Heidelberg und Tübingen entfallen als Prüfungsstandorte im juristischen Staatsexamen

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Jedes Jahr beginnen über 400 Studierende ihr Jurastudium in Heidelberg. Die 1386 gegründet Universität beherbergte 2021/2022 rund 2.700 Studierende im Studiengang Rechtswissenschaften. Damit gehört Heidelberg – genauso wie die als „Exzellenzuniversitäten“ ausgezeichnete Universität Tübingen – zu den ältesten, größten und beliebtesten Unistandorte für Jurist:innen. Trotzdem hat das Landesjustizprüfungamt Baden-Württemberg jetzt angekündigt, die beiden Prüfungsstandorte für das Erste juristische Staatsexamen zu streichen. Der Aufschrei unter den Betroffenen ist groß.

Bereits in der Herbstkampagne 2023 müssen Heidelberger Jurastudierende ihr Erstes Staatsexamen in Hockenheim statt Heidelberg ablegen. Tübinger Studierende müssen nach Reutlingen fahren. Das hat das Justizministerium Baden-Württemberg mitgeteilt. Damit müssen die Prüflinge aus Heidelberg zwei Wochen lang eine zusätzliche Wegstrecke von rund 25km zurücklegen. Mit dem Zug fährt man (ohne “Puffer”) knapp eine Stunde.

Kosten und Stress durch Zugfahrt und Hotelübernachtung

Der Fachschaftsrat Jura Heidelberg kritisiert die Streichung des Prüfungsstandortes deswegen in einer Stellungnahme ausdrücklich. Nicht alle Prüflinge hätten einen eigenen Pkw und die Übernachtung im Hotel sei mit zusätzlichen Kosten und Stress verbunden. Zudem soll die Prüfung voraussichtlich in der Stadthalle in Hockenheim stattfinden. Diese läge über einen Kilometer vom Bahnhof entfernt, wodurch die Studierenden ihre Gesetze zu Fuß transportieren und eine zusätzliche Wegstreck einplanen müssten.

„Die Verlegung nach Hockenheim setzt die Prüflinge damit unter zusätzlichen Stress durch die langen Anfahrtswege und die Angst, dass vielleicht doch etwas auf diesem langen Weg schiefgeht und sie womöglich zu spät kommen. Auch müssen sie früher aufstehen, was für die Konzentration nicht unbedingt förderlich ist“, betont der Fachschaftsrat Jura Heidelberg.

Die Studierendenvertretung fordert deswegen, dass das LJPA sich erneut mit der Suche nach geeigneten Austragungsorten auseinandersetzt und sich um bessere Bedingungen bemühen wird. Zu Gesprächen sei man gerne bereit.

Das Justizministerium Baden-Württemberg begründet seine Entscheidung mit dem Mangel an Räumlichkeiten in Heidelberg. “Mit der Verlegung der Prüfungen in große und klimatisierte Hallen sollen landesweit für alle Prüflinge vergleichbare Prüfungsbedingungen gewährleistet werden”, erklärt Dr. Gunter Carra, stellvertretender Pressesprecher des Justizministeriums auf LTO-Anfrage.

Neben Heidelberg auch Tübingen betroffen

Ein ähnliches Schicksal ereilt auch die Jurastudierenden in Tübingen. Sie sollen ihr Erstes Staatsexamen in Zukunft in Reutlingen ablegen. In der Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz und für Migration zur Ersten juristischen Staatsprüfung vom 15. März heißt es dazu: „Der schriftliche Teil der Prüfung wird für die Prüflinge an dem Prüfungsstandort Heidelberg in Hockenheim und für Prüflinge an dem Prüfungsstandort Tübingen in Reutlingen durchgeführt.“ Die Prüfungsstandorte in Freiburg i.Br., Mannheim und Konstanz bleiben erhalten.

Im Gegensatz zu den Kolleg:innen aus Heidelberg müssen die Tübinger Jurastudierenden dafür aber nur eine Wegstrecke von rund 20 Minuten zurücklegen. Gerade im Berufsverkehr ist das aber trotzdem kein Spaß. Um dem zu begegnen wird der Prüfungsbeginn an allen Prüfungsstandorten in Bden-Württemberg von 08.30 Uhr auf 09.00 Uhr verschoben, so das baden-württembergische Justizministerium.

Erst Anfang Mai war bekannt geworden, dass auch in Bayern zwei Prüfungsstandorte gestrichen werden (JURios berichtet). Allerdings nur für das Zweite Staatsexamen. Referendar:innen aus Passau bzw. dem Regierungsbezirk Niederbayern müssten jetzt nach Regenburg fahren. Der nächste Prüfungsort für Referendar:innen aus Bayreuth (Regierungsbezirk Oberfranken) ist in Zukunft Bamberg.

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