Kevin – Allein zu Haus: eine juristische Bewertung

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Alle Jahre wieder läuft der Klassiker “Kevin – Allein zu Haus” im Weihnachtsprogramm. Und jedes Jahr aufs Neue verteidigt Kevin sein Elternhaus gegen Marvin (Marv) und Harry, die Ganoven, die sich gern selbst als die “feuchten Banditen” bezeichnen. Selbst möchte man wohl kaum in der Haut von Harry und Marv stecken. Mehrere Ärzt:innen haben in der Vergangenheit schon erläutert, dass beide die Fallen von Kevin kaum überleben konnten. Sie hätten mehrmals sterben müssen. Aber was würde eine juristische Bewertung (nach deutschem Recht) ergeben? Nach dem allgemeinen Menschenverstand ist klar, dass Marv und Harry sich strafbar gemacht haben. Sieht man jedoch genauer hin, bleibt es nicht dabei.

Harry gab sich als Polizist aus

Aber von vorn. Der Film beginnt mit der Einblendung des Hauses der McCallisters. Im Anschluss wird der als Polizist verkleidetet Harry im Inneren des Hauses gezeigt, der versucht herauszufinden, ob die Familie über Weihnachten verreist. Und da haben wir auch schon das erste Vergehen. Zwar hat sich Harry keiner Amtsanmaßung gem. § 132 StGB schuldig gemacht, da er keine Amtshandlung vorgenommen hat. Jedoch lag ein Missbrauch von Titeln gem. § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB vor, indem er eine inländische Uniform trug. Ein Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB scheidet aus, da die Gewährung zum Eintreten ins Haus ein tatbestandsausschließendes Einverständnis darstellt. Bestehende Willensmängel – hier die Täuschung über die Eigenschaft als Polizist – sind irrelevant. Auch ein Betrug gem. § 263 Abs. 1 StGB muss mangels Vermögensverfügung infolge des durch die Täuschung entstandenen Irrtums ausscheiden.

Auch die McCallisters verletzen das Gesetz

Im Folgenden wird das Geschehen bis zum Abflug der Familie gezeigt. Der ältere Bruder von Kevin, Buzz, zeigt ihm im Nachbarsgarten den alten Marley und erzählt Kevin, dass er der bekannte Schaufelmörder sei, der seine gesamte Familie umgebracht habe. Er verstecke sich dort vor der Polizei. Buzz ist 13 Jahre alt, sodass er gem. § 19 StGB schuldunfähig ist, im Volksmund: nicht strafmündig. Wenn man aber davon mal absieht und annähme, dass Buzz über 14 Jahre alt wäre hätte er sich wegen übler Nachrede gem. § 186 StGB strafbar gemacht.

Nachdem Kevin in der Küche ein riesiges Durcheinander veranstaltet hatte, schickte ihn seine Mutter auf den Dachboden. Vor dem nächsten Morgen sollte er nicht mehr herunterkommen. Wie man am nächsten Tag aber sieht, war die Tür nicht verschlossen, sodass mangels äußerer Vorrichtung keine Freiheitsberaubung gem. § 239 Abs. 1 StGB vorlag. Indem die Eltern, vor allem die Mutter, vergaß, Kevin vom Dachboden zu holen, hat sie auch ihre Aufsichts- und Sorgfaltspflicht gem. § 1631 Abs. 1 BGB verletzt. Hieraus ergibt sich aber unmittelbar keine Strafbarkeit. Theoretisch wäre aber eine zivilrechtliche Haftung nach § 832 BGB möglich.

Im Flugzeug wird gezeigt, wie Onkel Frank das Silberbesteck einsteckte. Somit begeht er einen Diebstahl gem. § 242 Abs. 1 StGB, indem er jenes in seine höchstpersönliche Sphäre brachte, er begründete eine sog. Gewahrsamsenklave.

Nachdem Kevin bemerkt, dass er allein ist, wühlt er in einer Kiste in Buzz´ Zimmer und findet dort mehrere Knallkörper. Diese nimmt er an sich. Kevin ist erst acht Jahre alt, also ebenso wie Buzz schuldunfähig und damit nicht straffähig. Sähe man davon ab und würde ihn fiktiv als vollstraffähig ansehen, hätte er sich durch diese Handlung eines Diebstahls gem. § 242 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Die Waffe, die in Buzz´ Zimmer hängt, stellt eine Spielzeugwaffe dar, sodass kein Verstoß gegen § 52 Abs. 3 Nr. 7a i.V.m. § 36 Abs. 1, 4 WaffG vorlag.

Kein strafbefreiender Rücktritt vom Wohnungseinbruchsdiebstahl

Marv und Harry handeln während des gesamten Films als Mittäter gem. § 25 Abs. 2 StGB, da sie einen gemeinsamen Tatplan haben und auch die Tatausführung gemeinsam begehen. Das erste Mal als die Ganoven wieder ins Geschehen eintreten, versuchen sie mit einem Brecheisen durch den Hintereingang in das Haus der McCallisters zu gelangen. Jedoch bemerkt Kevin die beiden und schaltet das Licht an, weshalb sie den Versuch des Wohnungseinbruchsdiebstahls in Mittäterschaft gem. § 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB abbrechen. Allerdings gaben sie die weitere Tatausführung nur auf, da sie befürchteten, entdeckt zu werden. Somit war der Rücktritt gem. § 24 Abs. 2 StGB nicht freiwillig, sodass es zu keiner Strafbefreiung kommt. Ob das Brecheisen auch ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB darstellt, kommt darauf an, welcher Ansicht man im Rahmen dieses höchst umstrittenen Begriffs folgt.

Als nächstes sieht man Marv und Harry bei den Murphys Geschenke in Plastiksäcke packen und mit dem Brecheisen Gegenstände beschädigen. Sie machten sich eines vollendeten Wohnungseinbruchsdiebstahls in Mittäterschaft sowie mehreren Sachbeschädigungen gem. § 303 Abs. 1 StGB strafbar. Der außerdem verwirklichte Hausfriedensbruch gem. § 123 Abs. 1 StGB tritt subsidiär zurück. Allerdings verstopfte Marv auch noch die Abflüsse und drehte das Wasser auf. Später im Film sieht man, dass das Wasser schon kniehoch steht. Dies erfüllt den Tatbestand der Herbeiführung einer Überschwemmung gem. § 313 Abs. 1 StGB. Ob dies aber auch in Mittäterschaft erfolgte, ist fraglich. Als Marv nämlich zurück ins Auto kommt, ist Harry gar nicht begeistert und möchte, dass Marv dies in Zukunft unterlässt. Somit könnte ein sog. Mittäterexzess von Marv vorliegen. Harry hätte sich dann nicht gem. § 313 Abs. 1 StGB schuldig gemacht.

Zwischenzeitlich möchte Kevin eine neue Zahnbürste kaufen. Als er an der Kasse steht, kommt aber der alte Marley herein, vor dem Kevin nach der Geschichte von Buzz riesige Angst hat. Er hat so viel Angst, dass er mit der Zahnbürste in der Hand aus dem Geschäft rennt, ohne jene zu bezahlen. Ein Diebstahl müsste aber wohl mangels Vorsatzes von Kevin ausscheiden.

Schwebend unwirksamer Kaufvertrag

Als Marv und Harry das nächste Mal in das Haus der McCallisters eindringen wollen, sehen sie schon von der Straße, die von Kevin aufgestellten Pappfiguren. Sie nehmen daher an, dass die Familie zurück sei. Hier scheidet ein Versuch des Wohnungseinbruchsdiebstahls aber aus, da sie zur Tat noch nicht unmittelbar angesetzt haben. Dazu hätten sie zumindest versuchen müssen, in das Haus einzubringen.

Kevin wagt ebenfalls einen neuen Versuch und geht einkaufen. An der Kasse angelangt, ist die Verkäuferin jedoch recht skeptisch, dass ein achtjähriger Junge allein einkaufen geht. Trotzdem verkauft sie ihm die Sachen. Gem. §§ 2, 106 i.V.m. 108 BGB ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam, da Kevin beschränkt geschäftsfähig ist und die Eltern keine Einwilligung erteilt haben. Allerdings freuen sich die Eltern als sie wiederkommen, dass Kevin so selbständig war. Darin wird man wohl eine Genehmigung der Eltern gem. § 108 BGB sehen können, sodass der Vertrag wirksam wurde.

Kevins (lebensgefährliche) Fallen

Am selben Abend kommt es zum letzten Coup der Banditen. Kevin hat sich aber mit verschiedenen Fallen für Marv und Harry vorbereitet. Als erstes wartete Kevin mit dem Spielzeuggewehr hinter der Hundeklappe und schießt Harry damit in den Genitalbereich und Marv an die Stirn. Ob Harry seine Zeugungsfähigkeit (§ 226 StGB) dadurch eingebüßt hat, ist nicht bekannt. Kevin hat aber auf jeden Fall eine gefährliche Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB begangen. Als nächstes geht Marv zur Kellertür und Harry zur Vordertür. Beide sind aber nur über Treppen erreichbar, über die Kevin zuvor Wasser geschüttet hat, sodass jetzt eine geschlossene Eisdecke über den Treppen liegt. Beide stürzten mehrmals und landeten auf dem Rücken. Problematisch ist hier, ob ein gefährliches Werkzeug vorlag gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB. Dies ist strittig, wird von der Rechtsprechung aber abgelehnt, da nur bewegliche Gegenstände ein Werkzeug darstellen. Dies kann man aber wohl auch anders sehen.

Eine gefährliche Körperverletzung ist aber darin zu sehen, dass Kevin die Lampe im Keller so manipulierte, dass ein heißes Bügeleisen herunterfällt, wenn man daran zieht. Im zweiten Teil “Kevin – Allein in New York” ist der dadurch entstandene Abdruck in Marvs Gesicht nicht mehr zu sehen, sodass Marv nicht dauerhaft entstellt wurde. Eine schwere Körperverletzung gem. § 226 StGB lag daher nicht vor.

Anschließend tritt Marv auf der Kellertreppe auf einen Nagel, was ebenfalls eine gefährliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug darstellt. In der Zwischenzeit will Harry durch die Hintertür in das Haus gelangen. Nachdem er sie öffnet, schaltet sich aber ein Schneidbrenner ein, der die Mütze und die Kopfhaut von Harry verbrennt. Neben einer Sachbeschädigung stellt dies wohl auch eine schwere Körperverletzung gem. § 226 Abs. 1 Nr. 3 Alt.1 StGB dar. Ob Kevin allerdings auch einen Tötungsvorsatz hatte, ist nicht feststellbar, sodass versuchte Tötungsdelikte ausscheiden.

Die weiteren Fallen, dass Marv in Weihnachtskugeln trat, die unter dem Fenster lagen; dass beide auf Spielzeugautos ausrutschten; sie von zwei Farbeimern getroffen wurden; Marv über eine gespannte Schnur im Flur fiel und sie mit dem Seil zum Baumhaus an die Hauswand stürzten, stellen weitere gefährliche Körperverletzungen mit einem gefährlichen Werkzeug und teils mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung dar. Kevin verteidigte aber das Eigentum seiner Eltern, sodass er jedenfalls durch Notwehr gem. § 32 StGB gerechtfertigt handelt.

Aber auch während die Banditen schon im Haus sind, bedrohen sie Kevin, indem Harry nach dem Schlag mit dem Farbeimer sagt: “Wenn du noch eine Dose nach mir wirfst Kleiner, dann hack ich dir die Pfoten ab und brat sie in einer Pfanne!” – strafbar nach § 241 Abs. 2 StGB.

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Nachdem Kevin fast von Marv erwischt wird, sitzt auf Harrys Brustkorb Buzz´ Vogelspinne. Marv versucht sie mit der Brechstange zu töten, was aber misslingt und er Harry trifft. Dies stellt ein Fehlgehen der Tat bzgl. ungleichwertiger Objekte dar (Sache und Mensch), ein sog. aberratio ictus. Somit handelt es sich um eine fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB und eine versuchte Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB von Marv.

Nachdem Kevin die Banditen in das Haus der Murphys lockt, wird er jedoch gefangengenomen und Harry hängt ihn an den Türhaken und droht ihm an, dass sie mit ihm nun dasselbe machen werden, wie Kevin zuvor mit ihnen. Dies stellt eine Bedrohung gem. § 241 Abs. 2 StGB dar. Eine versuchte Körperverletzung ist in diesem Zeitpunkt aber abzulehnen, da die Ganoven noch nicht unmittelbar zur Tat angesetzt haben. Allerdings kommt der alte Marley ihnen zuvor und schlägt beiden mit der Schneeschaufel auf den Kopf, sodass er Kevin retten kann. Zwar erfüllt das ebenfalls den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung, jedoch war Marley durch eine Nothilfe gem. § 32 StGB gerechtfertigt.

Fazit: Ein strafrechtlich relevanter Weihnachtsfilm

Der Film ist gespickt mit strafrechtlichen Problemkonstellationen und -klassikern. Auf den ersten Blick mag man sich nur auf die “feuchten Banditen” beschränken wollen. Bei genauerer Betrachtung findet man dann aber doch das ein oder andere rechtliche Problem bei anderen Beteiligten. Nichtsdestotrotz ist der Film ein Weihnachtsklassiker und es macht jedes Jahr aufs Neue Freude Kevin bei seiner Ganovenabwehr zu begleiten.

In diesem Sinne: Fröhliche Weihnachten!

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Florentine Scheffel
Florentine Scheffel
Rechtsreferendarin in Thüringen.

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