Unternehmer muss Exfrau 200.000 Euro für Leistungen im Haushalt zahlen

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Das Urteil eines Familiengerichts in Spanien sorgt gerade für großes Aufsehen. Ein Mann muss seiner Ex-Frau nach der Scheidung über 200.000 Euro bezahlen, weil diese sich um die Kinder und den Haushalt gekümmert hatte – trotz vereinbarter Gütertrennung.

Ivana Moral und ihr Mann waren 25 Jahre verheiratet, bevor sie 2020 die Scheidung einreichte. In dieser Zeit kümmerte sie sich um den Haushalt und die gemeinsamen Kinder, während er als selbstständiger Unternehmer Karriere machte. Außerdem unterstützte Ivana Moral ihren Mann beim Betrieb eines Fitnessstudios. Dieses lief Medienberichten zu Folge so gut, dass sich der Unternehmer davon eine Olivenölfarm sowie mehrere Luxusautos und Motorräder kaufen konnte. Sein aktuelles Vermögen soll rund fünf Millionen Euro betragen.

Das Paar hatte 1995 geheiratet. Ivana Morales hatte damals einen Ehevertrag unterschrieben, in dem Gütetrennung vereinbart war. Im Ehevertrag hieß es, dass ihr Mann das Haus und den gemeinsamen Besitz mit ihr teile, aber sein Vermögen im Falle einer Scheidung behalten würde. Zu diesem Zeitpunkt war das Paar noch nicht reich, das Vermögen des Mannes sollte sich in den nächsten Jahren jedoch exponentiell vermehren. Mit der Unterstützung seiner Frau. Dementsprechend bekam Ivana Moral nach der Scheidung einen Teil des Hauses zugesprochen, ging ansonsten aber leer aus.

Mindestlohn für Haushaltsführung

Gegen diese Entscheidung zog die 48-Jährige schließlich vor Gericht. Auf Grund ihrer Hingabe für Kinder und Haushalt sei sie einer eigenen Karriere beraubt worden. Ihr ginge es weniger um das Geld, sondern mehr um die fehlende Wertschätzung ihrer Leistung, so Ivana Moral.

„Es war eindeutig der Versuch meines Ex-Mannes, mich von allen finanziellen Dingen auszuschließen, sodass meine Töchter und ich am Ende unserer Ehe mit Nichts dastehen – nachdem ich all die Jahre Zeit, Energie und Liebe in die Familie gesteckt habe“, so Ivana Moral. Ihr Mann hätte ihr während der Ehe verboten, außerhalb des Hauses zu arbeiten. Sie durfte ihn lediglich beim Management des Fitnessstudios unterstützen – zusätzlich zur Hausarbeit und unentlohnt.

Ein Gericht in Andalusien gab ihr jetzt Recht. Die 48-Jährige bekommt demnach für die Zeit ihrer Ehe den monatlichen Mindestlohn in Spanien zugesprochen. Darüber hinaus muss ihr Ex-Mann eine monatliche Rente von 500 Euro an sie bezahlen sowie 400 bzw. 600 Euro für die beiden gemeinsamen Töchter, die 16 und 20 Jahre alt sind.

Ihre Anwältin Marta Fuentes bezeichnet das Urteil als beispielhaft für all jene Frauen, die im Schatten von Männern stehen und ihre eigene Karrieren für die Ehe opfern.

Rechtslage in Deutschland

Und wie wäre die Rechtslage in Deutschland? Hier leben die Ehegatten gem. § 1363 Abs. 1 BGB im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Bei einer Scheidung findet dann ein sog. Zugewinnausgleich statt. Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird unter den Ehegatten aufgeteilt. Vermögenswerte, die vor der Ehe bereits bestanden, unterliegen nicht dem Zugewinnausgleich.

Vereinbaren die Ehegatten hingegen in einem Ehevertrag die sog. Gütertrennung, findet bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich statt. Dabei ist allerdings zu prüfen, ob die Klauseln im Ehevertrag überhaupt gültig sind. In einem ersten Prüfungsschritt wird untersucht, ob der entsprechende Ehevertrag möglicherweise sittenwidrig iSd. § 138 BGB ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehegatte unter Ausnutzung der Dominanz des anderen Ehegatten unangemessen und einseitig benachteilig worden ist. Der Vertrag (nicht nur die eine nachteilige Klausel) ist dann vollständig nichtig!

Ergeben sich hier keine Bedenken, prüft der Bundesgerichtshof in einem zweiten Schritt, ob die konkrete Ausübung der Inhalte der ehevertraglichen Regelungen eventuell gegen die Grundsätze aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verstößt. Geprüft wird dabei, ob das von den Ehegatten tatsächlich gelebte Ehemodell mit den Regelungen des Ehevertrages in Übereinkunft zu bringen ist. Es findet dann nur eine Vertragsanpassung statt.


Fundstelle: https://www.dailymail.co.uk/

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