Kuchen­ver­kauf für Ter­ror­or­ga­ni­sa­tion – Bewährungsstrafe

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In Frankfurt a.M. wurde eine 33-Jährige IS-Rückkehrerin zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. sah es als bewiesen an, dass die Frau unter anderem Kuchen und Süßigkeiten für die Terrororganisation verkauft hatte.

Bei Kuchenverkäufen denkt man zunächst an Mütter und Väter, die zugunsten einer Kita oder einer Schule leckeres Gebäck in deutschen Fußgängerzonen verkaufen. Doch auch die Terrororganisation Islamischer Staat „IS“ hat diese Einnahmemöglichkeit ganz offensichtlich für sich entdeckt.

Das Gericht befand eine Deutsche unter anderem der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung für schuldig und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Frau aus Mittelhessen war im Alter von 17 Jahren zum Islam konvertiert und hatte später zwei Söhne mit ihrem unter Terrorverdacht stehenden Mann bekommen. Gemeinsam mit ihrem Ehemann reiste sie 2016 nach Syrien und schloss sich dort dem IS an. Dort habe die Familie nach den Regeln des IS in einer Wohnung gelebt, die teilweise von der Terrororganisation bezahlt wurde. Sie habe an Informationsveranstaltung des Frauenbataillons „Katiba Nusaiba“ sowie einem „Aqida“-Kurs (Glaubenskurs) teilgenommen und erfolgreich die Prüfung absolviert.

Kuchenverkauf für einen schlechten Zweck

Das Kuriose: Der Frau wurden insbesondere mehrere Kuchenverkäufe für den IS vorgeworfen. Nach den Erkenntnissen des Gerichts war sie in Syrien unternehmerisch tätig geworden, indem sie nach den Vorgaben des IS selbst hergestellte Kuchen und Desserts auf IS-Märkten verkauft habe. Die Frau sei außerdem an der Transaktion von 27.220 Euro aus Deutschland in das Herrschaftsgebiet des „IS“ beteiligt gewesen.

Nachdem ihr Mann bei einem Bombenanschlag verstorben war, kehrte sie auf Umwegen mit ihren beiden Kindern nach Deutschland zurück. Vor Gericht musste die Frau sich unter anderem auch wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht verantworten. Sie soll mit ihren Söhnen zeitweise in Erdlöchern gelebt haben und zu Fuß durch die Wüste geflüchtet sein.

Die Strafe konnte trotzdem noch zur Bewährung ausgesetzt werden, weil bei der Strafzumessung ihr umfassendes und von Reue getragenes Geständnis zu berücksichtigen gewesen sei. Die Frau habe sich seit ihrer Rückkehr außerdem gut in die Gesellschaft eingegliedert, lebe in stabilen Verhältnissen und stehe kurz vor dem Abschluss eines Studiums.


Entscheidung: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.7.2023, Az. 5-2 StE 7/22 – 7 -2/22

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