Die neue Schuldrechtsreform (2030) verändert das Abstraktions- und Trennungsprinzip

Die für das Jahr 2030 auf EU-Ebene angekündigte Schuldrechtsreform (2030) wird das Abstraktions- und Trennungsprinzip so wie wir es heute im deutschen Recht kennen, grundlegen verändern. Wir geben einen Überblick, was uns nach der Reform erwartet:

Wo kommt dieses Prinzip her und was ist es genau?

Nachdem Carl von Savigny mit seiner überbordenden Analyse der römischen traditio zwei Rechtsgeschäfte anstatt eines ausgemacht hatte, konnte man die Entwicklung für das weiterführende deutsche Zivilrecht bereits erahnen. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist dem deutschen Jurastudierenden bereits ab dem ersten Semester, im Rahmen des BGB ATs, klar. Möchten wir ein Fahrrad kaufen und erwerben, haben wir am Ende des Tages insgesamt drei Rechtsgeschäfte abgeschlossen:

  • Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag nach § 433 BGB
  • Verfügungsgeschäft: Übergabe/Übereignung z.B. des Bargeldes
  • Verfügungsgeschäft: Übergabe/Übereignung der Ware „Fahrrad“

Die Trennung dieser Ebenen ist daher von Anfang an erkennbar. Das Abstraktionsprinzip wiederum bringt diese Thematik nochmals auf ein anderes Level. Dadurch wird die unmittelbare Verknüpfung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ausgesetzt, sprich sollte der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) unwirksam sein, gilt dies für das Verfügungsgeschäft nicht unmittelbar. Im deutschen Zivilrecht wird in derartigen Situationen meist das Bereicherungsrecht zur Auflösung solcher Konstellationen bemüht.

Gibt es andere Prinzipien?

Nicht alle europäischen Länder haben dieses Prinzip in ihrem gesetzlichen Kanon eingebettet, eher im Gegenteil. So ist es in Österreich beispielsweise so, dass zwar ein Trennungsprinzip existiert, aber keinerlei Abstraktion hinsichtlich des Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäfts. Es ist vielmehr so, dass das sog. Kausalprinzip einschlägig ist. Sollte also in Österreich der Fall eintreten, dass das Verpflichtungsgeschäft beim Fahrradkauf unwirksam ist, wäre auch das folgende Verfügungsgeschäft unwirksam. Ähnliches besteht auch in Frankreich, wobei dort sogar so weit gegangen wird, dass es schon gar kein Trennungsprinzip gibt. Wer hier etwas per Vertrag kauft, wird im Prinzip automatisch Eigentümer:in der Ware.

Die Europäische Antwort

Wie bereits 2002 und 2020 gibt es auch für die nun anstehende größere Reform in sieben Jahren eine europäische Grundlage: die Richtlinie 2020/987. Hier ist die Idee der Vereinheitlichung der zivilrechtlichen Justiz zu erkennen. Ein Sprecher der Europäischen Kommission formulierte es so:

„It doesn’t make sense at all that 10 of the 27 member states of the EU have a different basic civil law structure comparing to the rest; this causes confusion and contradicts the original idea of unity in the EU.”

Nun soll für die Vereinheitlichung die Richtlinie 2020/987 ins Spiel kommen. Dabei werden nicht nur die Strukturen des Abstraktions- und Trennungsprinzips aufgehoben, sondern auch das Bereicherungsrecht wird Anpassungen erfahren. Der Grundkanon sieht vor, dass nicht das Kausalprinzip als systematischer Usus herangezogen werden soll, sondern das sogenannte Reihungsprinzip (lat. ordo prinicipium).

Sollte also ein Kaufvertrag – ohne weitere Problematiken hinsichtlich der Wirksamkeit – abgeschlossen werden, wird ab 2030 der Kaufgegenstand ebenfalls in das Eigentum der anderen Kaufpartei übergehen. Ab diesem Moment wird also die Verwirrung hinsichtlich der verschiedenen Rechtsgeschäfte aufgehoben und ein EU-weites Zivilrecht nimmt mehr und mehr Gestalt an.

Gegenstimmen und unsere Meinung hierzu:

Ein Zivilrechtsprofessor der Uni Hof äußerte sich in der LTO wie folgt: „Es gibt viele gute Entscheidungen seitens der Brüsseler Schaltzentrale, doch dieses Vorgehen ist gewiss ein Todesstoß für das deutsche Zivilrecht. Wir werden wohl damit leben müssen, dass manche Streitpunkte unmöglich von einem Staatenverbund entschieden werden können, sollten doch so viele Unterschiede in den einzelnen Rechtspositionen bestehen.“

Wir bleiben jedenfalls optimistisch! Viele Jurastudierende und viele zukünftige Generationen an Studierenden werden sich wohl freuen, dass die Prüfungen in der BGB AT oder Schuldrechts-Klausur nun doch etwas sinnvoller zu lösen sind: Kaufvertrag = Eigentumsübertragung… so einfach kann das Leben sein.

Weitere Schlagzeilen und angedachte Reformen an anderer Stelle

Neben dem Paukenschlag der neuen Schuldrechtsreform 2030 gab es in den letzten Wochen weitere Schlagzeilen mit teils Reformen oder kuriosen Rechtsstreitigkeiten, die wir Euch an dieser Stelle nicht vorenthalten möchten:

  • Freiheitsstrafe für Föten

Aufgrund der neuesten Entwicklungen wird überlegt, die Strafmündigkeit nicht mehr an das Alter, sondern lediglich an die Einsichtsfähigkeit zu knüpfen. Kinder, die beim Abendessen ihren Teller nicht leer essen, obwohl dies bereits in der vergangenen Woche klargelegt worden ist, könnten nun potentiell aufgrund von Nötigung angezeigt werden. Eltern prüfen dies gerade! In den USA sitzt sogar bereits ein Fötus in U-Haft (JURios berichtet).

  • Ich war noch niemals in New York, wirklich?

Derzeit liegt beim Amtsgericht Berlin eine Strafanzeige gegen Udo Jürgens. Ein Fan hatte ihn in Amerika entdeckt und lässt nun prüfen, ob das Lied „Ich war noch niemals in New York“ den Umstand der falschen Tatsachenbehauptung erfüllt.

  • Strengere Einreisevorschriften

Der Erstkontakt mit den extraterrestrischen Besuchern verläuft schleppend. Der eingesetzte deutsche Botschafter beharrt auf die Einhaltung der geltenden Einreisevorschriften für internationale Besucher, wogegen sich Protest regt. Kanada prüft währenddessen, ob sich Menschen, die auf dem Mond töten, wegen Mordes strafbar machen können (JURios berichtet).

  • Ein Herz für die Verfassungsfeinde

Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Vergabe von Terminen in Kongresshallen oder anderen der Allgemeinheit gewidmeten Räumlichkeiten es immer wieder zu Streitigkeiten kommt, welcher Partei Einlass gewährt wird, erwägt das Bundesland Nordrhein-Westfahlen den Bau einer gemeindlichen Einrichtung, die ausschließlich für verfassungsfeindliche Parteien gewidmet ist. Die Bundesregierung begrüßt den Vorstoß.

  • Recht auf Unbildung in die Verfassung!

Immer mehr Jurfluenca und Edutainment-Kanäle sprießen aus dem Boden und werden den Nutzern verschiedenster Social-Media-Plattformen vorgeschlagen. Hiergegen regt sich Widerstand. Ein erstes Bürgerbegehren wurde initiiert, um Bildung von diesen Plattformen fernzuhalten. Eine Aktivistin betonte: „Social Media Plattformen sind für Trends, Challenges und Bilder da, nicht Bildung!“.

  • Angst vor Überfremdung

Der Hungerstreik von Peter Allmann geht in den 6 Tag. Er ging in den Streik um auf die wachsende Bedrohung für die deutsche Sprache aufmerksam zu machen. So sollte Fridays for Future seiner Meinung nach besser Freitage für Fauna heißen und Quiet Quitting in der Berichterstattung nur noch als Stille Kündigung bezeichnet werden.

  • Eignungsnachweis für das Studium

Die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin haben im Rahmen der neuesten Steuerrechtsreform einen gemeinsamen Vorschlag formuliert, wonach jeder Bürgerin und jedem Bürger bei fehlerlos abgegebener Steuererklärung die Berechtigung zum Antritt eines Hochschulstudiums ihrer Wahl freistehen soll. Sie sehen darin eine Möglichkeit, der stetig wachsenden Steuerhinterziehung in Deutschland Herr zu werden.

  • Bitcoin statt Bargeld?

Deutschland möchte als zweites Land die Zahlungsmöglichkeit in Form von Bitcoin fördern. Zu diesem Zweck wurde ein entsprechender Ausschuss gegründet. Mittelfristig gesehen sollte so auch das Bargeld dauerhaft abgeschafft werden. Der CEO eines großen, international tätigen Technologiekonzerns gab hierbei zu bedenken, dass jedenfalls auch die Möglichkeit bestehen sollte, in Dogecoin zu bezahlen.

  • Jurioslesende besonders gebildet?

Eine von Herrn A. V. durchgeführte Stichprobe hat ergeben, dass Lesende der Internetplattform „Jurios“ besonders gebildet zu sein scheinen. Diese Annahme stützt sich darauf, dass in dieser Gruppe besonders kritisches Denken vorhanden ist und nicht ohne weiteres sogenannte „Fake News“ als Wahrheit geglaubt werden.

April, April!

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