Studierende der Rechtswissenschaften an der Uni Köln haben einen großen Vorteil: Es gibt hier außergewöhnlich viele Schwerpunktbereichsangebote. Einzigartig ist der Schwerpunkt „Religion, Kultur und Recht“. Wer Jura studiert weiß, dass Jura stets einen Bezug zum alltäglichen Leben hat und man damit ein Fach studiert, das „mitten im Leben steht“. Vor allem historisch betrachtet waren – und sind – Religion und Kultur zentral im Leben der Menschen an allen Orten und zu allen Zeiten. Sie haben das Potential Menschen zu verbinden, aber auch Gesellschaften zu trennen. Religion ist also schon seit langer Zeit emotional aufgeladen, weshalb die Themen brisant sind und – wie so oft in der Juristerei –
es viele verschiedene Meinungen zu jeglichen Fragen gibt. Auch heute spielen Religion und Kultur natürlich noch eine besondere Rolle und zwar auch in der Rechtsordnung. Diese wird im Schwerpunkt „Religion, Kultur und Recht“ beleuchtet.
Religionsverfassungsrecht – Besonderheiten der Religion im Recht
Das Religionsverfassungsrecht ist wohl der bekannteste Teil des Religionsrechts. Die
Religionsgemeinschaften genießen in Deutschland nach Bestimmungen der Verfassung (Art. 4 GG) eine Sonderstellung. Die Möglichkeit, dass die Kirchensteuer unmittelbar mit der Lohnsteuer vom Finanzamt eingezogen wird, ist nur ein Beispiel. Man kann sich also vorstellen, dass das Religionsrecht noch einige andere Besonderheiten aufweist. Dabei hat auch der Islam eine wachsende Bedeutung. Im Schwerpunkt „Religion, Kultur und Recht“ wird dann noch vertieft auf spannende examensrelevante Rechtsfragen geschaut, insgesamt auf das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit des Art. 4 I, II GG oder auch auf Art. 136 I WRV und dessen umstrittene Eigenschaft als Schranke der grundrechtlichen Religionsfreiheit.
Große Praxisrelevanz des Kirchenrechts
Auch das Kirchenrecht, also das von den Religionsgemeinschaften selbst gesetzte Recht, wird natürlich in diesem Schwerpunkt behandelt, was genauso praxisrelevant ist. Insbesondere im Arbeitsrecht ist dies spürbar, weil viele Menschen von Religionsgemeinschaften, etwa in Kitas, Altenheimen oder Krankenhäusern angestellt sind. Wenn es wie kürzlich um die Frage geht, ob die Kündigung eines kirchlichen Arbeitgebers gegenüber der Mitarbeiterin eines katholischen Krankenhauses rechtmäßig ist, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist (BAG, Beschl. v. 21.07.2022 – 2 AZR 130/21),
dann bekommen wir die Antwort zunächst aus dem Kirchenrecht.
Doch auch wenn die Kirche ihr eigenes Recht erlassen darf, steht sie nicht über den staatlichen Gesetzen. So hat das Bundesarbeitsgericht den oben genannten Fall für eine Vorabentscheidung bezüglich offener Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Kirchenrecht beschäftigt also nicht eben nur die Kirchen, sondern entfaltet Wirkung für viele Personen. Auch in Bereichen, die man auf den ersten Blick nicht mit Kirchenrecht in Verbindung bringt. Durch die Sonderstellung der Religionsgemeinschaften und die große Bandbreite ihrer Tätigkeiten hat das Kirchenrecht also eine enorme Praxisrelevanz. Auf solche gesellschaftlich wichtigen Fragestellungen kann man dann im Rahmen des Schwerpunktes eingehen.
Vielfältigkeit des Religionsrechts
In diesem Schwerpunktbereich lernt man allerdings nicht nur die Besonderheiten des katholischen und evangelischen Kirchenrechts sowie des islamischen Rechts kennen. Im Wahlbereich kann man sich darüber hinaus aussuchen, ob man den Religionsbezug abschwächen oder stärken möchte, sodass auch Studierende, die sich im öffentlichen Recht ausleben möchten, auf ihre Kosten kommen. Dazu besteht die Möglichkeit aus den Fächern „Vertiefung Grundrechte“, „kirchliche Rechtsgeschichte“, „International Human Rights“, „Medienrecht“, „Arbeitsrecht im kirchlichen und kulturellen Bereich“ und noch vielen anderen zu wählen.
Für diejenigen, die sich noch nicht sicher sind, für welchen Schwerpunkt sie sich entscheiden, wird bereits im Grundstudium im Rahmen des Grundlagenfachs I die Vorlesung „Einführung in das Kirchenrecht“ angeboten, um einen ersten Eindruck in einen Ausschnitt des Religionsrechts zu gewinnen. Die Vielfältigkeit und die enorme Bedeutung des Religionsrechts macht eben dieses so spannend und wenn dazu noch die Möglichkeit besteht Vorlesungen der klassischen Bereiche des öffentlichen Rechts zu besuchen, stellt sich uns nur noch die Frage: Warum sich nicht für den Schwerpunktbereich „Religion, Kultur und Recht“ in Köln entscheiden, wenn man dann abends sogar noch einen Spaziergang in der Domstadt (zum Dom) machen kann?