Gelungene Rhetorik – ein wichtiger Baustein der Juristenausbildung

Über Rhetorik, zumal für Juristen, zu schreiben, kann heikel sein. Nicht selten kommt jemand auf den Gedanken, dabei ginge es darum, falsche Positionen als richtig „zu verkaufen“. Deshalb ist wichtig, Rhetorik als das zu verstehen, was sie ist: Ein Handwerkszeug unter vielen.

Im alten Griechenland und Rom war es selbstverständlich, dass man vor dem Jurastudium eine Rhetorikschule besuchte. Wie sonst sollte man überzeugend reden? Für uns (deutsche) Juristen ist es besonders wichtig, sich auf das Reden vorzubereiten, denn durch die schriftliche Fallbearbeitung, die in Studium, Referendariat, aber auch für Anwälte und Richter ein zentraler Teil der Tätigkeit ist, wird unser Denken und unsere Herangehensweise an (juristische) Themen geprägt. Wer es gelernt hat, einen Fall erst eine Stunde lang „im stillen Kämmerlein“ zu lösen, tut sich häufig schwer, wenn er sich bei anderer Gelegenheit sofort äußern soll. Zu groß die Gefahr, sich doch zu irren, einen falschen Lösungsweg einzuschlagen oder vom Bauchgefühl in die Irre geleitet zu sein. In der Mündlichen Prüfung hat man als Prüfer deshalb häufig den Eindruck, den Kandidaten beim Denken „zusehen“ zu können. Und oft möchte man den Kandidaten zurufen: „Trauen Sie sich!“, denn wir wollen mit Ihnen in ein Gespräch kommen.

“Zum Dichter wird man geboren, zum Redner wird man gemacht.”

Die Weisheit stammt von keinem geringeren als Cicero, einem der bedeutendsten Redner der Geschichte. Und es sind wirklich gute Neuigkeiten! Es spielt im Grunde keine Rolle, ob man schon als Redner „zur Welt gekommen“ ist oder ob es immer etwas Überwindung kostet, vor anderen zu reden: Rhetorik ist zunächst einmal ein Handwerk, das man erlernen kann.

“Wenn man es nicht einfach erklären kann, hat man es nicht verstanden!”

Albert Einsteins Weisheit kann man nicht deutlich genug loben: Wer noch „einen Knoten im Kopf“ hat, wird sich schwer tun, sich überzeugend auszudrücken. Das gilt sowohl für geschriebene wie gesprochene Texte. Etwas einfach zu erklären, ist eine große Kunst. Wer sein Gegenüber beim Zuhören dazu bringt, zu nicken, hat schon fast gewonnen. Das setzt voraus, dass man selbst verstanden hat, was man anderen erklären will. Und wenn man es verstanden hat, muss man trainieren, es einfach und anschaulich zu erklären. In unseren Rhetorikkursen für Rechtsreferendare ernten wir mitunter ungläubige Blicke, wenn wir die Teilnehmer auffordern, etwas so zu erklären, als stünden sie vor Grundschülern. Aber wer seine Perspektive (den Empfängerhorizont) so verändert, drückt sich fast automatisch einfacher und damit verständlicher aus. Spannend ist auch das Feedback der Zuhörer: Sie haben fast nie das Gefühl, als Grundschüler adressiert worden zu sein.

Einfach reden!

Wer es gewohnt ist, „in aller Ruhe“ einen Fall zu durchdenken, ihn zu gliedern und dann die Lösung zu schreiben, empfindet es mitunter als „Zumutung“, sich spontan und ohne „ausreichende“ Vorbereitung zu einer Frage äußern zu müssen.

Dabei gehört auch das zu jeder späteren juristischen Tätigkeit: Richter müssen in der mündlichen Verhandlung auf unerwartete Entwicklungen ebenso spontan reagieren können wie Unternehmensjuristen, die mit einer überraschenden Frage zu einem Vertragsentwurf konfrontiert werden. Der Mandant, der seinem Anwalt gegenübersitzt, will gleich eine Einschätzung der Rechtslage und nicht seinem Anwalt zusehen, wie der in der nächsten Stunde erst einmal eine Gliederung erstellt. Und für Studenten und Referendare wartet am Ende des Studiums/Referendariats eine mündliche Prüfung, deren Ergebnis ganz entscheidend davon beeinflusst wird, wie schnell und flexibel die Kandidaten in der Lage sind, ein – noch unfertiges – Ergebnis rhetorisch geschickt zu präsentieren.

Stellen Sie sich einfach Ihren Arzt vor, der, nachdem Sie ihm Ihre Symptome geschildert haben, das dickste Buch aus seinem Regal zieht, hin und her blättert, hier und da liest und erst einmal gar nichts sagt. Würden Sie sich als Patient wohl fühlen?

Es kommt also darauf an, so oft wie möglich das spontane Reden zu trainieren!

Reden lernt man durch Reden

Erstes Semester. Audimax. 500 Studenten. Vorlesung zum Staatsrecht. Irgendwann stellt der Professor eine Frage. Und tatsächlich: Es meldet sich jemand. Ich kann mich weder an die Frage noch an die Antwort erinnern, wohl aber an den Mut, den ein Kommilitone aufbrauchte, um in dieser Umgebung den Arm zu heben und sich zu melden. Aus heutiger Sicht weiß ich: Es gibt kaum ein besseres Training für das Selbstbewusstsein, als in einem vollen Hörsaal den Mut aufzubringen, eine Frage zu beantworten. Und Selbstbewusstsein ist ein wichtiger Bestandteil der erfolgreichen Rede, denn jede spontane Äußerung birgt ein Risiko in sich. Ja, sie können falsch liegen! Vielleicht ist Ihre erste Idee gar nicht so clever. Dennoch: Sie müssen reden, denn wenn Sie erst einmal schweigen, wird die Hürde, dann doch etwas zu sagen, immer höher.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Nein, wir verfechten nicht die Theorie, dass man sich zu allem und jedem äußern soll, gleichgültig ob man Ahnung hat oder nicht! Sicher kennen Sie diejenigen, die sich zu allem und jedem melden. Häufig merken sie nicht einmal, wie man sich hinter ihrem Rücken über die „Dampfplauderer“ amüsiert. Dennoch: Wer mit dem Reden immer wartet, bis er alles bis zum Letzten durchdacht hat, kommt nicht zum Zuge. Gute Rhetorik bedeutet auch, fähig zu sein, während des Redens zu denken und dem Gesprächspartner so „einzuwickeln“, dass dieser das Gefühl hat, seine Frage würde gerade beantwortet.

Eine gute Rede ist harte Arbeit

“Am meisten Vorbereitung kosten mich immer meine spontan gehaltenen, improvisierten Reden.”

Winston Churchill hat es auf den Punkt gebracht: Eine gute Rede ist Arbeit, harte Arbeit. Es mag sein, dass der eine eher zum Redner geboren ist als der andere. Aber in dem Moment, in dem Sie sich für einen juristischen Beruf entschieden haben, haben Sie sich auch entschieden, Redner zu sein. Deshalb gehört es zum Redetraining dazu, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, wann welche Frage gestellt werden könnte und welche Antwort Sie darauf geben wollen. Wie oft erleben wir in den Vorgesprächen zur Mündlichen Prüfung auf die Frage nach der Wunschnote zusammenhangslose und unbegründete Antworten. Als Prüfer merkt man dann sofort, dass sich der Kandidat nicht wirklich auf die Prüfung vorbereitet hat.

Nun ist die Mündliche Prüfung keine Rede im klassischen Sinne. Aber viele Elemente, die zu einer guten Rede gehören (Spontanität, Anschaulichkeit, Struktur), finden sich auch hier. Deshalb müssen Sie sich gezielt darauf vorbereiten, denn die Erfahrung lehrt: Gutes Wissen allein genügt nicht! Dazu gehört auch, dass Sie unter gehörigem Stress in der Lage sind, das vorhandene Wissen „an den Prüfer“ zu bringen.

Denken Sie die Frage weit!

In Mündlichen Prüfungen erlebe ich häufig, dass die Kandidaten die Fragen sehr „eng“ verstehen. Das gilt – für die Prüfer mitunter überraschend – auch und gerade für Fragen, die betont weit formuliert sind.

Beispiel: Der Prüfer im öffentlichen Recht fragt die Kandidaten zum Einstieg: „Was könnte ich gerade in der Zeitung gelesen haben?“. Erst stellt also eine denkbar offene Frage. Dennoch sind etliche Kandidaten verunsichert: Worauf will der Prüfer hinaus? Meint er diese oder jene Entscheidung? Oder doch etwas ganz anderes? Und während im Kopf eine Idee die nächste jagt, wird geschwiegen. Bloß nichts Falsches sagen. Aber je länger Sie schweigen, umso schwieriger wird es, dann doch etwas zu sagen. Denn auf die Zeitungsfrage wissen Sie ja auch nach 5 oder 10 oder gar 20 Sekunden nicht die richtige Antwort. Zur guten Rede (oder in dem Fall: zur guten Prüfung) gehört es auch, dass Sie es lernen, mit dieser Unsicherheit umzugehen und dennoch zu reden.

Deshalb zwei einfache Tipps: Am Anfang von Prüfungsgesprächen steht – wie im richtigen Leben – in aller Regel small talk. Richtig und falsch gibt es hier selten. Und zum anderen: Reden Sie mit den Prüfern! Es spricht nichts dagegen, mehr als eine Idee zu erwähnen! Und während Sie reden, merken Sie, wie die Sicherheit kommt! Wenn Sie dabei noch Blickkontakt mit den Prüfern halten, werden Sie schnell merken, ob Sie „auf dem richtigen Dampfer“ sind.

Tritt fest auf, mach’s Maul auf, hör bald auf.

Eine Antwort ist nicht weniger falsch, wenn sie mit unsicherer und leiser Stimme beantwortet wird. Und eine richtige Antwort wird dadurch entwertet, wenn die Stimme am Satzende nach oben geht (der berühmte „Hochschluss“), denn damit wird keine Aussage, sondern eine Frage artikuliert. Der Kandidat bringt damit letztlich zum Ausdruck, dass die Antwort geraten ist. Deshalb sollten Sie auf Martin Luthers Rat vertrauen: Reden Sie mit fester Stimme (das kann man auch trainieren) und trauen Sie sich, Pausen zu machen, um in ein Gespräch mit Ihrem Gesprächspartner/Prüfer zu kommen.

Kommunikation ist mehr als Reden

Wie wollen Sie wirken?

Wer vier oder fünf Stunden in einer Mündlichen Prüfung sitzt und dabei ständig das Gefühl hat, verkleidet zu sein oder besser etwas anderes angezogen zu haben, wird sich nicht wirklich gut auf das Prüfungsgespräch konzentrieren können. Die Erfahrung lehrt: Rechtzeitige Vorbereitung zahlt sich auch hier aus! Natürlich sind im Studium Jeans und T-Shirt in Ordnung. Aber üben Sie auch, in Anzug und Kostüm eine gute Figur zu machen.

Sie fragen sich, ob es heutzutage auf die Garderobe wirklich noch ankommt. Sicher, das tut es. Aber das ist vielleicht ein Thema für einen anderen Beitrag.


Der Autor ist seit vielen Jahren in der Referendarsausbildung tätig und Autor zahlreicher Standardwerke zu Studium und Referendariat. Von ihm stammt das Handbuch „Nachlassrecht“. Dallmayer/Glossner/Haumer/Krätzschel haben gemeinsam „Die mündliche Prüfung zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung“. Beide Bücher sind im Verlag C. H. Beck erschienen. Im Verlag Vahlen sind erschienen die Bände Eickelberg/Krätzschel „Digitale Lehre“ und von Fixl/Krätzschel/Siede „Assessorklausuren im Familien- und Erbrecht“.

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Holger Krätzschel
Holger Krätzschel
RiOLG Holger Krätzschel ist seit vielen Jahre in der Referendarsausbildung tätig und Autor zahlreicher juristischer Standardwerke. Dallmayer/Glossner/Haumer/Krätzschel haben gemeinsam z.B. „Die mündliche Prüfung zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung“ verfasst.

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