Igitt, Erbsen! Kitakind hat keinen Anspruch auf Erbsenfreiheit

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Eltern können für ihr Kind kein erbsenfreies Mittagessen in der Kindertagesstätte verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) im Fall einer Familie aus Fürstenwalde/Spree.

Die Ganztagsbetreuung von Kindern nimmt zu. Damit essen auch immer mehr Kinder mittags in der Kita. Das führt natürlich zu Ärger bei Erzieher:innen, Eltern und auch Kindern. Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten müssen berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll das Essen gesund und preisgünstig sein. Durchschnittlich drei Euro bezahlen die Eltern für das Essen ihrer Kindergartenkinder. Oftmals landet dann aber doch etwas auf dem Teller, das das Kind überhaupt nicht mag. Zum Beispiel Erbsen.

So erging es auch einer Familie, deren Kind eine Kita in der Stadt Fürstenwalde/Spree besucht und dort unter anderem mit Mittagessen versorgt wird. Das Problem: Das Kind soll keine Erbsen essen. Und das nicht, weil es die kleinen grünen Kugeln nicht mag, sondern, weil das Kind unter einer ärztlich bestätigten Erbsenunverträglichkeit leidet. Die Eltern verlangten von der Kita deswegen eine erbsenfreie Sonderkost. Nachdem die Kita diesen Wunsch ablehnte, wendeten sich die Eltern mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).

Keine lebensmittelrechtliche Kennzeichnungspflicht

Jedoch ohne Erfolg. Das Gericht lehnte einen Anspruch auf erbsenfreies Mittagessen im Eilverfahren ab. Zur Begründung führte es aus, dass Kitas zwar die Aufgabe hätten, eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten, die Details hierzu seien jedoch nicht gesetzlich geregelt. Zwar seien Lebensmittelunverträglichkeiten der Kinder zu berücksichtigen, dies führe jedoch noch nicht zu einem Anspruch auf erbsenfreie Sonderkost. Der Grund: Es gebe keine lebensmittelrechtliche Kennzeichnungspflicht für Erbsen. Der mit der Essensversorgung beauftragte Caterer könne deswegen nicht gewährleisten, dass alle Mahlzeiten auch tatsächlich vollständig “erbsenfrei” seien.

Sollten die Eltern auf eine garantiert erbsenfreie Gestaltung des Mittagessens bestehen, müssten sie ihrem Kind selbst ein allergenfreies Mittagessen zubereiten und mitgeben.


Entscheidung: VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 01.06.2023, Az. 9 L 51/23

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