Jurastudium: Warum das Lesen aktueller Rechtsprechung wichtig ist

-Werbung-spot_imgspot_img

Manchmal hat man das Gefühl, dass Professor:innen in jedem zweiten Satz dazu anregen, aktuelle Urteile zu lesen. Um ihr Anliegen auch noch graphisch zu unterstreichen, wird auf der letzten Folie einer jeden Präsentation eine Unmenge an aktuellen Gerichtsentscheidungen angebracht. Diese sollen zur weiteren Vertiefung des zuvor behandelten Stoffs dienen. Aber mal ehrlich, wer liest sich wirklich jede Fundstelle durch?

Man wird doch meist so schon von der ganzen Stofffülle völlig erdrückt. Im ersten Semester geht man irgendwie auch noch davon aus, dass das, was in der Vorlesung nicht behandelt wurde, auch in der Prüfung nicht abgefragt werden wird, a lá Abitur eben. Das kann vorkommen, muss aber nicht zwingend so sein. In den ersten Semestern werden die Professor:innen wohl meist noch gnädig sein und wirklich nur behandelten Stoff abfragen, allein schon aus dem Grund, dass von vornherein noch nicht viel Wissen vorausgesetzt werden kann. Spätestens ab dem Hauptstudium und in den großen Übungen kann man darauf aber keinesfalls mehr vertrauen. Spätestens zum Zeitpunkt des Examens wird vorausgesetzt, dass man einen gewissen Gesamtüberblick hat und über das weltliche Geschehen informiert ist. Zu diesem weltlichen Geschehen gehören aber eben auch aktuelle Urteile.

Tipps fürs Jurastudium

Abstrakter Lerninhalt und aktuelle Urteile sind verknüpft

Jetzt könnte man sagen: “Ich bin noch kein:e Examenskandidat:in, dann ist das doch für mich noch gar nicht relevant”. Falsch! Natürlich hat man als Studierender im ersten Semester andere Probleme als sich mit aktueller Rechtsprechung zu beschäftigen. Man kann die Grundlagen nicht, man weiß nicht wie der Gutachtenstil funktioniert, muss auf sechs oder mehr Klausuren am Ende des Semesters lernen und ist doch eigentlich mit allem überfordert. Wann soll man sich denn nun noch zusätzlich mit der aktuellen Rechtsprechung beschäftigen? Der erste fehler ist, dass man das abstrakte Lernen des Vorlesungsinhalts – bspw. BGB AT – und das Lesen von aktuellen Urteilen nicht als zwei Dinge ansehen sollte. Vielmehr sind beide miteinander verknüpft.

Lernmethodisch steht das Lesen von Urteilen, unabhängig davon, ob sie aktuell sind oder nicht, zwischen dem Lernen mit dem Lehrbuch und der eigenen praktischen Anwendung, z.B. durch das Verfassen eines Gutachtens. Der Lernstoff steht nicht losgelöst vom Fall in einem Buch, sondern wurde von einer anderen Person praktisch angewendet. Letztendlich liest man die juristische Erörterung eines anderen.

Urteilsstil vs. Gutachtenstil

Gerade für Anfänger:innen ist es aber oft schwierig, ein Urteil zu lesen und zu verstehen. Während des Studiums wird konsequent der Gutachtenstil und nur der Gutachtenstil angewandt. Das Urteil ist, wie der Name schon sagt, aber im Urteilsstil verfasst. Anders als der Gutachtenstil wird bei diesem nicht in der Reihenfolge Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis formuliert, sondern das Ergebnis wird vorangestellt. Nach diesem folgt dann Definition und Subsumtion. Für Studierende im ersten Semester, die aber den Gutachtenstil (noch) gar nicht oder nur mäßig beherrschen, kann das zu Verwirrungen führen. Ist man sich des Unterschiedes aber bewusst, ist das Lesen der Urteile schon deutlich einfacher.

Trotzdem sollte man bedenken, dass Urteile sich wesentlich von Klausuren im Studium unterscheiden. Scheitert eine Klage bereits an der Zulässigkeit werden in einem Urteil meist keine Ausführungen zur Begründetheit gemacht. Dies liegt daran, dass es für die Richter:innen nur zusätzliche Arbeit wäre, an dem Ergebnis aber nichts verändern würde. Die Begründetheit ist schlicht und ergreifend nicht entscheidungserheblich und damit nicht zu erörtern. In einer Klausur darf man bei einer unzulässigen Klage aber niemals aufhören zu prüfen, sondern muss jedenfalls in einem Hilfsgutachten weiterschreiben, da in einer Klausur oder einer Hausarbeit alle aufgeworfenen Rechtsfragen bearbeitet werden müssen.

Urteile vermitteln Schwerpunktsetzung

In Urteilen wird Unproblematisches meist ganz kurz und knapp abgehandelt und Problematisches weiter ausgebreitet. Ob man diese Kürze auch in einer Klausur anwenden kann, hängt davon ab, wo der Schwerpunkt der Klausur liegt. Jedenfalls können Urteile für den Lesenden aber auch eine Art Falltraining sein. So kann man sich nach dem Lesen des Tatbestandes im Urteil, der den Sachverhalt wiedergibt, selbst überlegen wie man den Fall lösen würde oder sogar zunächst eine eigene Lösungsskizze anfertigen. Hat man eine für sich richtige Lösung gefunden, geht es an das Lesen der Entscheidungsgründe. Aufgrund dessen, dass Gerichte Unproblematisches sehr kurz halten, bekommt man zwangsläufig auch ein Gefühl für die richtige Schwerpunktsetzung.

Vorlesungsstoff ist Gerichtspraxis

Als Studierende könnte man annehmen, dass sich vor allem die obersten Gerichtshöfe nicht mit Problemen aus dem ersten Semester beschäftigen. Dem ist aber gerade nicht so. Nur weil etwas im ersten Semester gelehrt wird, heißt das nicht, dass es für die Praxis irrelevant ist. Vieles, was von Gerichten entschieden wird, ist auch examensrelevant. Es gibt bspw. ganze Urteile, die sich ausschließlich mit Fragen der Stellvertretung aus dem BGB AT oder ausschließlich mit einem Rückstritt aus dem StGB AT befassen.

Ein weiterer Vorteil des Lesens von Urteilen liegt darin, dass die eigene Rhetorik und der juristische Sprachgebrauch verbessert wird. Beschäftigt man sich ausführlicher mit einem Urteil, kann man auch in der Argumentation des Gerichts die einzelnen Auslegungsmethoden wiedererkennen. Gleichzeitig wiederholt man den bereits gelernten Stoff oder lernt Neues hinzu.

Filtern der Kernaussagen

Urteile können aber auch sehr lang werden. Das Urteil aus dem NSU-Prozess umfasst z.B. über 3000 Seiten. Ein solch umfangreiches Urteil stellt sicherlich die Ausnahme dar, aber bei vielen Angeklagten oder vielen geltend gemachten Ansprüchen kann es durchaus einen ganzen Aktenordner umfassen. Oftmals werden aber auch Probleme erörtert, die zumindest für das erste Examen nicht relevant sind. Z.B. Ausführungen über Kostenfestsetzungen können übersprungen werden.

Wer gar keine Zeit oder Lust hat, ein gesamtes Urteil zu lesen, kann sich auch allein auf die Leitsätze beschränken. Bei diesen handelt es sich um eine richterliche Zusammenfassung der wesentlichen Kernaussagen der Entscheidung.

Umso mehr Urteile man liest, desto mehr gewöhnt man sich auch an den manchmal etwas umständlichen Schreibstil. Mit der Zeit ist man auch in der Lage, für einen selbst unwichtige Stellen zu überfliegen und direkt an die relevante Textstelle zu gelangen.

Sätze im Kontext erfassen

Aber Achtung! Hüte dich davor, einzelne Sätze aus Entscheidungen „herauszufischen“. Die tatsächliche Entscheidung kann genau im Gegenteil liegen. Lies immer den gesamten Absatz. Gerade Urteile oberster Gerichtshöfe gehen ausführlich auf vertretene Literaturmeinungen oder Ansichten anderer Gerichte ein und weshalb diese bspw. abzulehnen sind. Dies wird aber nicht über einen oder zwei Sätze, sondern meist über mehrere Absätze vorgenommen. Liest man nun den Absatz oder gar einen Satz losgelöst aus dem Zusammenhang, könnte man annehmen, dass das Gericht diese Meinung vertritt.

Klausur-/Examensrelevanz?

Nun kann man sich fragen: “Ist denn aktuelle Rechtsprechung überhaupt für das Examen relevant?” Die Antwort lautet (wie immer): “Es kommt darauf an.” Für das schriftliche Examen wird aktuelle Rechtsprechung nur in Teilen relevant sein. Wann die Sachverhalte für die Examensklausuren erstellt werden, weiß niemand so genau. Es wird gemunkelt, dass meist ein halbes bis ein Jahr vor dem Termin die Sachverhalte feststehen. Jedes Jahr ergehen aber viele tausend Urteile mit höherer oder niedrigerer Examensrelevanz. Geschrieben werden müssen aber nur 6-8 Klausuren. Auch werden nicht nur Urteile aus dem letzten Jahr, sondern auch aus weiter zurückliegenden Jahren geprüft. Aus dieser riesigen Auswahl einen sog. “Examenstreffer” zu landen ist schwierig. Außerdem droht, dass man sich in der unendlichen Weite der aktuellen Rechtsprechung verliert und so den Blick auf das Wesentliche versäumt.

Außerdem drohen immer Fallstricke, wenn man meint, einen Fall zu kennen. Je nachdem wieviele Urteile und Entscheidungen man vorher gelesen hat, kann man sich gar nicht alles merken. Der in der Klausur gestellte Sachverhalt kann aber an entscheidender Stelle eine, wenn auch nur kleine, Änderung enthalten. Wenn man also meint den Fall zu kennen, sollte man umso genauer prüfen, ob die Lösung auch mit dem in der Klausur konkret gestellten Sachverhalt im Einklang steht.

Das zweite Problem an dem scheinbaren Kennen eines Sachverhalts liegt darin, dass man meist auch die Lösung des Falls nicht mehr genau weiß. Nicht verzweifeln! Die Klausur ist deshalb nicht verloren. Klausuren werden nicht gestellt, um abzuprüfen, ob du Urteile auswendig lernen kannst. Es wird geprüft, ob du juristisch denken und argumentieren kannst. Die saubere Anwendung der Auslegungsmethoden kann dir viel mehr Punkte geben als das “Herunterbeten” der BGH-Lösungsskizze. Im Zweifelsfall haben viele Mitprüflinge noch nie von dem Urteil gehört und wissen auch nicht mehr als du. Eine Klausur ist auch nicht deshalb nicht bestanden, weil du nicht den Lösungsweg vertrittst, der bspw. vom BGH gewählt wurde. Es kommt allein darauf an, dass deine Lösung vertretbar ist und du gut argumentierst, warum du genau dieses Ergebnis für richtig hältst und kein anderes.

Mündliche Prüfungen oft tagesaktuell

Für die mündliche Prüfung hingegen, ist die aktuelle Rechtsprechung schon deutlich relevanter. Manche Prüfer:innen überlegen sich erst am Morgen der Prüfung, was sie abprüfen werden. Meist sind Entscheidungen des letzten halben Jahres noch im Gedächtnis der Prüfer:innen. Oftmals sind Urteile auch zu kurz, um daraus eine fünfstündige Klausur zu machen. Dann wird das Urteil eben in einer mündlichen Prüfung abgeprüft. Aber auch hier ist es kein Weltuntergang, wenn du das Urteil nicht kennst. Der:die Prüfer:in will vielmehr deine juristische Argumentation hören. Deswegen: Immer laut denken und zeigen, wieso du dich für die Lösung entschieden hast, die du präsentierst.

Verschiedene Geschäftsmodelle

Die großen kommerziellen Repetitorien haben aus der aktuellen Rechtsprechung auch schon ein eigenes Geschäftsmodell entwickelt. So gibt der Anbieter Alpmann Schmidt z.B. die RÜ (Rechtsprechungsübersicht) sowohl für Studierende (RÜ1) als auch für Referendare (RÜ2), heraus. Dort werden Urteile als Klausur aufbereitet. In anderen Ausbildungszeitschriften gibt es meist einen eigenen Abschnitt mit aktueller Rechtsprechung, also z.B. in der JURA, der JuS und der JA.

Es gibt aber auch verschiedene Webseiten, die entweder Pressemitteilungen von Gerichten über ergangene Entscheidungen veröffentlichen oder aktuelle Entscheidungen als Klausur aufbereiten oder schlicht kurz erörtern. Beispiele hierfür sind:

-Werbung-
Florentine Scheffel
Florentine Scheffel
Rechtsreferendarin in Thüringen.

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel