„Wer wird Millionär“ Kandidatin scheitert, weil ihr Telefonjoker kein Staatsrecht kann

In der der „Die 3-Millionen-Euro-Woche“ bei RTL scheiterte eine Kandidatin an der 64.000 Euro Frage, weil ihr Vater – ein Notar – als Telefonjoker eine Frage aus dem Staatsrecht falsch beantwortete. Im Internet wird der Notar dafür (zu Recht) mit Häme überzogen. Denn die Antwort auf die Frage lernen Jurastudierende bereits im ersten Semester.

Anna Öhlrich-Faustmann stürzte in der Show vor den Augen von mehr als drei Millionen Zuschauer:innen auf 500 Euro ab. Die Frauenärztin hatte bei der 64.000 Euro Frage auf ihren Vater als Telefonjoker vertraut. Das stellte sich als Fehler heraus, der die junge Frau um ein Vermögen brachte.

Ius soli und Ius sanguinis

Die Frage lautete: Worum geht es bei “ius soli”, dem Recht des Bodens, und “ius sanguinis”, dem Recht des Blutes?

A. Staatsbürgerschaft,
B. Erbschaft,
C. Notwehr,
D. Einkommensteuer.

Besonders bitter: Die junge Frau war bei der Antwort schon auf dem richtigen Weg. „Ich kann mir eigentlich nur Staatsbürgerschaft vorstellen“, meinte sie gegenüber Moderator Günter Jauch. Doch Öhlrich-Faustmann ließ sich verunsichern und setzte auf ihren Vater – einen Notar – als Telefonjoker. Ihren Publikumsjoker hatte die Düsseldorferin bereits zuvor verbraucht. Am Telefon meinte der Jurist „Ja, Erbrecht zu 75 Prozent“. Und so wählte die Ärztin mit den Worten „wenn mein Vater das sagt, dann ist das richtig“ Antwort B. Doch Antwort B war falsch. Und so trat Öhlrich-Faustmann mit nur 500 Euro den Heimweg an. Das Vertrauen auf ihren Vater hatte die junge Frau mindestens 60.000 Euro gekostet.

Doch was wäre die richtige Antwort gewesen? Und wieso? Die Beantwortung der Frage ist für Jura-Erstis ein Kinderspiel. Bei „Ius soli“ und „Ius sanguinis“ geht es um die Staatsbürgerschaft. Als Kandidat:in der Show musste man dafür nicht mal Lateinkenntnisse haben. Denn die Frage wurde freundlicherweise inklusive Übersetzung geliefert. „Ius soli“ meint das Recht des Bodens, während „Ius sanguinis“ das Recht des Blutes bedeutet. Darauf hätte man sogar ohne Lateinkenntnisse kommen können, denn der Vampir in Harry Potter heißt „Sanguini“. Da hat sich Frau Rowling wohl – wie so oft – was dabei gedacht.

Recht der Staatsbürgerschaft

Doch zurück zur Rechtslage. Beide Redewendungen meinen unterschiedliche Prinzipien des Staatsbürgerschaftsrechts. Dabei wird zwischen dem “Abstammungsprinzip” und dem “Geburtsortsprinzip” unterschieden. Das „Recht des Blutes“ bezieht sich also auf die Blutsverwandtschaft zwischen Staatsbürger:innen. Es besagt, dass ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger:innen dieses Staates sind. Das Geburtsortsprinzip (Ius soli) knüpft hingegen an den Geburtsort an. Die Staatsbürgerschaft erhält, wer auf dem Boden des Staates geboren wird. Heute herrscht in den meisten Ländern ein Mischprinzip vor.

In Deutschland wurde das Recht der Staatsbürgerschaft, das im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt ist, zum 1. Januar 2000 reformiert. Neben das Abstammungsprinzip tritt in Einzelfällen auch das Geburtsortsprinzip. Danach erwirbt ein Kind mit ausländischen Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4). Falls das Staatsangehörigkeitsrecht der Eltern das Abstammungsprinzip vorsieht, erwirbt das Kind beide Staatsangehörigkeiten. Der Normalfall sind aber weiterhin die sog. „Abstammungsfälle“. Also, wenn ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, weil mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist (Abstammungsprinzip). Eine Besonderheit: Ein Findelkind, das im Inland aufgefunden wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind einer deutschen Person. Außerdem kann die deutsche Staatsangehörigkeit seit dem 1. Januar 1977 auch durch Adoption (§ 6) erworben werden.

Baby auf Flug in die USA geboren

Im österreichischen Recht gilt ein reines Abstammungsprinzip. Kinder einer österreichischen Mutter bzw. eines mit der Mutter verheirateten österreichischen Vaters sind von Geburt an österreichische Staatsbürger:innen. Auch das Schweizer Bürgerrecht wird ausschließlich durch Abstammung an Kinder übertragen.

Die USA kennen sowohl das Geburtsortsprinzip als auch das Abstammungsprinzip. Eine Person, die als Kind zweier US-Staatsbürger oder mindestens eines US-Elternteils im Ausland geboren wird, erwirbt (im Normalfall) die amerikanische Staatsbürgerschaft. Bekannt sind aber vor allem die Fälle, in denen Babys auf dem Flug in die USA geboren wurden. Befindet sich das Flugzeug zum Zeitpunkt der Geburt bereits über amerikanischem Hoheitsgebiet, erwirbt das Kind die US-Staatsbürgerschaft (Ius sanguinis). Geregelt ist das seit 1868 im 14. Zusatzartikel der US-Verfassung. Donald Trump bezeichnete diesen – selten vorkommenden Fall – als „Geburtstourismus“ und hatte vor, das Abstammungsrecht zu ändern. Dazu kam es jedoch nicht mehr.

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