Jurastudium: Der Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht

Zu einem der sechs Schwerpunktbereiche, die an der Universität Bremen angeboten werden, gehört auch der Schwerpunkt „Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext“ (ASR). Diesen möchte ich Dir im Folgenden vorstellen.

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Warum entschied ich mich für diesen Schwerpunktbereich?

Mein Grundpraktikum absolvierte ich in einer Arbeitsrechtskanzlei und mein Schwerpunktbereichspraktikum beim Sozialgericht Bremen. Diese praktischen Einblicke haben mich derart fasziniert, dass ich gerne mehr darüber erfahren wollte. Aus diesem Grund entschied ich mich für den Schwerpunktbereich „Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext“.

Für die Universität Bremen sprach, dass sowohl Professor:innen wie z.B. Prof. Dr. Kolbe, Prof. Dr. Schneider und Prof. Dr. Rust als auch Praktiker:innen wie z.B. der Direktor des Sozialgerichts Bremen Dr. Schnitzler, der Richter am Bundessozialgericht Dr. Harich und der Richter am Arbeitsgericht Bremen Dr. Stelljes im Schwerpunktbereich dozieren. Darüber hinaus war die hervorragende Forschung im Bereich Gender-, Arbeits- und Sozialrecht durch das Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht (bigas) ein weiteres ausschlaggebendes Kriterium für diesen Schwerpunktbereich.

Welche Vorlesungen gehörten dazu?

Das Schwerpunktbereichsstudium umfasste 16 Semesterwochenstunden (SWS) aufgeteilt auf zwei Semester. Es sind jeweils 8 SWS in sog. Pflichtmodulen und 8 SWS in sog. Wahlpflichtmodulen zu belegen. In diesem Schwerpunktbereich ist eine 50-50-Gewichtung von Arbeits- und Sozialrecht vorgesehen, die eher untypisch ist, da im Bundesdurchschnitt in vergleichbaren Schwerpunktbereichen meist das Arbeitsrecht dominiert.

In den arbeitsrechtlichen Vorlesungen lag der Fokus auf dem kollektiven Arbeitsrecht. Zudem wurden das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht und das Mitbestimmungsrecht thematisiert. Auch nahm ich an einer Veranstaltung zum arbeitsgerichtlichen Verfahren teil. Im Hinblick auf das Sozialrecht gab es Vorlesungen, die allgemeine Kenntnisse zum Sozialrecht und zum Sozialversicherungsrecht vermittelten. Weiter wurden eine Vorlesung zum SGB X und SGG aus Sicht der Praxis und ein Seminar zum zwischenstaatlichen, überstaatlichen und internationalen Sozialrecht angeboten. Darüber hinaus besuchte ich Veranstaltungen, die die Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede und die aktuelle Rechtsprechung beider Rechtsgebiete auf nationaler und internationaler Ebene fokussierten.

Welche Themen wurden gegenüber dem restlichen Studium vertieft?

Im Hauptstudium erhielt ich bereits umfassende Kenntnisse im individuellen Arbeitsrecht und lernte die Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts kennen. Diese Grundzüge wurden im Schwerpunktbereich aufgegriffen, ausgebaut und vertieft. Das Sozialrecht war hingegen ein Rechtsgebiet, mit dem ich bis zum Beginn des Schwerpunktbereichs kaum Berührungspunkte im Grund- und Hauptstudium hatte, weshalb ich mich besonders auf diese neuen Kenntnisse freute.

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Welche Leistungen musste ich erbringen?

Im Schwerpunktbereich erbrachte ich gemäß § 31 Abs. 2 PrüfO folgende Leistungen:

  • Nr. 1: Grundlagenschein (mündliches Referat und Hausarbeit)
  • Nr. 2: Seminarschein aus dem Pflichtbereich (mündliches Referat und Hausarbeit)
  • Nr. 3: Mündliche oder schriftliche Prüfungsvorleistung aus dem Pflichtbereich
  • Nr. 4: Mündliche oder schriftliche Prüfungsvorleistung aus dem Wahlpflichtbereich
  • Nr. 5: Schlüsselqualifikation

Der Grundlagenschein stellt in seiner Form eine Bremer Besonderheit dar. Ich konnte diesen Seminarschein entweder im Grundlagenmodul dieses Schwerpunktbereichs oder in einer Veranstaltung des Schwerpunktbereichs „Grundlagen des Rechts“ absolvieren. Ich fand die Möglichkeit, sich über das Hauptstudium hinaus mit den Grundlagen des Rechts zu beschäftigen, sehr bereichernd. Dabei lernte ich insbesondere, mich mit den aktuellen rechtlichen Entwicklungen aus einer interdisziplinären und wissenschaftlichen Perspektive auseinanderzusetzen.

Eine weitere Besonderheit ist, dass keine Klausuren im Schwerpunktbereichsstudium an der Universität Bremen als Leistungsnachweis oder im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung vorgesehen sind und man somit nicht zentral mit der Lösung eines Falls beschäftigt ist. Dies ermöglichte meines Erachtens eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit rechtlichen Themen im Vergleich zum Grund- und Hauptstudium.

Wie sah meine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung aus?

Meine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestand aus einer Abschlussarbeit (§ 32 PrüfO) und einer darauffolgenden mündlichen Prüfung (§ 33 PrüfO). Die Abschlussarbeit war eine Themenarbeit aus den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen des Schwerpunktbereichs. Die Themen und Fragestellungen wurden zufällig vergeben. Ich bekam das Thema „Arbeitnehmer(vertretung) im präventiven Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG“ zugeteilt, welches ich im Umfang von 33 Seiten erarbeitet habe. In den vier Wochen Bearbeitungszeit lernte ich viel über die Thematik des Restrukturierungsrechts dazu. Die Notenvergabe habe ich als fair empfunden und ging einige Wochen später mit einem guten Gefühl in die mündliche Prüfung. Das Prüfungsgespräch fand mit zwei weiteren Kommiliton:innen statt und wurde von zwei Prüfer:innen abgenommen. Ich persönlich empfand das Gespräch als sehr angenehm und die Atmosphäre war trotz aller Aufregung entspannt. Alles in allem war ich sehr zufrieden.

Wie fühlte sich das Bremer Schwerpunktbereichsstudium im Vergleich zum Jurastudium an?

Die Veranstaltungen bei den Praktiker:innen schafften eine Praxisnähe, die ich zuvor im Jurastudium mit Ausnahme von Praktika so nicht erlebte. Darüber hinaus ermöglichten und förderten die Seminarscheine und die Abschlussarbeit eine wissenschaftlichere Vertiefung im gewählten Schwerpunktbereich im Vergleich zum Grund- und Hauptstudium. Das Bremer Schwerpunktbereichsstudium fühlte sich für mich somit einerseits praxisnäher und andererseits wissenschaftlicher im Vergleich zum allen bekannten Jurastudium an.

Welche beruflichen Chancen bieten sich durch den Schwerpunktbereich?

Im Schwerpunktbereich wurden nicht nur die Klassiker der Rechtsprechung wie z.B. der Nikolaus-Beschluss oder die „Alemo-Herron“-Entscheidung thematisiert, sondern auch die aktuellen Probleme und Schwierigkeiten aufgezeigt. Gerade die Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht war in den vergangenen Jahren vielen Verwerfungen ausgesetzt und entwickelt sich stetig weiter. Verantwortlich hierfür sind nicht zuletzt die Auswirkungen der Coronapandemie. Auch die Internationalisierung, gesellschaftliche und politische Veränderungen und die Digitalisierung tragen zur aktuellen Entwicklung der Rechtsgebiete bei und eröffnen viele neue berufliche Chancen.

Würde ich diesen Schwerpunktbereich nochmal wählen?

Kommen wir abschließend zur wahrscheinlich wichtigsten Frage: Würde ich diesen Schwerpunktbereich nochmal wählen und dementsprechend weiterempfehlen? Vorab sei gesagt, dass mir die zwei Semester im Schwerpunktbereichsstudium sehr viel Freude bereitet haben. Ich konnte neue Kontakte knüpfen, mich aktiv in fachlich fundierte Diskussionen einbringen und meine Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen ausbauen.

Zudem empfand ich die Kursgröße in den Modulen des Schwerpunktbereichs mit insgesamt ca. 30 Studierenden als sehr angenehm. Aus diesen Gründen würde ich den Schwerpunktbereich jederzeit nochmal wählen. Gleichwohl ist mir bewusst, dass meine Erfahrungen nicht allgemeingültig sind. Aus Erfahrung möchte ich Dir bei der Wahl Deines Schwerpunktpunktbereichs mit auf den Weg geben, den Schwerpunkt entsprechend Deiner Interessen und nicht orientiert an hypothetische Notenvergabepraxen zu wählen. Auch „verbaust“ Du Dir meist noch nichts, wenn der gewählte universitäre Schwerpunktbereich später doch nicht Deinem präferierten Fachgebiet im Beruf entspricht. Wenn Deine Interessen im Bereich Arbeits- und Sozialrecht liegen und Du auch den internationalen und supranationalen Kontext und die aktuelle Rechtsprechung dieser beiden Rechtsgebiete im Blick behältst, dann kann ich Dir diesen Schwerpunkt sehr empfehlen!

An welchen Unis gibt es den Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht

Der Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht setzt sich aus zwei verschiedenen Teilgebieten zusammen. An anderen Universitäten werden das Arbeitsrecht und das Sozialrecht getrennt (als zwei verschiedene Schwerpunkte gelehrt). Die Kombination gibt es außer an der Universität Bremen noch an einigen wenigen anderen Fakultäten. Mit einem Klick auf die Links landet Ihr direkt auf den jeweiligen Seiten des Schwerpunktbereichs Arbeits- und Sozialrecht an der jeweiligen Universität:

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Bianca-Justine Hoffmeyer
Bianca-Justine Hoffmeyer
Studentin der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen.

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