Eine Ausbildungszeitschrift im Jurastudium? Echt jetzt? Das auch noch?

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Irgendwann im Verlauf des ersten Semesters bekommt man die Empfehlung, systematisch eine Ausbildungszeitschrift zu lesen. Mal sagt’s der Tutor, mal der Professor. Der studentische Adressat seufzt, weil sowieso schon eine Lesezumutung die andere jagt. Wir skizzieren eine kleine Entscheidungshilfe für die Frage, ob Sie sich das zumuten müssen oder auch nur sollten.

Tipps fürs Jurastudium

Was ist das – eine Ausbildungszeitschrift?

Ausbildungszeitschriften sind juristische Fachzeitschriften, die sich an Studenten und Referendare richten. Die Texte haben also Lernende im Blick, nicht Ausgelernte. Sie zeigen, wie man ein gelungenes Rechtsgutachten schreibt. Oder besprechen ein aktuelles interessantes obergerichtliches Urteil. Oder geben dem Lernenden einen Überblick über ein neues Rechtsgebiet. Inhaltlich decken sie zwar nicht die gesamte Rechtsordnung ab, aber die drei großen Gebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht in den Ausschnitten, die üblicherweise im Unterricht und in der Prüfung vorkommen. Gelegentlich werden die Grundlagenfächer thematisiert (eher Methodenlehre als Rechtsphilosophie, eher Rechtsgeschichte als Rechtssoziologie). Verfasser der Beiträge sind Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter, selten nur Studenten in höheren Semestern und Referendare.

Jedes einzelne Heft enthält einen thematisch bunten Blumenstrauß von anfänger-, fortgeschrittenen- und referendargeeigneten Beiträgen. Abgesehen von gelegentlichen Schwerpunktheften haben die Themen nichts miteinander zu tun – und sind auch nicht auf den individuellen Lernstand des Lesers abgestimmt. Es ist also Zufall, ob Sie im Novemberheft Ihrer Ausbildungszeitschrift einen Beitrag zu aktuellen Problemen des Zugangs der Willenserklärung finden, auch wenn Sie den zur Klausurvorbereitung noch so dringend brauchen könnten.

Im klassischen gedruckten monatlich erscheinenden Format gibt es in Deutschland die Juristische Schulung (JuS), die Juristische Ausbildung (JURA) und die Juristischen Arbeitsblätter (JA). Ein Jahresabonnement kostet gut € 100,- bis über € 200,- und weht etwa 1000 Seiten Fachlektüre auf Ihren Tisch. Wer die dann sauber im Regal stehen haben möchte, muss eine Einbanddecke kaufen und den Buchbinder für seine Arbeit bezahlen. Lohnt sich das? Und: Für wen lohnt sich das? Eine Antwort wird hier skizziert in erster Linie mit Blick auf den Aspekt „Will ich das kaufen?“ – denn lesen werden Sie Ausbildungszeitschriften früher oder später fast zwangsläufig. Wenigstens ausschnittweise, wenn Sie zur Vorbereitung auf die Klausur den Lernbeitrag aus dem vergangenen Jahr über die Verfassungsbeschwerde oder über die Religionsfreiheit empfohlen bekommen (manchmal augenzwinkernd von Leuten, die beruflich wissen könnten, welches Thema drankommen wird).

Braucht man eine Ausbildungszeitschrift oder kann man sie gebrauchen?

Gewiss ist die regelmäßige Lektüre keine notwendige Bedingung für Prüfungs- und Examenserfolg oder auch nur das Bestehen. Ebenso sicher steigt aber zum Examen hin die Zahl derjenigen, die regelmäßig wenigstens eine der klassischen Ausbildungszeitschriften lesen und auf „Prüfungsverdächtiges“ hin auswerten. Das ist sicher kein Zufall, denn auch der eine oder andere Prüfer holt sich hier eine Anregung, wenn ihm gerade nichts Originelles einfällt.

Abonnieren ja oder eher nein?

Sinnvoll ist die Investition nur, wenn man die Zeitschrift auch wirklich liest, idealerweise sogar durcharbeitet. Wenn es nur um Gewissensberuhigung geht, kann man das Geld auch sparen und es dann am Stück für einen Repetitor vor dem Examen rausbrezeln.

Erstes Daumenpeilkriterium: Die Hälfte wäre schon ganz gut

Weil nun die Themen nicht immer so kommen, wie Sie sie gerade brauchen, und auch Ihr Tag nur 24 Stunden hat, lesen Sie realistisch betrachtet nicht alles. Jedenfalls nicht sofort. Die Beiträge für Referendare lesen Sie erst in ein paar Jahren. Die Texte für Fortgeschrittene lesen Sie nur teilweise, als Test für Ihre Frustrationstoleranz. Und selbst die anfängergeeigneten Sachen schieben Sie manchmal auf („nicht klausurrelevant“, „habe ich gerade mit einem großen Lehrbuch vertieft gelernt“, „keine Lust“). Wenn sich also herausstellt, dass Sie nur 10 % der Texte lesen und durcharbeiten, dann ist Fotokopieren oder Abfotografieren im Juristischen Seminar deutlich billiger. Wenn Sie aber die Hälfte der Texte brauchen können (kurzfristig eher weniger, langfristig eher mehr), dann könnte es passen. Zumal wenn Sie zu den Leuten gehören, die mit Textmarkern, Klebezetteln und Randbemerkungen besser lernen und daher mit ausgeliehenen Lehrbüchern nicht glücklich werden, sondern kaufen müssen.

Zweites Daumenpeilkriterium: Halte ich die Reihenfolge aus?

Weil die Beiträge nicht nur überflogen, sondern wenigstens konzentriert gelesen, wenn nicht gar durchgearbeitet werden wollen, nimmt so eine Zeitschrift nicht zuletzt Zeit in Anspruch. Diese Zeit investiert man auf Themen, die vielleicht in der Vorlesung gerade noch gar nicht dran sind. (Das ist schon ziemlich anders als in der Schule.) Wer damit ganz schlecht zurechtkommt, wird es bleibenlassen. Dann arbeiten Sie eben mit Karteikarten, Skripten oder Lehrbüchern, mit PowerPointDateien, Podcasts oder YouTube-Videos.

Wenn Sie aber das Risiko eingehen, sich mit Themen oder Beispielsfällen zu befassen, die erst ein Semester später oder vielleicht nie „dran sind“, wird das bemerkenswerte Nebeneffekte haben, die sich irgendwann zu Erfolgserlebnissen verdichten. Plötzlich sind Sie nämlich unter Ihren Mitstudenten derjenige, der sich auch mit Fragen des Aufwendungsersatzes oder aufgedrängter Bereicherungen schon passabel auskennt, während die anderen davon noch nie etwas gehört haben. Wichtiger noch: Ihr eigenes juristisches Systemverständnis wächst – und damit meist auch Ihr fachliches Selbstvertrauen. Das soll man nicht unterschätzen.

Nicht alles ernstnehmen…!

So gut gelungen konzeptionell eine solche Ausbildungszeitschrift daherkommen mag – nicht ganz selten schießt sie auch über das Ziel hinaus.

Das gilt zum einen für die Musterfallbearbeitungen, für die man sich als Anfänger oft am meisten interessieren wird, weil die Eingewöhnung in den Gutachtenstil vielen Menschen anfangs so schwer fällt. Die sind zwar sehr nützlich, weil sie oft echte Prüfungsfälle von der Anfängerübung bis zur Staatsexamensklausur thematisieren. Sie sind aber zugleich in ihrem Zuschnitt ziemlich gefährlich für Ihre gute Laune und womöglich für Ihr Selbstvertrauen. Oft gehen sie schon dem Umfang nach deutlich über das hinaus, was in einer Prüfungssituation realistisch zu leisten ist. Das hat zwar mindestens einen guten Grund: Eine anständige Musterfallbearbeitung zeichnet nicht nur im Hauptast die von ihrem Verfasser favorisierte Lösungslinie nach, sondern deutet vertretbar abweichende Ansätze sowie beliebte und naheliegende Fehler wenigstens an. Schließlich kann man auch daraus lernen. Nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ einschüchternd geraten viele solcher Musterfälle, weil ihre Verfasser leicht in Versuchung geraten, die eigene Klugheit zu zeigen. Da wird die inhaltliche Argumentation schnell einmal breiter und tiefer, differenzierter und detaillierter, strukturierter und durchdachter als es unter Klausurbedingungen jemals möglich wäre. Das muss kein Nachteil sein. Aber als Leser tut man gut daran, sich gegen die Versuchung zu wappnen, das vorgezeichnete Niveau zum Maßstab zu wählen.

Eine gewisse Skepsis kann auch bei den Beiträgen zu einzelnen Wissensgebieten oder großen übergreifenden Themen nicht schaden. Immer wieder nutzen erwachsene und nachwachsende Wissenschaftler die günstige Gelegenheit, die eigene Klugheit vor einer staunenden Leserschaft zu entfalten. Gelegentlich kommen dabei Texte von eigenartiger sprachlicher Schönheit heraus. Aber schließlich hat man als Leser das Recht, weiterzublättern und so mit den Füßen abzustimmen.

Man kann ja mal reinschnuppern

Um auszuprobieren, wie sich das anfühlt, regelmäßiger Leser zu sein, kann man ein Schnupperabo abschließen, meist für drei Monate kostenlos. (Für Studienanfänger würde ich am ehesten die JA empfehlen.) Wer sich dadurch schon zu sehr unter Vertragsabschlußdruck gesetzt fühlt, wird es vielleicht mit einer der kostenlosen Online-Alternativen versuchen. Die solideste ist wohl die Zeitschrift für das Juristische Studium ZJS mit immerhin sechs Ausgaben im Jahr. Und für sehr kleines Geld kann man die gedruckte Ad Legendum abonnieren, eine der traditionsreichsten studentischen Zeitschriften in Deutschland, die viermal jährlich erscheint und sehr nah an die konventionellen Ausbildungszeitschriften herankommt. Überhaupt orientieren sich viele der heute schon nicht mehr gedruckt, sondern online oder als PDF erscheinenden studentischen law journals an den Formaten der Ausbildungszeitschriften (Aufsatz, Entscheidungsanmerkung, Musterfallösung usw.). Pragmatische und sparsame Studenten finden also durchaus Ersatz für das teure Abonnement. Andererseits: Eine gute Redaktion kostet Geld, ebenso wie Druck und Vertrieb. Testen Sie einfach, ob es Ihnen das wert ist.


In eigener Sache: Der Verfasser hat weder im Studium noch im Referendariat eine Ausbildungszeitschrift abonniert. Im Nachhinein hält er das für einen Fehler. Wenn auch einen weniger schweren. Zum Ausgleich hat er gelegentlich Beiträge für Ausbildungszeitschriften geschrieben.

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Prof. Dr. Roland Schimmel
Prof. Dr. Roland Schimmelhttp://www.t1p.de/3jhys
Jurist, Autor, Professor für Wirtschaftsprivatrecht und Bürgerliches Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences.

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