No-Gos im Gericht: Wie man sich bei einer Gerichtsverhandlung auf keinen Fall verhalten sollte

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Egal, ob man einer Gerichtsverhandlung als Besucher:in beiwohnt oder selbst an einem Gerichtsverfahren als Angeklagte:r oder Prozesspartei beteiligt ist. Im Gerichtssaal gelten bestimmte Regeln. Es ist immer gut zu wissen, wie man sich im Gerichtssaal verhalten sollte – und was man auf keinen Fall tun darf.

Gepflegtes Erscheinungsbild

Der erste Eindruck zählt. Das gilt auch für Gerichtsverhandlungen. Besonders, wenn man in einem Strafverfahren angeklagt ist oder in einem Zivilprozess als Kläger:in oder Beklagte:r auftritt. Ein ordentliches und gepflegtes Auftreten mit anständiger Kleidung ist hier besonders wichtig. Das bedeutete heute nicht mehr, dass man in einem Anzug mit Krawatte erscheinen muss. Kurze Hose, Flip-Flops, zerrissene Jeans, Trägertops mit weitem Ausschnitt oder Mini-Kleid werden aber eher mit einer hochgezogenen Augenbraue des:der Richter:in begrüßt. Mützen und Kappen müssen im Saal abgenommen werden, auf politische Symbole (beispielsweise Anstecker) sollte verzichtet werden. Das gilt übrigens auch, wenn man als Zeug:in geladen ist. Eine rechtliche Pflicht zur anständigen Kleidung gibt es natürlich nicht. Man tut sich aber selbst keinen Gefallen, wenn man schon optisch negativ auffällt.

Termin wahrnehmen, pünktlich sein

Ob im Zivil- oder Strafprozess oder im Verwaltungsverfahren: Eine Gerichtsverhandlung erfordert oft die Anwesenheit der beteiligten Parteien sowie der geladenen Zeug:innen. Wird man zu einem Gerichtsverfahren geladen, muss man diesen Termin unbedingt wahrnehmen. Ein Gerichtstermin kann nur in absoluten Ausnahmefällen abgesagt werden. Ein Ausbleiben zieht rechtliche Maßnahmen nach sich – diese reichen von Ordnungsgeld bis hin zur Ordnungshaft. Eine Verspätung – beispielsweise auf Grund eines ausgefallenen Zuges oder einer Autopanne – sollte dem Gericht sofort telefonisch mitgeteilt werden.

Den Gerichtssaal nicht unaufgefordert betreten

Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Das bedeutete, dass auch unbeteiligte Dritte, die Presse und Schulklassen an Gerichtsverhandlungen teilnehmen dürfen. Sowohl für die Prozessparteien als auch für Zuschauer:innen gilt aber, dass der Gerichtssaal nicht unaufgefordert betreten werden sollte. Ist man sich unsicher, wo und wann eine Verhandlung stattfindet, kann man auf dem Belegungsplan, der entweder im Foyer oder direkt an den einzelnen Sälen ausgehängt ist, nachschauen. Es gibt auch die Möglichkeit, die Wachtmeisterei am Eingang um Hilfe zu bitten. Für Zeug:innen gilt, dass diese vor ihrer eigenen Aussage dem Verfahren nicht beiwohnen dürfen, um nicht beeinflusst zu werden. Zeug:innen werden deswegen von dem:der Richter:in gesondert in den Sitzungssaal gerufen. Zuschauer:innen finden sich pünktlich zu Beginn der Verhandlung ein – es ist unhöflich den Gerichtssaal während der laufenden Verhandlung zu verlassen und die Verhandlung dadurch zu stören.

Wie sieht die Sitzordnung aus?

Leider sind nicht alle Gerichtssäle gleich aufgebaut. Der Aufbau erinnert aber an ein Hufeisen. Grundsätzlich ist der Richtertisch parallel zur Wand an einem Ende des Saals. Meistens steht der Tisch etwas erhöht und bietet Platz für mehrere Personen. An dem gegenüberliegenden Ende ist der Bereich für Zuschauer:innen. Diesen erkennt man daran, dass hier keine Tische stehen, sondern nur einige Stuhlreihen. Die Staatsanwaltschaft sitzt in den meisten Bundesländern auf der Fensterseite des Saales. Der:die Angeklagte und sein:ihre Verteidiger:in sitzen gegenüber der Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite der Richterbank. Die Zeug:innen sitzen in der Mitte des Saales auf einem einzelnen Stuhl. Im Zivilprozess befinden sich Richtertisch und Zuschauerplätze ebenfalls einander gegenüber. Auf welcher Seite der:die Kläger:in mit Anwält:in und auf welcher Seite der:die Beklagte mit Anwält:in sitzen, ist uneinheitlich. Am besten betritt man den Saal gemeinsam mit dem Prozessvertreter oder fragt eine anwesende Person, ob und wo man Platz nehmen darf.

Screenshot aus der online Broschüre “Besuch einer Gerichtsverhandlung” des Freistaates Thüringen

Zum richtigen Zeitpunkt aufstehen

Wenn die Richter:innen den Gerichtssaal (meist durch eine gesonderte Tür) betreten oder verlassen, müssen alle Personen im Gerichtssaal aufstehen. Dies gilt für alle Verfahrensarten – also nicht nur für den Strafprozess, sondern auch für den Zivil- und Verwaltungsprozess. Am besten orientiert man sich dabei an der Staatsanwaltschaft bzw. an den Anwält:innen. Aber Achtung: Auch, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer hält, steht der:die Vertreter:in auf. An dieser Stelle dürfen die anderen Personen sitzen bleiben. Wer unsicher ist, sollte vorher unbedingt mit dem eigenen Prozessvertreter:in darüber sprechen. Der:die Richter:in wird das Urteil außerdem im Stehen verkünden. Alle Personen im Saal müssen während der gesamten Urteilsverkündung ebenfalls stehen.

Sachlich auftreten, niemanden unterbrechen

Generell gilt für alle Parteien: Immer freundlich bleiben und sachlich auftreten. Klar ist, dass vor Gericht Dinge verhandelt werden, die die Emotionen hochkochen lassen. Beispielsweise, wenn man Opfer einer Straftat wurde oder sich gerade durch einen langen Scheidungsprozess quält. Starke Emotionen, Schimpfen und den anderen Beteiligten ins Wort fallen, ist jedoch tabu! Im Zweifelsfall kann man den:die eigene Anwält:in einfach für einen reden lassen. Denn auch vor Gericht gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Zeug:innen sind allerdings zu einer Aussage verpflichtet. In allen Fällen gilt aber, dass man Richter:in, Staatsanwaltschaft und Anwaltschaft auf keinen Fall ins Wort fallen darf. Und: Am besten spricht man nur, wenn man aktiv dazu aufgefordert wird. Zuschauer:innen haben sich leise zu verhalten. Unterhält man sich im Zuschauerbereich kann es sein, dass der:die Richter:in einen ermahnt oder sogar von der Verhandlung ausschließt.

Essen & Trinken verboten!

Dieser Punkt sollte eigentlich klar sein. Trotzdem missbrauchen vor allem Schulklassen den Gerichtssaal immer wieder als Popcorn-Kino oder Picknickplatz. Essen und Trinken ist während der Verhandlung regelmäßig durch die Hausordnung oder durch den:die Richter:in selbst verboten. Das ist eigentlich logisch. Denn Knistern, Rascheln und Schmatzen stört die Verhandlung. Auch Kaugummikauen gilt als respektlos.

Handy weg, fotografieren verboten!

Die Nutzung von Handys ist im Gerichtssaal verboten. Es ist außerdem untersagt, im Gerichtssaal zu fotografieren oder Filmaufnahmen zu machen. Richter:innen reagieren allergisch darauf, wenn ein Handy klingelt und die Verhandlung stört. Das Smartphone sollte deswegen vor dem Betreten des Saales unbedingt stumm geschaltet werden. Wenn das Handy doch mal klingelt, darf der Anruf auf keinen Fall entgegengenommen werden. Das Gerät sollte sofort ausgeschaltet werden – am besten entschuldigt man sich dann kurz. Handschriftliche Mitschriften (z.B. durch die Presse oder durch Jurastudierende) sind aber grundsätzlich erlaubt.


Hinweisblatt für Schulbesuche: https://justiz.thueringen.de/
Informationen für Zeug:innen: https://zeugeninfo.de/

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Redaktion
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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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