Engländerin muss mehrere tausend Pfund an Mann zahlen, der sie sexuell missbraucht hat

In manchen Fällen folgen Urteile dem geltenden Recht, doch von Gerechtigkeit kann keine Rede sein. Um einen solchen Fall handelt es sich bei einem Rechtsstreit um Wohnrechte an einer Immobilie in York. Das zuständige Gericht, der Leeds County Court, urteilte, dass die 52-jährige Kirsty Easthope über 35.000 Pfund Schadensersatz an den Mann zahlen muss, der sie sexuell missbraucht hat. Der Grund: Easthopes Mutter hatte ihrem Partner Arthur Hepple Jahre zuvor in ihrem Testament ein lebenslanges Wohnrecht an ihrem Haus in York eingeräumt.

Missbrauch beginnt nach Demenzerkrankung von Easthopes Mutter

Easthope lebte jahrelang mit ihrer Mutter Irma Barnett, deren Partner Hepple und ihrer Tochter in dem Haus, um das es im Rechtsstreit ging. Im Jahr 2003 wurde bei Easthopes Mutter Demenz diagnostiziert. Um diese Zeit begann Hepple, Easthope sexuell zu missbrauchen und griff später auch ihre damals 14-jährige Tochter an. 2014 wurde Hepple für seine Taten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nach einem weiteren sexuellen Übergriff auf eine andere Frau und ihre Tochter folgte 2017 eine Freiheitsstrafe. Im Oktober 2018 wurde Hepple aus dem Gefängnis entlassen und bestand in der Folge darauf, in das Haus in York zurückzukehren.

Easthope hatte die Immobilie zwischenzeitlich von ihrer Mutter geerbt, die 2013 verstorben war. In ihrem im Jahr 2000 verfassten Testament hatte diese Hepple ein lebenslanges Wohnrecht in dem in Frage stehenden Haus eingeräumt. Easthope hatte dieses nach dem Tod ihrer Mutter weitervermietet. Sie setzte sich Hepples Rückkehr in das ehemalige Familienhaus entgegen und bot ihm drei alternative Wohnmöglichkeiten an, die Hepple jeweils ablehnte.

Hohe Kostenbelastung nach Rechtsstreit

Daraufhin verklagte Hepple Easthope vor dem Leeds County Court – und bekam recht. Das Gericht verpflichtete die 52-jährige, ihren Missbraucher wieder in die in Frage stehende Immobilie ziehen zu lassen. Außerdem wurde sie zu einer Zahlung von circa 35.000 Pfund für Hepples Verluste für eine anderweitige Unterbringung verurteilt. Zusätzlich muss Easthope neben ihren eigenen Anwaltskosten auch die des Klägers tragen – in Summe entstehen Kosten von über 100.000 Pfund.

Wegen der hohen Kostenbelastung entschied sich Easthope zunächst gegen eine Berufung. Sie berichtete ebenfalls von den mentalen und physischen Folgen des Rechtsstreits. „Hätte meine Mutter von Hepples Taten gewusst, bin ich mir sicher, dass sie ihr Testament geändert und ihn des Hauses verwiesen hätte“, erklärte Easthope.

Eine Freundin der Betroffenen richtete eine Spendenkampagne ein, um für die finanziellen Folgen des Rechtsstreits aufzukommen. Wird das Spendenziel von 100.000 Pfund überschritten, soll der Überschuss an eine Wohltätigkeitsorganisation für mentale Gesundheit gehen.


Fundstelle: https://www.yorkpress.co.uk/
Spendenkampagne: https://www.gofundme.com/f/

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Helen Arling
Helen Arling
Doktorandin mit Schwerpunkt Völkerrecht, Kletterin, Katzenmensch.

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