Bayern streicht zwei Prüfungsorte für das Zweite Staatsexamen

-Werbung-spot_imgspot_img

In Bayern werden nach Angaben des Landesjustizministeriums ab Herbst 2024 zwei Prüfungsorte für das Zweite Staatsexamen gestrichen. Die Jungen Liberalen Bayern sowie weitere Interessenverbände kritisieren das Vorgehen. Inzwischen gibt es auch eine Petition.

Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten für das Zweite Staatsexamen in Bayern werden jedes Jahr im Juni und November/Dezember angefertigt. Insgesamt müssen neun Klausuren geschrieben werden. Eine enorme Herausforderung für die angehenden Jurist:innen. Bisher konnten die Prüflinge ihre Klausuren an acht verschiedenen Standorten ablegen. Die Prüfungsorte Bayreuth und Passau sollen jetzt ersatzlos gestrichen werden.

Auf der Website des Landesjustizprüfungsamtes heißt es dazu: „Ab dem Prüfungstermin 2024/2 können Prüflinge den schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung an den Prüfungsorten Augsburg, Bamberg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg ablegen. Die bisherigen Prüfungsorte Bayreuth und Passau entfallen ab diesem Termin. Die mündlichen Prüfungen finden weiterhin in München und Nürnberg statt.“

Bayreuth und Passau entfallen als Prüfungsstandorte

Referendar:innen aus Passau bzw. dem Regierungsbezirk Niederbayern müssten jetzt also beispielsweise bis nach Regenburg fahren. Der nächste Prüfungsort für Referendar:innen aus Bayreuth (Regierungsbezirk Oberfranken) wäre dann voraussichtlich in Bamberg. Das sind über 60 km. Mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln wären die Prüflinge über eine Stunde unterwegs. Von Passau nach Regensburg sind es sogar 120 km (1,5h Fahrzeit).

Felix Meyer, Rechtsanwalt und Landesvorsitzender der JuLi Bayern gibt gegenüber LTO an: “Wer zum Prüfungsort schon lange anreisen und sich dort gar um eine Unterkunft bemühen muss, dem wird das Prüfungsschreiben um ein Vielfaches erschwert. Wer von Passau aber für die Prüfung über eine Stunde zum nächsten Standort nach Regensburg fahren muss, wird klar benachteiligt.“ Der Interessenverband sieht die Streichung der beiden Prüfungsstandorte deswegen kritisch.

Das Bayerische Landesjustizministerium beruft sich währenddessen darauf, dass man sowohl die Landesfachschaft als auch die Prüflinge rechtzeitig über die Änderung informiert habe. Die Streichung der beiden Prüfungsstandorte ergebe sich aus der Zusammenlegung der Prüfungsorte Bamberg und Bayreuth sowie Regensburg und Passau. Diese Prüfungsorte seien mit im Schnitt zwischen 25 und 35 Teilnehmer:innen pro Prüfungsdurchgang die teilnehmerschwächsten Prüfungsorte.

Stefan Holzmeier, Vorstandmitglied des Vereins der Rechtsreferendare in Bayern e.V., widerspricht dieser Darstellung. Man sei weder vorab informiert noch in den Entscheidungsprozess mit einbezogen worden. “Für uns ist die Entscheidung nur schwer nachzuvollziehen. Insbesondere das Argument, der Aufwand sei aufgrund der Einführung des E-Examens nicht mehr zu stemmen, kann aus unserer Sicht nicht überzeugen. Die evtl. anfallenden Mehrkosten durch eine elektronische Durchführung des Examens sollte der Freistaat Bayern in Kauf nehmen, um größtmögliche Chancengleichheit zwischen den Prüflingen herzustellen. Der längere Anfahrtsweg oder gar eine mehrtägige Hotelübernachtung stellt – auch bei Übernahme der Kosten durch den Freistaat Bayern – einen nicht zu unterschätzenden Nachteil in einer absoluten Ausnahme- und Stresssituation dar.”

Auch die Fachschaft Jura der Universität Passau wehrt sich in einer Stellungnahme mit deutlichen Worten. Es dürfe “auf keinen Fall an Kosten und Personal
gespart werden, um den Prüflingen in ganz Bayern optimale und einheitliche
Prüfungsbedingungen zu ermöglichen.”

Reisekosten werden ersetzt

Die betroffenen Referendar:innen könnten ihre Reisekosten laut Justizministerium grundsätzlich abrechnen. Das schließe in Fällen, in denen aufgrund der Entfernung eine tägliche Anreise zum Prüfungsort nicht zumutbar ist, auch die Erstattung der Kosten einer Hotelübernachtung ein. Wann eine „Unzumutbarkeit“ vorliegt, ist jedoch nicht genauer geregelt. Bei einer Zugfahrt von zwei Stunden („Puffer“ eingeplant) ist eine Erstattung der Hotelkosten damit eher unwahrscheinlich.

Trotz der Erstattung ist eine Hotelübernachtung für die Prüflinge jedoch mit zusätzlichem Stress verbunden. Das betont auch die Fachschaft Jura der Universität Passau: “Selbst die Anreise einen Tag vor der Prüfung und die Unterkunft in einem Hotel hat den entscheidenden Nachteil, dass die Prüflinge dann in ungewohnter Umgebung die Nacht verbringen müssen und sich so gegebenenfalls auf Schlafstörungen einstellen müssen. All dies wirkt sich negativ auf die bevorstehende Prüfungssituation aus.”

Für die Prüfungen im Ersten Examen blieben die Prüfungsstandorte aber erhalten, so das Landesjustizministerium.

Die Streichung der beiden Prüfungsstandorte in Bayern reiht sich in eine ganze Reihe von Entscheidungen, die Jurastudierende und Referendar:innen negativ betreffen. So beispielsweise die bundesweite Streichung der Ruhetage im Examen sowie die geplante Änderung der JAPO in Rheinland-Pfalz.


Zur Petition von Prof. Dr. Holm Putzke: https://www.openpetition.de/

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel