Hase! Sandra! Mann hat Sex mit falscher Frau – sexuelle Nötigung?

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In Würzburg verwechselte ein Mann die Wohnung und hatte daraufhin Sex mit einer fremden Frau. Weil sie ihn für ihren Ehemann hielt, steht er jetzt wegen sexueller Nötigung vor Gericht. Klingt verrückt? Ist allerdings so ähnlich schon einmal passiert. Im Jahr 1969.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnet das aktuelle Geschehen als „Verkettung unglücklicher Zufälle“. Der Sachverhalt klingt wie aus einem schlechten Film (oder Porno?). Vor dem Amtsgericht Würzburg musste sich ein 48-Jähriger Mann wegen sexueller Nötigung verantworten. Er wurde zuvor von einer 62 Jahre alten Bekannten, die er in einer Reha-Einrichtung kennengelernt hatte, per Textnachricht in ihre Wohnung eingeladen – rein freundschaftlich. Dazu hinterlegte die Frau ihm einen Wohnungsschlüssel auf dem Briefkasten. In der Textnachricht hieß es dazu:

„Für den Fall, dass ich einschlafe, ein Schlüssel liegt oberhalb der Briefkästen. Komm und sei mein Gast. Sofa oder Bett, komme, wie du es brauchst.“

Sex mit Nachbarin – vom Ehemann verprügelt

Im betrunkenen Zustand (1,8 Promille) betrat der Mann daraufhin abends das Mehrfamilienhaus, verwechselte dort jedoch die Etage. Der Schlüssel passte jedoch auch zu einer der anderen Wohnungen. Dort stieg der Mann dann nicht zu seiner Bekannten, sondern zu deren 33-Jährigen Nachbarin ins Bett. Und hatte mit ihr Geschlechtsverkehr. Dabei nannte die Frau den 48-Jährigen liebevoll „Hase“.

Erst, als der Angeklagte die Frau mit dem Namen der 62-Jährigen („Sandra“) ansprach, bemerkte diese, dass nicht ihr Mann sich zu ihr gelegt hatte und stieß den Fremden weg. Dieser wurde danach vom Ehemann der 33-Jährigen verprügelt.

Der Anwalt der Frau sprach in der Verhandlung von einer Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft ging hingegen von einer sexuellen Nötigung aus. Das Amtsgericht Würzburg stellte das Verfahren nach § 153 a Abs. 2 StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.400 Euro ein.

Klingt nach einem einmaligen Vorfall? Mitnichten! Im Jahr 1969 ereignete sich fast der selbe Fall. Ein 24-Jähriger Bundeswehrgefreiter schlich sich in das Zimmer einer schlafenden 34-Jährigen und hatte mit der Frau Sex. Diese hielt den Mann für ihren Ehemann – obwohl dieser eine auffällige Oberschenkelamputation hatte.

Der Mann wurde auf Grund des außerehelichen Beischlafs zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Berufung vor dem Landgericht Trier und die Revision vor dem Oberlandesgericht Koblenz blieben jeweils erfolglos (JURios berichtet).


Fundstelle: https://www.rosenheim24.de/

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