Eine Nachwuchskampagne der Justiz in Nordrhein-Westphalen stößt im Netz auf hochgezogene Augenbrauen. Der offizielle Instagram-Kanal Justiz.NRWKarriere wirbt in Kooperation mit der Amtsfluencerin „Conny.fromtheblock“ in einem seltsamen Videoclip für eine Karriere in der Justiz. Nicht bei allen Zuschauer:innen stößt das auf Begeisterung.
Die Berliner Beamtin Esra Duman* (besser bekannt als „Conny.fromtheblock“) ist ein Instagram-Star. Mehr als 100.000 Menschen folgen der Beamtin, die in kurzen Videoclips („Reels“) über den Berliner Behördenwahnsinn berichtet. Die Kunstfigur „Conny“ schlüpft dabei in verschiedene, satirisch überspitze Rollen. So beispielsweise „Gisela“, die sich in einer Gewerkschaft engagiert oder „Doris“, die „Amtsmutti“.
Im „echten Leben“ ist Conny tatsächlich Beamtin und arbeitet als Recruiterin in Berlin. Mit Hilfe von Facefiltern und flapsigen Sprüchen will sie sich nach eigenen Angaben aber nicht über das Beamtentum lustig machen, sondern vielmehr für eine Karriere im öffentlichen Dienst werben. Mit Themen wie Sicherheit, Familienfreundlichkeit, guter Bezahlung und vielseitigen Einstiegsmöglichkeiten. In verschiedenen Nachrichtenartikeln gibt „Conny“ an, dass ihre Videos tatsächlich bei der Zielgruppe ankommen und nachweislich zu mehr Bewerbungen im öffentlichen Sektor führen.
Justiz NRW kooperiert mit Conny
Connys neuste Coup? Eine offizielle Kooperation mit dem Instagram Kanal der Justiz in Nordrhein-Westphalen. Unter Justiz.NRWKarriere wirbt die Justiz des Landes Nordrhein-Westphalen ganz offiziell um Nachwuchs für den Justizsektor. So wird dort beispielsweise das „Duale Studium der Rechtspflege“ beworben. Insgesamt gibt es nach eigenen Angaben 28 verschiedene Berufsgruppen innerhalb der Justiz, also an den Staatsanwaltschaften, den Gerichten und im Justizvollzug. Beispielsweise als Buchhalter:in, Beamt:in im Werkdienst, Diplom-Verwaltungswirt:in, Fachinformatiker:in, Gerichtsvollzieher:in, Psycholog:in oder Vollzugsjurist:in.
All diese Berufe werden in (meist) informativen Postings und Videos auf Instagram vorgestellt. Eigentlich eine gute Idee. Doch die neuste Kooperation mit „Conny“ stößt auf Kritik. Im Reel schlüpft Conny mit Hilfe von Facefiltern in verschiedene Rollen. Die erste Einstellung zeigt eine Frau mit Zigarette in der Hand. Diese unterhält sich mit ihrem Kollegen „Orkan“, der mit starkem Dialekt spricht, über die Hochzeit seines Cousins. Dieser wiederum macht eine Ausbildung bei der Justiz.
Kritik an rassistischen Stereotypen
Laut Conny soll das Video auf das Vorurteil der meisten Menschen anspielen, dass es bei der Justiz ausschließlich um Berufe im Gefängnis gehe. Dem sei aber nicht so. Und das erkenne auch Orkan, der sich nach der Erzählung seines Cousins eine Karriere in der Justiz durchaus vorstellen könnte.
Das Video haben inzwischen über 150.000 Menschen gesehen. Zumindest Reichweite hat die Justiz NRW mit der Kooperation also erfolgreich generiert. Doch die über 400 Kommentare zeichnen ein durchwachsenes Bild. Einige Nutzer:innen verstehen das Reel überhaupt nicht. Andere kritisieren, dass das Video sexistische und rassistische Stereotype bediene.
So schreibt beispielsweise der Nutzer mirco.sie: „Ich bin sprachlos. Fremdschämen ist schon nicht mehr der richtige Ausdruck. Denke der Beitrag zeigt wie es um die Justiz NRW steht…“. Dem schließt sich auch Steffengerold an, der die Werbung als „unfassbar peinlich und zutiefst am Thema vorbei“ bezeichnet. Eine weitere Nutzerin weist darauf hin, dass sie die positiven Reaktionen der anderen Behörden-Mitarbeitenden in der Kommentarspalte, die offensichtlich überhaupt kein Problem mit Rassismus haben, zutiefst beunruhige.
Die Tatsache, dass Conny selbst in den Kommentaren auftaucht, um die Kooperation zu erklären und zu verteidigen, zeigt, dass die Werbung nicht rundum gelungen ist. Der Zielgruppe muss der „Sinn“ des Videos vielmehr explizit erklärt werden.
Schlechte Werbung ist gute Werbung?
Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch auf Twitter ab, wo die Rechtsanwältin Jessica Hamed das Video geteilt hat. Komentator:innen fragen sich dort zunächst, ob es sich bei dem Video um ein Fake handele. Die meisten Nutzer:innen sind ebenfalls entsetzt über die “missratene” Werbung.
Eines hat die Justiz in NRW jedenfalls geschafft: Über das Video wird im Netz gesprochen. Es wird geteilt und erzeugt Reichweite. Doch sollte der Anspruch der Recruiter:innen wirklich „Bad Publicity is better than no publicity” sein?