„Scherz und Witz in der Jurisprudenz“ (Till Zimmermann) – eine Rezension

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“Das ‘Elend der Juristenausbildung’ und der doch ‘häufig ziemlich graue juristische Alltag’ lassen sich mit Humor und ‘einem Gefühl für Komik im Recht’ zumindest leichter ertragen.” So schreibt Prof. Dr. Till Zimmermann im Vorwort seines Buches „Scherz und Witz in der Jurisprudenz“. Damit beschreibt der Autor exakt die Motivation, die auch hinter der Gründung unseres Online Magazins für kuriose Rechtsnachrichten steckt. Es ist uns deswegen eine Ehre, das „Handbuch des Rechtshumors“ – so steht es im Untertitel – rezensieren zu dürfen.

Till Zimmermann (* 1979) wurde 2018 in Trier zum Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht einschließlich europäischer und internationaler Bezüge berufen. Seit April 2023 hat er den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Düsseldorf inne. Er ist Autor mehrerer Monographien und veröffentlichte unter anderem Aufsätze zum Thema Korruption. Jurastudierenden ist er vor allem gemeinsam mit Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi als Host des JuS-Podcasts „NachJuStiert“ bekannt. Beim JURiosen Podcast-Preis 2021 belegte sein Podcast „Das ltzte Wort!“ (ebenfalls mit Mohamad El-Ghazi ) den ersten Platz in der Kategorie Studium und Referendariat.

Die Juristerei ist keine Witzveranstaltung – oder doch?

„Die Juristerei ist keine Witzveranstaltung“, so Zimmermann. Das ist uns allen bekannt. Denn: „Sache der Justiz ist die technische Abwicklung der Sozialkatastrophen“. Vertragen sich Rechthaberei und Humor überhaupt? Noch in der Einleitung stellt Zimmermann richtig, dass das oft erwähnte Zitat „er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“ nicht – wie so oft angegeben – von Kurt Tucholsky stammt, sondern von Ludwig Thoma. Der Autor muss sich den Vorwurf der „Rechthaberei“ also direkt selbst gefallen lassen – allerdings in humorvoller Art und Weise. Wie „Scherz und Witz in der Jurisprudenz“ im Folgenden beweist. Dazu nimmt der Autor auch das „Juristendeutsch“ aufs Korn und bezeichnet es als „Humor-Handycap“.

Ebenso wie Zimmermann ist die JURios-Redaktion der Meinung, dass der Rechtshumor ein „in der Juristenausbildung vernachlässigter Softskill“ ist. Umso erfreulicher ist es deswegen, dass in einem so renommierten Verlag wie Duncker&Humblot jetzt endlich auch ein Werk erschienen ist, dass dem tristen Juristenalltag mit Humor Abhilfe schafft.

Einleitung: Wo ist hier der Witz?
Kapitel 1: Juristische Situationskomik
Kapitel 2: Jura-Comedy

Gesammelte juristische Situationskomik

Im ersten Kapitel stellt Zimmermann Stilblüten der „juristischen Situationskomik“ vor. Denn: „Der eigentliche ‚Juristen-Humor‘ ist Nebenprodukt ernsthafter Anwendung des Rechts auf kuriose Sachverhalte“. In diesem Kapitel trägt der Autor deswegen besonders skurrile Fallbeispiele zusammen. So wie wir das auch hier auf JURios oft tun. So beispielsweise die Frage, ob das Zurverfügungstellen zweier Einzelbetten – statt des gebuchten Doppelbetts – einen Reisemangel darstellt (Antwort: ja). Zur Sprache kommt selbstverständlich auch das fliegende Spaghettimonster (JURios berichtet), das in der Vergangenheit für einige kuriose Urteile gesorgt hat. Und auch die Reichsbürger bekommen in „Scherz und Witz in der Jurisprudenz“ natürlich ihr Fett weg. Unter dem Schlagwort „nomen est omen“ erörtert der Autor Kuriositäten aus dem deutschen Namensrecht. Wo wir gerade dabei sind: Darf ich mein Kind “Waldmeister” nennen?

Gleich mehreren Seiten widmet Zimmermann unter der Überschrift „Klingt komisch, war aber so“ (ist das etwa eine Löwenzahn-Zitat?) kuriosen Unfällen: Klo-Unfälle, Tanz-Unfälle, Tier-Unfälle. Danach geht es weiter ganz nach dem Motto: „Essen und Trinken bietet ebenfalls Anlass für Schadensersatzklagen“.

Aufwändige Recherchearbeit mit Liebe zum Detail

Besonders schön ist dabei, dass der Autor auch völlig unscheinbare und unbekannte Urteile ans Tageslicht fördert. Darin ist die eigentliche Arbeit zu sehen – den Katzenkönig kennt jeder, aber was das Amtsgericht Hintertupfingen im Jahr anno dazumal zum Thema Pornografie (auf JURios besser bekannt als „recht schlüprig“) entschied, ist ganz schön viel Rechercheufwand. Besonders skurril mutet dabei bspw. ein Urteil des OLG Koblenz aus dem Jahr 1966 an, bei dem ein alkoholisierter Mann in das Schlafzimmer einer Frau eindrang und mit ihr Sex hatte – die Frau ging dabei (angeblich) davon aus, dass es sich bei dem Unbekannten um ihren Ehemann handelte. Doch es wird noch verrückter: Die Frau gab an, nicht bemerkt zu haben, dass der nächtliche Besucher im Gegensatz zu ihrem einseitig amputierten Ehemann noch beide Beine hatte. Nachzulesen hier.

Im zweiten Kapitel „Jura-Comedy“ geht es hingegen um absichtlichen Rechtshumor. „Witziges in juristischen Machwerken ist nicht zwangsläufig das Ergebnis von Unfall oder Zufall.“ Zimmermann beschreibt in diesem Teil des Buches Humor aus Wissenschaft und Gerichtssaal, der „vorsätzlich, also von [Juristen als] Humoristen“ produziert wurde.

Ein Dichter als Richter – oder umgekehrt?

Dafür trägt der Autor wiederum viele großartige Beispiele zusammen – teils aus dem Bereich der Rechtsgeschichte, teils aber auch aus aktuellen Vorträgen und Veröffentlichungen. Erwähnung findet das „BGB in Versen und Reimen“ (1919) von Anton Erdel genauso wie die gutachterliche Würdigung von Märchen. Neben Professor:innen, Doktorand:innen und Wissenschaftler:innen sind aber auch Gerichte des Rechtshumors fähig. Dies erfordert jedoch ein besonderes Maß an Kreativität. Denn: „Eines der größten Hindernisse auf dem Weg zu einem kreativ-humoristischen Urteil ist der gute Urteilsstil“. Gereimte Urteile sind deswegen hohe Kunst!

„Wenn eine Beleidigung gleich auf der Stelle
erwidert wird mit des Mundwerks Schnelle,
dann kann es der Richter den beiden gewähren,
kann beide Beleidiger für straffrei erklären.

So tats mit Recht das Amtsgericht,
und so die Schöffenkammer auch spricht:
Das Wort des Götz von Berlichingen,
ist keines von den feinen Dingen,
wenn man dies wechselseitig sagt,
am besten niemand sich beklagt!

Wer stets von Recht das Rechte dächte
und sich nicht rächte, dächte rechte.
Die Kostenlast dabei ergibt sich: StPO vierdreiundziebzig.”

(LG Baden-Baden, Urt. v. 19.12.1955, Az. Ps 7/55)

Prädikat: Lesenswert

Neben dem großen Rechercheaufwand, der ganz offensichtlich in die vielen Beispiele gesteckt wurde, ist Zimmermann außerdem sein ebenfalls wunderbar humorvoller und kurzweiliger Schreibstil hoch anzurechnen. Das 170 Seiten dünne Büchlein liest sich im Nu nebenher. Dabei belegt der Autor alle seine Fundstellen akribisch. Wer Lust auf noch mehr Rechtshumor hat, kann die Urteile und Beispiele also im Original nachlesen. Das Buch eignet sich damit als kurzweilige Unterhaltung und sicherlich auch als Geschenk für (angehende) Jurist:innen und alle Menschen, die Rechtshumor auf hohem Niveau zu schätzen wissen.

Achtung: Das Gewinnspiel ist beendet!

Zum “Welttag des Buches” am 23. April 2023 verlosen wir 5 Exemplare von “Scherz und Witz in der Jurisprudenz”, die uns freundlicherweise vom Verlag Duncker & Humblot kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Eine Teilnahme ist bis zum 30. April 2023 auf unseren Social-Media-Kanälen möglich:
Instagram
Twitter
Facebook

Teilnahmebedingungen: Gewinnspiel

In Kooperation mit dem Verlag Duncker&Humblot verlosen wir 5×1 Exemplar des Buches „Scherz und Witz in der Jurisprudenz“ von Till Zimmermann. Eine Teilnahme ist über unsere Social Media Kanäle möglich.

Teilnahmeschluss ist am 30. April 2023 um 23.59 Uhr. Die Gewinner:innen werden von der JURios-Redaktion per Zufall ermittelt und innerhalb von drei Tagen per Kommentar und/oder PN benachrichtigt. Teilt der oder die Gewinner:in uns nicht innerhalb von weiteren drei Tagen eine Versandadresse mit, verfällt der Gewinn. Die Adresse wird von uns an den Verlag Duncker & Humblot weitergegeben und vom Verlag ausschließlich zum Versenden der Gewinne verwendet und danach gelöscht.

Mitglieder des JURios-Redaktionsteams sind von einer Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Eine Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Du musst einen Wohnsitz in Deutschland haben (Duncker & Humblot versendet den Gewinn nicht außerhalb Deutschlands und zahlt den Gewinn nicht in Bargeld aus). Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner:nnen ausgeschlossen.

Der Verlag Duncker & Humblot stellt JURios die fünf Exemplare des Buches kostenlos für dieses Gewinnspiel zur Verfügung. Vielen Dank.

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