Im Jurastudium BAföG erhalten – bin ich berechtigt?

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BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz und bezeichnet eine staatliche Sozialleistung. Gefördert wird die erste Ausbildung an beruflichen Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Studenten erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses staatliches Darlehen. BAföG kann jeder deutsche Studierende und ausländische Studierende erhalten. Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich erhält man deswegen auch als Jurastudent:in BAföG.

Ersti Tipps

BAföG Voraussetzungen

Um zu ermitteln, ob man BAföG erhält, muss man folgende drei Punkte im Blick behalten:

1. Finanzieller Bedarf:

BAföG erhält man nur, wenn ein finanzieller Bedarf dafür besteht, also wenn weder Du noch Deine Familie finanziell für das Jurastudium aufkommen kann.

2. Alter:

Ein Anspruch auf BAföG besteht nur bis zu einem bestimmten Alter. Die Altersgrenze für eine Förderung mit BAföG liegt seit August 2022 bei 45 Jahren. Entscheidend ist das Alter bei Beginn des Studiums.

3. Erstausbildung:

Handelt es sich bei Deinem Jurastudium um Dein erstes Studium, nennt sich das “Erstausbildung”. Diese ist auf jeden Fall förderfähig. Nach dem Abschluss eines Diplom-, Staatsexamens-, Magister- oder Masterstudienganges ist keine weitere BAföG-Förderung mehr möglich! Deswegen erhältst du im Rechtsreferendariat kein BAföG mehr, sondern eine sog. Unterhaltbeihilfe. Diese erhalten alle Rechtsreferendare. Sie beträgt je nach Bundesland zwischen 1.000 und 1.500 Euro.

Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?

Vom Einkommen der Eltern können je nach Familienkonstellation (Eltern verheiratet, getrennt, geschieden), nach Kinderzahl, Ausbildung der Kinder und sonstigen Unterhaltspflichten unterschiedlich hohe Freibeträge abgezogen werden. Oft ziehen Studierende BAföG-Rechner für eine Auskunft hinzu, diese können jedoch nur unverbindlich (ohne Gewähr) und ungefähr auf die Höhe einer möglichen BAföG-Förderung hinweisen und gehen nicht auf die individuelle familiäre Situation der Antragstellenden ein.

Grundsätzlich können Studierende mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro/Jahr zur Verfügung haben. Erhält der Studierende nicht die maximale BAföG-Förderung, sondern nur eine Teilförderung, erwartet der Gesetzgeber, dass die Eltern die restlichen Kosten selbst tragen.

Beträgt das jährliche Nettoeinkommen etwa 20.500 Euro oder weniger, erhält der Antragstellende meist den Höchstbetrag (aktuell erneut gestiegen).

Auch das Einkommen der Studierenden selbst wird berücksichtigt. Studierende dürfen 8.200 Euro Vermögen besitzen. Selbst wenn euer Vermögen weniger als 8.200 Euro beträgt, müsst ihr darüber trotzdem einen Nachweis ans BAföG-Amt schicken. Zum Vermögen zählt auch Dein Auto! Ebenso musst Du das BAföG Amt über jeden Job in Kenntnis setzen und Angaben zu Deinem Gehalt machen.

Tipp: Berechnungsbeispiele, wann und in welcher Höhe gefördert werden kann, bietet die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Auch die Ämter der Studierenden-/Studentenwerke können vorab und unverbindlich den voraussichtlichen BAföG-Förderungsbetrag berechnen. Dazu musst Du allerdings den Einkommensteuerbescheid Deiner Eltern oder Deines Ehegatten/Lebenspartners aus dem vorletzten Kalenderjahr vorlegen.

Tipps für die Antragstellung

Der BAföG-Antrag sollte vollständig und gut leserlich ausgefüllt und abgegeben werden. Felder sollten nicht leer gelassen werden, zwar kannst Du Dokumente nachreichen, dies verlängert jedoch den Bearbeitungsprozess, sodass Du dann möglicherweise Dein Bafög nicht mehr rechtzeitig zum Studiumsbeginn ausgezahlt bekommst. Tipps:

  • Beim Online-Antrag werden die Eingaben auf Plausibilität und Fehler überprüft!
  • Das BAföG-Amt kann telefonisch kontaktiert werden. Bei Fragen sollte man immer Rücksprache halten, statt auf gut Glück Angaben zu machen, die später dazu führen, dass man weniger oder nichts ausgezahlt bekommt.
  • Hat man erstmal seinen BAföG-Bescheid, sollte man immer spätestens zwei Monate vor Ablauf der Bewilligungszeit einen neuen Antrag stellen, damit ohne Unterbrechung das Geld weiterhin auf das Konto überwiesen wird.
  • E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer sind zwar freiwillige Angaben, wer diese jedoch angibt, stellt sicher, dass der:die Sachbearbeiter:in schneller Kontakt aufnehmen kann und die Kommunikation einfacher abläuft.
  • Der BAföG-Antrag sollte immer als Einschreiben verschickt werden. Geht der Antrag nämlich bei der Post verloren, musst Du alles erneut beantragen und auf dein Geld warten.
  • Schicke immer nur Kopien ab und behaltet die Originale. Achte darauf, dass Du alle Seiten, z.B. auch die Datenschutzrichtlinien, mitschickst.

Wieviel BAföG erhalte ich?

Wieviel BAföG gezahlt wird, hängt von Deinem Einkommen und dem Einkommen Deiner Eltern ab. Das Kindergeld wird dabei nicht einberechnet. Ab dem Wintersemester 2022 beträgt der BAföG-Höchstsatz für Studierende, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben 934 Euro. Bei den Eltern wohnend liegt er bei lediglich 633 Euro. Studierende mit Kindern erhalten weitere 150 Euro pro Kind/Monat. 2022 erhalten Studierende außerdem einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 Euro. Studierende, die nicht familienversichert sind, erhalten außerdem Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die maximale Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit. Bei Jura beträgt diese seit Neustem nicht mehr neun, sondern zehn Semester, sodass du für insgesamt fünf Jahre BAföG-berechtigt bist.

Der BAföG-Antrag ist der bürokratische Gipfel für Studierende. Wer sich aber schlussendlich durchkämpft, muss sich in den meisten Fällen nicht mehr den Kopf bezüglich der Finanzierung des Jurastudiums zerbrechen und kann sich ganz auf das Studium konzentrieren. Ein Antrag lohnt sich somit immer!


Weitere Informationen:
https://www.meinbafoeg.de/
https://www.studentenwerke.de/
https://www.bafög.de/bafoeg/de/

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Jana Borochowitsch
Jana Borochowitsch
Autorin, Studentin der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

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