Von hochaktuellen Fragestellungen, bis hin zu unerwarteten Wendungen: Felix Dörr und Jenny Joy Schumann berichten für das Team der Universität Leipzig über ihre Erfahrungen beim 4. Moot Court im Strafrecht.
Das Leben scheint manchmal aus einem Drehbuch zu stammen – besonders, wenn man als angehende Juristinnen und Juristen beim 4. bundesweiten Moot Court im Strafrecht antritt. Insgesamt nahmen Teams aus zwölf Universitäten bei dem Wettkampf an der Universität zu Köln teil. In den Hauptrollen aus Leipzig: Felix Dörr und Anne Pokorny als Anklage-Team, Jenny Joy Schumann und Josephine Buchholz in der Verteidigung. Und das Happy End: Der 3. Platz geht dieses Jahr nach Leipzig!
Eine völlig neue Herausforderung
Der Moot Court begann am 8. Juni und endete am 9. Juni 2023. Doch unsere Reise begann schon weit davor: in Leipzig. Mit zahlreichen spannenden Probepleadings und einem intensiven, dreimonatigen Studium des Falls. Bei diesem mussten wir uns mit aktuellen juristischen Problematiken, wie der Sterbehilfe und “Klimaklebern”, auseinandersetzen. Es war für uns eine völlig neue Herausforderung, ein Plädoyer für die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung zu formulieren
Am ersten Tag in Köln lernten wir die anderen Teams kennen und es kam zur Auslosung der Teams für die Vorrunden. Unser Weg sollte uns zunächst in den Gerichtssaal mit der Universität Osnabrück und der Universität Tübingen führen.
Am zweiten Tag standen wir früh auf, um in der ersten Vorrunde gegen das Verteidigerteam der Universität Osnabrück anzutreten. Ein Duell auf Augenhöhe, bei dem unsere Strategie, einen Tagebucheintrag als zentrales Beweismittel zu verwerten, uns einen ersten Vorteil verschaffte. Unser Hauptaugenmerk lag auf dem Erfordernis eines Widerspruchs gegen die Verwertung eines Tagebucheintrags, der entscheidend war, um die Täterschaft der Angeklagten im Zusammenhang mit den Klimaklebern nachzuweisen. Es war ein Duell auf Augenhöhe gegen das fachlich starke Team der Universität Osnabrück, das uns auf jeden Fall herausforderte und uns anspornte.
In der zweiten Vorrunde traten wir als Verteidigung gegen die Anklage der Universität Tübingen an. Auch sie hatten ein starkes Team, das sich intensiv mit der Argumentation zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben auseinandergesetzt hatte. Unsere Verteidigungsstrategie bestand darin, die Erfüllung des Tatbestandes von § 216 StGB zu verneinen und hilfsweise eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht vorzuschlagen. Mit diesem Schritt wurde die Diskussion über das Recht auf selbstbestimmtes Sterben hinfällig, auf das sich die Universität Tübingen konzentriert hatte.
Ein spannendes Finale
Nach einer kurzen Mittagspause ging es dann zum Oberlandesgericht Köln für das kleine und große Finale. Es war großartig zu sehen, wie der Vorsitzende Richter des OLG Köln von der Motivation und Leidenschaft aller Teams begeistert war. Doch der wirklich spannende Moment kam, als die Finalisten verkündet wurden. Mit der Universität Osnabrück waren wir punktgleich und durften uns im kleinen Finale wiedersehen.
Vor einer hochkarätig besetzten Jury bestehend aus dem Richter am Bundesgerichtshof Dr. Frank Tiemann, Prof. Dr. Michael Tsambikakis und dem Kölner Rechtsanwalt Dr. Maja Lehmann, legten wir einen geschliffenen Auftritt hin.
In unserem Duell argumentierten wir, dass es nicht entscheidend sei, wer die “Insulinspritze in der Hand hatte”. Stattdessen stellten wir fest, dass der Sterbewillige – ähnlich wie im bekannten Insulin-Fall – die Kontrolle über das Geschehen behielt. Zusätzlich konnten wir die Anschuldigung einer Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB und die damit verbundene Nötigung durch das Wegziehen von der Fahrbahn gemäß § 240 Abs. 1 und 2 StGB durch das Notwehrrecht entkräften. Ein besonderer Fokus auf prozessualer Ebene lag in der Argumentation rund um den Richtervorbehalt bei Durchsuchungen. Unsere Verteidigungsstrategie zeigte, dass wir bis zum Ende der Hauptverhandlung einen Widerspruch zur Verwertung der Tagebuchpassage einlegen konnten. Durch die Unverwertbarkeit der Tagebuchpassage konnte die Täterin nicht identifiziert werden und zusätzlich waren ihre Handlungen durch Notwehr gerechtfertigt. Auf alle sechs von der Anklage vorgebrachten Punkte konnte unser Verteidigungsteam in der Duplik eingehen und so den dritten Platz für die Universität Leipzig erringen.
Der dritte Platz geht nach Leipzig
Die Universität Tübingen schaffte es mit einem sehr knappen Vorsprung ins große Finale, wo sie gegen die Universität Münster antraten – einen klaren Favoriten aus dem Publikum mit einem Team von insgesamt zehn Jurastudentinnen und Jurastudenten. Wir gratulieren der Universität Tübingen zum zweiten Platz und sind sehr geschmeichelt, unsere Verteidigerargumente aus der Vorrunde in ihrer Argumentation wiedererkannt zu haben. Die Universität Münster, die eine sehr souveräne Argumentationslinie zeigte, hat den Moot Court verdient gewonnen und wir freuen uns schon auf das nächste Jahr.
Am Ende des Tages konnten wir den dritten Platz für die Universität Leipzig sichern. Eine Leistung, auf die wir sehr stolz sind. Aber noch mehr als der Preis hat uns die Erfahrung geprägt. Das intensive Studium des Falls, die harte Arbeit, die wir in unsere Argumentation und Präsentation gesteckt haben, das Adrenalin während der Verhandlungen und schließlich der Jubel, als unser Team als Drittplatzierter verkündet wurde.
Wir haben das Rennen um die ersten beiden Plätze zwar nicht gewonnen, aber wir haben eine wertvolle Lektion gelernt: Das juristische Feld ist weit und vielfältig, und gute Juristinnen und Juristen sind in der Lage, komplexe Fragen zu stellen, tiefgründige Argumente vorzubringen und trotz der hohen Anforderungen mit Leidenschaft und Hingabe bei der Sache zu bleiben.
Als Team zusammengewachsen
Besonders beeindruckend war es, zu sehen, wie unser Team im Laufe des Moot Court zusammengewachsen ist. Wir haben gelernt, effektiv zusammenzuarbeiten, uns aufeinander zu verlassen und gemeinsam nach der besten Lösung zu suchen. Jeder von uns hat seine individuellen Stärken eingebracht und zusammen waren wir in der Lage, einen starken und überzeugenden Auftritt hinzulegen.
Ohne das großartige Team vom Lehrstuhl Prof. Dr. Elisa Hoven hätten wir das nicht geschafft. Besonderer Dank gilt unserer Mentorin, Viktoria Piekarska, Leonie Schorn sowie den Praktikern aus den Probe-Pleadings, die uns stets hilfreiches Feedback gegeben haben. Nicht zuletzt möchten wir uns auch beim ausrichtenden Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski für die gelungene Umsetzung des Moot Courts bedanken.
Wir sind sehr stolz darauf, dieses Jahr den dritten Platz nach Leipzig bringen zu dürfen. Wir sind mehr als jemals zuvor davon überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und freuen uns darauf, unsere juristischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und zu verfeinern.
Klare Weiterempfehlung
Zum Abschluss möchten wir betonen, dass wir allen Studierenden nur empfehlen können, an einem Moot Court teilzunehmen. Eine solche Veranstaltung bietet nicht nur einen tiefen Einblick in die praktische Tätigkeit von Juristinnen und Juristen, sondern erweitert auch den eigenen juristischen Horizont. Der Moot Court bedeutet aber nicht nur Wettbewerb, sondern auch der Austausch mit anderen Kommilitonen und Kommilitoninnen über die eigenen Fakultätsgrenzen hinweg. Es ist eine außergewöhnliche Erfahrung, die Studierende in ihrer juristischen Karriere voranbringen kann. Wer mit Offenheit und Neugier in die Veranstaltung geht, wird sicherlich mit neuen Kenntnissen, Fähigkeiten und einer großen Erfahrung belohnt.
Unsere Reise zum Moot Court war eine Reise des Lernens und des Wachsens und wir freuen uns auf die nächsten Schritte in unserer juristischen Karriere. Denn das Recht ist mehr als nur ein Studienfach – es ist eine Leidenschaft, die uns antreibt und uns Tag für Tag dazu motiviert, unser Bestes zu geben. Und diese Reise hat gerade erst begonnen.