Eine rechtsradikale Richterin auf Reichsbürgerabwegen

Die Berliner Richterin am Landgericht Birgit Malsack-Winkemann wurde im Zuge einer Großrazzia gegen Reichsbürger Ende 2022 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Berlin als Richterdienstgericht sie vorläufig des Dienstes enthoben. Das hat allerdings länger gedauert, als erwartet.

Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Deutschen Bundestag und galt als „Gemäßigte“ in der AfD-Fraktion – trotz Äußerungen wie:

„Weiter verweise ich auf eine Metaanalyse, über die das ‚Deutsche Ärzteblatt‘ am 23. Mai 2018 berichtete. Danach hat jeder vierte Migrant in Europa antibiotikaresistente Bakterien. Zwar fand man im Rahmen der Studie laut dem Ärzteblatt keine Hinweise auf eine Ansteckung der einheimischen Bevölkerung. Nach logischem Menschenverstand wäre es jedoch ein Wunder, wenn sich die einheimische Bevölkerung nicht ansteckt, wenn die Migranten unter ihr sind. Wenn jeder vierte Migrant mit antibiotikaresistenten Bakterien besiedelt oder infiziert ist, ist nicht nur eine gründliche Gesundheitsuntersuchung jedes Migranten notwendig, sondern auch eine Form der Quarantäne der erkrankten Migranten zum Schutz der einheimischen Bevölkerung.“
(Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 44. Sitzung, S. 4660 f.)

Rassismus in Reinkultur

Anders als der sächsische Richter Jens Maier (JURios berichtete) hielt sie sich außerhalb des Bundestags mit derartigen Äußerungen allerdings zurück. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag kehrte sie im März 2022 in den richterlichen Dienst des Landes Berlin zurück.

Nach einigem Zögern beantragte die Berliner Justizsenatorin beim zuständigen Richterdienstgericht „zur Abwendung einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege“ ihre Versetzung in den Ruhestand. Das Gericht hielt allerdings Malsack-Winkemanns im Bundestag getätigten Äußerungen unter Hinweis auf die Indemnität für parlamentarische Äußerungen nach Art. 46 Abs. 1 GG für nicht verwertbar und lehnte den Antrag ab.

Am 07. Dezember 2022 wurde Malsack-Winkemann schließlich im Zuge einer Großrazzia gegen eine Gruppierung von Reichsbürgern um Heinrich XIII. Prinz Reuß wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Gruppierung soll einen Staatsstreich geplant haben, so sollten bewaffnete Angehörige sich u.a. Zugang zum Bundestag verschaffen. Laut Berichten verschiedener Medien war Malsack-Winkemann nach gelungenem Staatsstreich für den Posten der Bundesjustizministerin vorgesehen.

Vorläufig des Dienstes enthoben

Am 15. März 2023 hat das Verwaltungsgericht Berlin als Richterdienstgericht die Richterin vorläufig des Dienstes enthoben (DG 1/23).

Das Dienstgericht führte zur Begründung der vorläufigen Dienstenthebung aus, es sei nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand überwiegend wahrscheinlich, dass das gegen die Richterin eingeleitete Disziplinarverfahren zur disziplinarischen Höchstmaßnahme einer Entfernung aus dem Richterverhältnis führen werde. Denn eine Richterin, die sich einem auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichteten Geheimbündnis anschließe, breche den von ihr geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonders schwerer Weise und sei deshalb aus dem Dienst zu entfernen.

Die Unschuldsvermutung stehe einer Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren nicht entgegen. Dass die Richterin infolge der Untersuchungshaft gegenwärtig faktisch ohnehin ihr Amt nicht ausüben könne, hindere die vorläufige Suspendierung nicht; denn diese diene zugleich dem ungestörten Dienstbetrieb in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und dem Ansehen der Justiz insgesamt.

Bei der Entscheidung über die Höhe der einzubehaltenden Dienstbezüge schöpfte das Gericht den gesetzlichen Rahmen (bis zu 50 Prozent) voll aus.

Gegen diesen Beschluss kann Malsack-Winkemann Beschwerde beim Richterdienstgerichtshof Berlin-Brandenburg einlegen. Ihre diesbezüglichen Chancen dürften gegen Null tendieren.

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