Hamburger muss weiterhin „Adolf“ heißen – wegen eines Gesetzes aus dem Nationalsozialismus

Ein Mann aus Hamburg muss weiterhin „Adolf“ heißen. Obwohl er eine Namensänderung beantragt hat. Das Amt lehnte diese jedoch ab – und beruft sich dabei auf ein Gesetz, das von Adolf Hitler geschaffen wurde.

Der Hamburger wurde vor 40 Jahren von seinen Eltern „Felix Adolf“ getauft. Felix bedeutet „der Glückliche“ Ein schöner Name für einen Jungen. Doch mit seinem zweiten Namen hat der Mann eher Pech. Adolf – so wie Adolf Hitler. Der Grund für die Namenswahl: Ein berühmter Ahne trug den Namen „Adolf“. Und so beschlossen die Eltern, auch ihr eigenes Kind nach dem Vorfahren zu benennen. Der Name soll also mitnichten den deutschen Diktator ehren. Doch genau dieses Vorurteil haftet Felix Adolf seit seiner Geburt an. Schon mit 18 versuchte er deswegen, seinen zweiten Vornamen ändern zu lassen. Jedoch erfolglos.

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Zweitname ständig vor Augen

Und auch heute fühlt sich Felix Adolf noch von seinem zweiten Vornamen verfolgt. Denn der Unternehmer macht für seine Firma die Buchführung und hat deswegen oft mit Bankunterlagen zu tun. In diesen wird ihm sein vollständiger Name ständig vor Augen geführt. Selbst seine Geschäftspartner:innen hätten ihn bereits auf seinen zweiten Namen angesprochen.

Deswegen fragte der Hamburger beim Land Hamburg an und bat erneut um eine Namensänderung. Vom zuständigen Amt erhielt er die Auskunft, dass dies mindestens 410 Euro koste und mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sei. Außerdem könne man nicht garantieren, dass der Name dann auch tatsächlich geändert werde.

Neben einer beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, einer Meldebescheinigung über die Wohnsitze der letzten fünf Jahre und einem Führungszeugnis müsse er außerdem ein ärztliches Attest vorlegen. Doch ein Attest seines Kardiologen, das ihm einen erhöhten Blutdruck betätigte, reichte dem Amt nicht aus. Erforderlich sei vielmehr das Attest eines Facharztes für Psychiatrie oder eines psychologischen Psychotherapeuten.

Ärztliches Attest erforderlich

Außerdem wurde angezweifelt, dass der Name „Adolf“ für den Träger wirklich so schlimm sei. Schließlich gäbe es zahlreiche berühmte Künstler, Wissenschaftler und sogar Widerstandskämpfer mit diesem Namen. Der Name Adolf sei deswegen “nicht explizit und ausschließlich mit Adolf Hitler in Verbindung zu bringen“ und auch nicht untrennbar mit dem Nationalsozialismus verknüpft.

Doch es wird noch skurriler. Denn das Gesetz, nach dem sich bis heute Namensänderungen richten, beruht selbst auf einer Norm der Nationalsozialisten. Es handelt sich um das „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 5. Januar 1938. Die Nationalsozialisten waren der Ansicht, dass jede Namensänderung die blutsmäßige Abstammung verschleiere. Jüdische Menschen sollten deswegen daran gehindert werden, ihre „jüdischen Namen“ zu ändern. Eine Namensänderung sollte deswegen nur dann erfolgen, „wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Namensänderung rechtfertigt.”

Dieser „wichtige Grund“ ist bis heute erforderlich. Und er ist auch der Grund dafür, wieso Felix Adolf den Namen „Adolf“ bisher nicht loswerden konnte.

In der Politik existiert bereits seit 2020 ein Eckpunktepapier zur Reform des Namensrechts. Statt eines “wichtigen Grundes” soll demnach für die Namensänderung ein “anerkennenswerter Grund” genügen. Die Reform wurde bisher aber nicht umgesetzt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) arbeitet aber angeblich weiterhin an einer entsprechenden Änderung.

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