Bremen will Verbesserungsversuch im Ersten Staatsexamen für diejenigen ohne Freischuss streichen!

Im Rahmen einer Novellierung des BremJAPG soll auch dessen § 27 geändert werden, der die Möglichkeit zur Notenverbesserung in der Ersten Juristischen Staatsprüfung regelt. In Zukunft sollen Jurastudierende, die keinen Freischuss gemacht haben, keinen regulären Verbesserungsversuch mehr haben. Die Fachschaft Jura Bremen kritisiert die geplante Änderung hart.

Die derzeitige Rechtslage in Bremen sieht im Rahmen des Ersten Staatsexamens vor, dass alle Studierenden die bestandene Pflichtfachprüfung einmal wiederholen können, um ihre Note zu verbessern. Es zählt dann jeweils nur die bessere Note der beiden Versuche. Hat man die Pflichtfachprüfung bereits im Freiversuch bestanden, ist das kostenlos möglich. Der sog. „Freischuss“ wird gewährt, wenn man sich bis zum Ende des achten Semesters zum Staatsexamen anmeldet. Alle anderen Studierenden müssen für den Notenverbesserungsversuch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 Euro bezahlen.

Notenverbesserungsversuch kostenpflichtig?

Diese Verwaltungsgebühren, die in anderen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden, stehen bereits seit vielen Jahren als zu hoch und unangemessen in der Kritik. Statt die Verwaltungsgebühr abzuschaffen und damit eine Chancengleichheit zwischen den Studierenden mit und ohne Freischuss zu gewährleisten, kommt Bremen jetzt auf die Idee, den Notenverbesserungsversuch für Menschen ohne Freiversuch einfach komplett abzuschaffen. Eine kafkaeske Lösung.

Das Land Bremen begründet die Reform des § 27 BremJAPG ironischerweise tatsächlich damit, dass so mehr Chancengleichheit gewährleistet werden soll. Studierende, die BAföG beziehen, werden finanziell nur innerhalb der Regelstudienzeit unterstützt. Sie müssten sich also sowieso zum Ende des achten Semesters anmelden, um ihr Staatsexamen innerhalb der Regelstudienzeit von zehn Semestern abzuschließen. Hier sieht Bremen eine verhängnisvolle Wechselwirkung. BAföG-Bezieher:innen würden eine Notenverbesserung aus finanziellen Gründen sowieso nicht wahrnehmen. Der Notenverbesserungsversuch nutze momentan also hauptsächlich Studierenden, die finanziell nicht auf BAföG-Leistungen angewiesen seien.

Chancengleichhheit für den Geldbeutel?

Diese Schlussfolgerungen sind sicherlich richtig. Und führen im Hinblick auf die Chancengleichheit eigentlich nur zu zwei möglichen Lösungen. Entweder verlängert man (erneut) die Regelstudienzeit für das Jurastudium, damit BAföG-Bezieher:innen ausreichend Zeit für die Examensvorbereitung bleibt. Oder man schafft zumindest die Verwaltungsgebühren für den Notenverbesserungsversuch ab, damit sich finanziell schwächere Studierende zumindest darüber keinen Kopf mehr zerbrechen müssen.

Bremen möchte stattdessen den Notenverbesserungsversuch für Studierende, die nicht am Freiversuch teilgenommen haben, insgesamt streichen. Die Fachschaft Jura Bremen spricht sich „deutlich“ gegen eine „derartige Regelung“ aus. In Bremen würden dadurch erneut „unattraktive Studienbedingungen“ geschaffen. Denn in anderen Bundesländern sei eine Notenverbesserung bereits jetzt kostenlos. Eine Absolventenbefragung des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. aus dem Jahr 2020 habe außerdem ergeben, dass sich 90 Prozent der Studierenden einen Notenverbesserungsversuch ohne Koppelung an den Freischuss wünschen. Dafür sprach sich 2022 auch der Deutsche Juristen-Fakultätentag aus.

Stellungnahme Fachschaft Jura Bremen

Die Fachschaft Jura Bremen schreibt in ihrer Stellungnahme weiter: „Vergessen werden dabei aber finanziell schlechter gestellte Studierende, die aus verschiedenen Gründen keine oder wenig Leistungen nach dem BaföG erhalten. Diese müssen neben dem einnehmenden juristischen Studium eine Nebentätigkeit ausführen und schaffen es aufgrund dessen nicht, am Freiversuch teilzunehmen. Ihnen wird komplett die Möglichkeit abgeschnitten, je einen Verbesserungsversuch zu unternehmen, oder sie sehen sich – noch schlimmer -gezwungen, die staatliche Pflichtfachprüfung ohne ausreichende Vorbereitung abzulegen.”

Hinzu käme, dass es auch bereits psychisch einen Unterschied mache, ob man eine Prüfung in dem Wissen antrete, sie nochmals wiederholen zu können. Oder, ob man von vornherein wisse, dass das der einzige und letzte Versuch sei. Der Leistungsdruck werde also nicht nur aufrechterhalten, sondern durch die neue Regelung sogar erhöht. Auf Instagram äußert eine Nutzerin: “Ich hoffe, dass die Änderung nicht kommen [sic], wäre echt schrecklich demnächst unter solchen Voraussetzungen zu schreiben.”

Vergessen wird auch, dass viele Studierende erst im Notenverbesserungsversuch die Prädikatsgrenze überschreiten. Da neun Punkt noch in fast allen Bundesländern Voraussetzung sind, um in den Staatsdienst aufgenommen zu werden, fällt für das Land Bremen so auch ein Teil des juristischen Nachwuches weg. Und das komplett selbstverschuldet. Denn Richter:innen und Staatsanwält:innen werden auf Grund des demographischen Wandels bereits jetzt händeringend gesucht. Eine fail-fail-Reform für alle Beteiligten.


Fundstelle: Stellungnahme der Fachschaft Jura Bremen vom 14.11.2022

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