TV-Auftritt im Bordell: Disziplinarstrafe für “Amore-Anwalt”

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Der Wiener Anwalt Dr. Martin Mahrer zeigte sich in einer TV-Show im Bademantel in einem Bordell. Der Disziplinarrat der Anwaltskammer verurteilte ihn deswegen zu einer Disziplinarstrafe in Höhe von 4.000 Euro. Dies bestätigte der Oberste Gerichtshof von Österreich jetzt.

Der Wiener Anwalt Dr. Martin Mahler ist auch als “Amore-Anwalt” bekannt. Er ist auf das Strafrecht spezialisiert und bekannt für besonders brisante Fälle aus dem Rotlicht-Milieu, die auch gerne in der Presse landen. 2021 wirkte er an der ATV-Doku “Geil – so treibt`s Österreich” mit. Der damals 47-Jährige zeigt sich darin bekleidet nur mit Unterhose, Bademantel und Schlapfen in einem Wiener Bordell. Die Szene erweckt den Eindruck als würde der Strafverteidiger die Dienste der Prostituierten in Anspruch nehmen.

Freundschaftsdienst für Bordellbetreiber

Doch laut Mahler war alles ganz anders. Er habe lediglich einem Freund, dem Bordellinhaber, einen Gefallen getan. Diesem sei spontan für den Dreh ein Protagonist ausgefallen und Mahler habe seine „Rolle“ übernommen. „Das war eine gespielte Rolle und beim Dreh war ich nur Gast und kein Wort von meinem Beruf”, zitiert heute.at den Strafverteidiger. Trotzdem verhängte die österreichische Anwaltskammer einer Disziplinarstrafe in Höhe von 4.000 Euro gegen den Anwalt.

Diese Entscheidung bestätigte jetzt auch der Oberste Gerichtshof (OGH). Der Strafverteidiger sei in der Doku nicht nur „privat“ aufgetreten. Die Grenze des Privaten sei dadurch überschritten worden, dass er im TV “Werbung für die oft mit menschlichem Leid verbundene Prostitution” gemacht habe.

Ansehen des Berufsstands geschadet

Die renommierte Wiener Anwältin Astrid Wagner verteidigt ihren Kollegen gegenüber heute.at. Anwälte seien auch nur Männer. Der österreichische Strafverteidiger Manfred Arbacher-Stöger kritisiert den Auftritt in der Doku hingegen. Was Mahler in seiner Freizeit mache, sei egal. Er solle sich dabei aber nicht filmen lassen. „Er hat mit diesem Videodreh und seinem unehrenhaften Verhalten das Ansehen aller Anwälte geschädigt und zwar nachhaltig“, so Arbacher-Stöger.

Über sein eigenes Liebesleben befragt, gibt Mahler gegenüber heute.at an: “Ich habe genügend Frauenbekanntschaften. Bin im Moment zwar Single, aber lerne eben viele Frauen kennen – ganz ohne Bordell.“ Mahler hatte in der Vergangenheit immer wieder Mandate aus dem Rotlicht-Milieu angenommen. So sorgte unter anderem der Fall der „Todes-Domina“ für Schlagzeilen. Die Domina Pamela F. wurde – von Mahler vertreten – damals zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung (in Österreich „bedingte Haftstrafe“) verurteilt. Sie hatte versehentlich einen 45-Jährigen Freier mit einem Schuhband stranguliert.

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