, Beschl. v. 11.10.2022, Az. VG 1 L 304/22

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