Körperverletzung: Frau steckt eine Stunde in Looping-Rutsche fest

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In Freizeitbädern steht normalerweise der Badespaß im Vordergrund. Nicht ganz so spaßig ging es für eine Frau daher, die über eine Stunde in einer Looping-Rutsche feststeckte. Weil der verantwortliche Ex-Mitarbeiterin einfach Pause machte, musste er sich jetzt wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Weinheim verantworten.

Das Amtsgericht Weinheim hat einen 23-jährigen Schwimmbadmitarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätze zu je zehn Euro verurteilt. In einem Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft zuvor 60 Tagessätze zu je zehn Euro gefordert. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt.

Der Sachverhalt liest sich kurioser als er in Realität vermutlich war, denn der betroffenen Frau dürfte in ihrer Situation nicht zum Scherzen zumute gewesen sein. Im November 2021 besuchte die Frau das Miramar Weinheim und benutzte dort auch die Looping-Rutsche. In einem kritischen Bereich der Wasserrutsche blieb die Besucherin jedoch stecken – und das unbemerkt vom Schwimmbadpersonal.

Frau steckt in Wasserrutsche fest

Einem ehemaligen Schwimmbadmitarbeiter war deswegen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden. Er soll die Aufsicht über den “roten Bereich”, in dem es in der Looping-Rutsche zu Komplikationen kommen kann, nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt haben. Bereits nach 40 Sekunden verließ er den Bereich, ohne sich zuvor vergewissert zu haben, dass der Badegast die Rutsche auch wieder verlassen hatte. Stattdessen machte der Mitarbeiter Pause.

Der Vorfall wurde nur bemerkt, weil eine weitere Besucherin nach etwa einer Stunde die Rutsche benutzte und mit der festgesteckten Frau zusammenstieß. Der Mitarbeiter hatte demnach nicht nur das Verlassen der ersten Besucherin nicht kontrolliert, sondern auch bei erneuter Inbetriebnahme der Rutsche nicht überprüft, ob diese tatsächlich frei war. In beiden Fällen habe der Mitarbeiter deswegen seine Sorgfaltspflicht verletzt und fahrlässig gehandelt.

Die beiden Frauen erlitten Prellungen, Blutergüsse und Schrammen, konnten die Rutsche aber schließlich über einen Notausgang verlassen.


Fundstelle: https://www.lto.de/

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