Hamburger Rechtsreferendar:innen fordern 2.800 Euro brutto für Referendariat in der Hansestadt

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Der Personalrat der Referendarinnen und Referendare am Hanseatischen Oberlandesgericht fordert eine deutliche Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für das Referendariat in der Hansestadt.

Die Unterhaltsbeihilfe, die Rechtsreferendar:innen während ihrer zweijährigen Referendariatszeit erhalten, steht in fast allen Bundesländern regelmäßig in der Kritik. Referendar:innen forderten in den letzten Jahren fast überall vehement eine Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe. Das Rechtsreferendariat ließe sich auf Grund von steigenden Mieten und Lebenserhaltungskosten derzeit kaum finanzieren.

Die Verbeamtung kommt zurück

Einige Bundesländer haben auf die Forderungen bereits reagiert. Auch auf Grund des Jurist:innen-Mangels zogen einige Bundesländer eine Verbeamtung ihrer Referendar:innen wieder in Betracht. So änderte Mecklenburg-Vorpommern bereits 2018 seine Einstellungspraxis und stellt nun Rechtsreferendar:innen als Beamte auf Widerruf ein. Auch in Hessen werden Jungjurist:innen händeringend gesucht und seit 2020 Rechtsreferendar:innen verbeamtet. Diesem Vorbild folgte 2022 auch Sachsen. Hier erhalten Referendar:innen mit 1.595 Euro momentan auch die höchste Vergütung. Zum Vergleich: Im teuren Baden-Württemberg sind es nur 1.352 Euro. Selbstverständlich brutto.

Rechtsreferendar:innen erhalten in Hamburg derzeit eine monatliche Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.209 Euro. Der Betrag soll zum 1. Dezember 2022 auf 1.243 Euro angehoben werden. Doch das ist dem Personalrat der Rechtsreferendar:innen noch immer zu wenig. Zu Recht weisen die Interessenvertreter:innen darauf hin, dass Hamburg damit immer noch zu den Schlusslichtern gehört.

Orientierung an Richterbesoldung

Hinzu kommen in Hamburg die strengen Regelungen zur Anrechnung von Nebentätigkeiten. Zwar sind knapp 20 Stunden in der Woche für einen Nebenjob „erlaubt“, die Grenze für Einkünfte aus dieser Nebentätigkeit liegt aber bei 571 Euro. Selbst ein lukrativer Nebenjob in einer Kanzlei kann die magere Unterhaltsbeihilfe in der Hansestadt also nicht ausgleichen. Das ist bei den derzeitigen Mieten und Lebenserhaltungskosten selbst im Norden Deutschlands problematisch.

Der Personalrat schlägt deswegen vor, dass das Einkommen aus Nebentätigkeiten zukünftig gar nicht – so macht es Hessen – oder erst ab einer Überschreitung der Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 150 Prozent – wie in Schleswig-Holstein – angerechnet wird.

Außerdem fordert das Hamburger Gremium, dass alle Rechtsreferendar:innen wieder verbeamtet werden und sich die Höhe der Unterhaltsbeihilfe an der Richterbesoldung orientieren soll. Ihr Vorschlag: 60 Prozent der Besoldungsstufe R1, was gut 2.800 Euro brutto wären.

Das hört sich viel an. Doch angehende Jurist:innen gehören inzwischen zu einer gefragten Berufsgruppe. Die Zeiten der sog. „Juristenschwemme“ sind längst vorbei. Justiz und Anwaltschaft suchen händeringend Nachwuchs. Der Personalrat appelliert deswegen auch an das Image der Hansestadt. Die Hamburger Justiz könne sich durch eine gute Bezahlung ihrer Rechtsreferendar:innen als attraktive Arbeitgeberin präsentieren.

“Der Staat beschäftigt seine angehenden Richter:innen derzeit prekär. Viele Referendar:innen könnten Wohngeld beziehen, dabei dürfen wir nach dem ersten Examen mehr als Mindestlohn erwarten. Hamburg nutzt sein Ausbildungsprivileg nicht aus und vergibt die Chance, junge Jurist:innen für den Staatsdienst zu begeistern”, so zitiert LTO den Vorsitzender des Referendarrats Hamburg, Carl Coste.

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