Jurastudium für Alle? – Was kostet das Jurastudium und wie kann ich es finanzieren?

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Bevor man anfängt zu studieren, sollte man sich unbedingt Gedanken über die Finanzierung des Studiums machen. Das gilt auch – oder sogar besonders – für das Jurastudium.

Das Jurastudium dauert im Vergleich zu anderen Studiengängen länger, geschuldet ist dies dem Umstand, dass Rechtswissenschaften auf Staatsexamen und nicht auf Bachelor/Master studiert wird. Somit beträgt die Regelstudienzeit zehn Semester (meist länger), statt sechs, wie bei anderen Fächern. Wer jedoch länger studiert, hat auch meist höhere Ausgaben, die über einen längeren Zeitraum aufgebracht werden müssen. Was genau kostet nun aber das Jurastudium? Von Wohnung, Verkehrsmitteln, bis hin zum Semesterbeitrag? Gehen wir dem Ganzen auf den Grund.

Grundsätzlich hängen die Kosten für den Lebensunterhalt und die Universitätskosten von dem Standort und dem dort herrschenden Wohnungsmarkt ab. Somit kann man nur Durchschnittswerte angeben, an denen sich Studierende orientieren können.

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Studiengebühren, Lernmaterialien und Repetitorium:

„Studieren in Deutschland ist kostenlos“, diesen Satz hört man als Ersti sehr oft, doch auch wenn es in Deutschland keine Studiengebühren, wie beispielsweise in den USA gibt, müssen Studierende doch einen Semesterbeitrag zahlen. Pro Semester, also alle sechs Monate, fallen somit – je nach Universität – Gebühren in Höhe von 200-350 Euro an. Gleichzeitig fällt in den meisten Fällen mit Zahlung des Semesterbeitrags auch die Sorge um die Transportkosten weg. Denn alle Studierenden erhalten ein Semesterticket mit dem nahezu alle Verkehrsmittel benutzt werden können und das zumeist auch Vergünstigungen für Kultureinrichtungen, wie Museen oder das Kino bietet. Andere Verkehrsverbünde lassen die Studierenden leider im Regen stehen. Hier kostet das Studententicket (je nach Region) nochmals ca. 300 Euro extra.

Fängt man das Studium an, erhält man in jeder Vorlesung Literaturvorschläge von den Professor:innen. Auch braucht man für die Vorlesungen – je nach Vorliebe – einen Laptop, ein Tablet oder Block und Stifte. Zusätzlich kommen an Ausgaben Kosten für Klausurblöcke, sowie das Aufladen der Druck-/ und Kopierkarten in der Bibliothek hinzu. Und hier lässt sich auch eine Verbindung zum ersten Punkt ziehen. Je nachdem an welcher Universität man studiert, hat man eine große Bibliothek mit umfangreichem Literaturangebot und die Möglichkeit, Bücher zu leihen oder man ist gezwungen, Skripte, Karteikarten und Lehrbücher selbst neu oder gebraucht zu kaufen.

Hinzu kommen die Anschaffungskosten für Gesetzestexte (anfangs die dtv-Texte). Spätestens, wenn man sich einen Habersack und Satorius anschafft, wird es jedoch teuer. Diese kosten beide jeweils einmalig 28 Euro. Die Gesetzestexte müssen jedoch aktuell gehalten werden. Die Nachlieferungen für Habersack und Sartorium kosten pro Jahr ca. 300-400 Euro.

Quelle: https://www.iurastudent.de/ Achtung: Diese Bücher müssen natürlich nicht zwingend alle gekauft werden! Es kann genauso gut mit Literatur aus der Bibliothek oder gebrauchten Skirpten gelernt werden.

Am Ende des Studiums steht dann das Repetitorium an, hierbei hat man die Wahl das kostenlose Unirepetitorium oder ein kommerzielles Repetitorium zu besuchen. Auch hier unterscheiden sich die Kosten. Bei den kommerziellen Anbietern liegen die Kosten für ein Jahr bei ca. 2.000 Euro. Ob Unirepetitorium oder kommerziell ist bei den Studierenden stark umstritten (JURios berichtet). Unirepetitorien bauen inzwischen ihr Angebot aus. Viele Universitäten bieten Kurse auf gleichem Niveau wie die kostenpflichtigen Repetitorien an. Doch auch hier hängt die Qualität der Materialien und Vorlesungen stark von der Universität ab. Zudem bilden viele Kommiliton:innen Lerngruppen. Auch steht man kurz vor dem Examen unter Stress und fürchtet, mit der falschen Entscheidung schlecht vorbereitet zu sein, sodass sich viele für das Repetitorium entscheiden, zu dem „alle“ anderen gehen.

Lebenshaltungskosten

Weg vom Universitätsleben, hin zum eigenen Haushalt, kommt der zweite große Block an Kosten auf Studierende zu, wie z.B. Miete, Strom und Internet.

Auch hier steht man vor der Entscheidung, ob man in eine WG, ein Studentenwohnheim oder eine private Wohnung ziehen möchte. Hier variieren die Kosten nicht nur nach Stadt und Region, sondern auch nach Art des Wohnens. Das Wohnen in den neuen Bundesländern und im Norden ist dabei deutlich günstiger als in München, Frankfurt oder Tübingen. Auch auf dem Land lebt es sich billiger als in den beliebten Studentenstädten. Während WG-Zimmer meist am günstigsten sind, kann sich bei Weitem nicht jeder mit dieser Lebensweise anfreunden. Einige brauchen einen eigenen Rückzugsort für das passende Lernumfeld und zahlen somit für eine eigene Wohnung deutlich mehr. Auch hier muss mit 400-500 Euro für ein Zimmer gerechnet werden. Zusätzlich kommen individuell Strom, Internet/- und Mobilfunkverträge hinzu. Hierbei kann man auch mit 50-100 Euro rechnen. Zusätzlich kommen Kosten für Lebensmittel hinzu, sodass nochmal pro Monat mit 200-300 Euro gerechnet werden muss.

In Kürze: Was kosten Leben und Studium pro Monat?
Wohnkosten (Miete und Nebenkosten)264 – 512 Euro
Ernährung133 – 203 Euro
Fahrkosten (ÖPNV und/oder Auto)74 – 119 Euro
Kleidung30 – 56 Euro
Kommunikation (Telefon, Internet, GEZ, Post)25 – 39 Euro
Lernmittel17 – 24 Euro
Krankenversicherung, Arztkosten und Medikamente0 – 140 Euro
Freizeit, Kultur und Sport 43 – 81 Euro
Semesterweise auftretende Kosten (pro Monat,
z. B. Studiengebühren)
10 – 170 Euro
Kosten insgesamtca. 596 – 1.250 Euro

Quelle: 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Stand 2016. Achtung: Diese Kosten dürften sich ab 2022 auf Grund der Krisen deutlich erhöht haben. Vor allem die Mieten sowie Energie- und Lebensmittelkosten sind enorm gestiegen.

Finanzierung des Jurastudiums

All diese Summen erschlagen einen im ersten Moment, doch glücklicherweise gibt es jede Menge Möglichkeiten ein Jurastudium zu finanzieren, welche die meisten Studierenden oft kombiniert nutzen:

Kindergeld: Alle Personen, die sich in einer Ausbildung befindeen, erhalten bis zum 25. Lebensjahr monatlich Kindergeld in Höhe von 219 Euro (erstes Kind).

BAföG: BAföG erhalten alle Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen. Der Antrag muss selbständig jedes Jahr erneut gestellt werden. Der Bedarf wird anhand des eigenen und des Einkommens der Eltern errechnet. Hierbei wird im Wintersemester 2022 maximal ein Höchstbetrag von 934 Euro gezahlt. Bei den Eltern wohnende Studierende erhalten maximal 633 Euro. Zudem eine Pauschale für die Krankenversicherung (in dem Fall, dass du nicht mehr familienversichert bist, sondern diese bereits selbst zahlen müsst, du also beispielsweise das 25. Lebensjahr überschritten hast).

BAföG bietet einen Freibetrag, der nicht angerechnet wird, sodass jeder Studierende einem Minijob nachgehen kann, ohne befürchten zu müssen, dass ihm das BAföG gekürzt wird. BAföG muss zurückgezahlt werden, nämlich fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Egal wie lange man BAföG bezieht, am Ende muss man maximal ca. 10.000 Euro zurückzahlen, auch wenn man über die Jahre insgesamt mehr erhalten hat. Wer alles auf einmal zahlt, erhält eine Vergünstigung und muss dann noch ungefähr 7.000 Euro zurückzahlen. Die Rate für die BAföG-Rückzahlung beträgt seit April 2020 130 Euro pro Monat. Dabei bezahlt man nicht jeden Monat, sondern für drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe, also alle drei Monate 390 Euro. Für die Rückzahlung hat man insgesamt 20 Jahre lang Zeit.

Studienkredit: Studienkredite, wie z.B. der bekannteste unter den Studierenden, der KfW-Kredit, kann bis zum 14. Semester beantragt werden und wird unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern gezahlt. Monatlich können so bis zu 650 Euro ausgezahlt werden. Der Kredit muss jedoch vollständig zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Dabei werden 10 Jahre für die vollständige Rückzahlung eingeplant. Diese Zeit kann verkürzt werden und hängt von der gewählten Höhe der monatlichen Tilgungsrate ab.

Wohngeld: Wer keinen Anspruch auf BAföG hat, kann Wohngeld beantragen. Dazu muss ein Negativbescheid vom BAföG-Amt bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht werden. Wohngeld wird anhand des Einkommens und der Höhe der Miete errechnet. Dabei liegt die Einkommensgrenze für 2022 für einen Einpersonenhaushalt bei 986 Euro. Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden und wird monatlich ausgezahlt, muss jedoch jedes Jahr neu beantragt werden.

Jobben: Die meisten Studierenden haben während des Studiums einen Nebenjob. Von Kellnern bis Nachhilfe ist alles dabei. Hierbei ist wichtig, dass Studierende in der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, da sie sonst exmatrikuliert werden und somit ihren Studentenstatus verlieren. Denn im Vordergrund soll das Studium und nicht die Arbeit stehen. Wer mehr arbeitet, kann sich meist weniger auf das Lernen und seine Vorlesungen konzentrieren und braucht gleichzeitig auch länger für seinen Abschluss. Tipp: Suche Dir einen Nebenjob mit Studienbezug, beispielseise als studentische Lehrkraft an einem Lehrstuhl. Dann bedeutete Arbeiten gleichzeitig Lernen.

Stipendium: Neben Jobben, BAföG und einem Studentenkredit bietet sich unter bestimmten Voraussetzungen zudem die Möglichkeit, sich um ein Stipendium zu bewerben, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ein Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden und bietet daher Vorteile gegenüber BAföG und einem Kredit bei einer Bank. Jedoch ist die Höhe des Stipendiums meist deutlich niedriger (300-600) Euro oder aber es besteht aus Bücher-/ und Sachgutscheinen. Das Problem: Es wird nicht jede:r als Stipendiat:in angenommen, oft ist der Erhalt eines Stipendiums mit einem langwierigen Bewerbungsprozess verbunden. Bei diesem werden die Voraussetzungen, wie z.B. der Nachweis von Sprachkenntnissen, guten Noten, oder sozialem bzw. politischem Engagement geprüft.

Der bekannteste Stipendiengeber ist dabei das Deutschlandstipendium. Eine Bewerbung lohnt sich trotz hohem Aufwand, denn oft bleiben Plätze frei, die noch vergeben werden können, da viele Studierende denken, sie würden die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Niemand sollte aus finanziellen Gründen auf Jura verzichten!

Im Internet kursieren verschiedene Musterrechnungen bzgl. der Gesamtkosten des Jurastudiums. Als monatliche Lebenserhaltungskosten werden dabei ca. 700 Euro veranschlagt. Lernmaterialien gehen mit ca. 100 Euro im Monat zu buche. Im Jahr bezahlt man also rund 9.000 Euro. Rechnet man dies auf elf Semester hoch, kostet das Jurastudium insgesamt rund 100.000 Euro. Die Zahl ist erstmal ein großer Schock. Man sollte sich aber eines klar machen: Die Lebenserhaltungskosten müssen auch bezahlt werden, wenn man nicht studiert. Denn Wohnen und Essen muss man in jeder Lebenslage. Und: bei den Studienkosten kann man viel drücken. Beispielsweise, indem man in einer WG oder bei den Eltern lebt, das Unirepetitorium besucht und Bücher aus der Bibliothek ausleiht. Konservativere Schätzungen gehen deswegen von 50.000-60.000 Euro aus.

Viele Studierende finanzieren ihr Studium mithilfe der oben aufgelisteten Möglichkeiten, dabei kombinieren sie beispielsweise einen Nebenjob mit BAföG. Einige Studierende werden zudem durch ihre Eltern finanziell unterstützt.

Niemand sollte aus finanziellen Gründen auf ein Jurastudium verzichten, auch wenn die Zahlen zunächst abschrecken. Es gibt viele Finanzierungsmöglichkeiten, sodass grundsätzlich jede:r die Möglichkeit hat, sich ein Jurastudium zu finanzieren. Studentische Sparsamkeit, Fleiß und Organisationstalent, sowie der Durchblick im Bürokratiedickicht, sind Wegbegleiter des Studiums. Für den großen Traum vom Jurastudium sollten sie jedoch nicht zum Hindernis werden!


Studierendenwerk: https://www.studentenwerke.de/
BAföG: https://www.bafög.de/
Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/
Stipedium: https://www.mystipendium.de/
KfW-Kredit: https://www.kfw.de/
Überblick: https://www.juris.de/

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Jana Borochowitsch
Jana Borochowitsch
Autorin, Studentin der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

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