An der Universität des Saarlandes hat sich in den letzten Monaten viel Erfreuliches getan. Studierende, die sich für ein Jurastudium im Saarland entscheiden, profitieren gleich von mehreren Neuerungen. So führt die Universität den integrierten Jura-Bachelor ein. Ab 2024 soll außerdem auch das erste Staastexamen elektronisch abgefasst werden können.
Einführung des integrierten Bachelors
Die Fakultät Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes führt zum Wintersemester 24/25 den integrierten Bachelor für Jurastudierende ein. Das bedeutet, dass sich Jurastudierende künftig parallel für ein Jurastudium mit dem Ziel „Erste juristische Prüfung“ und dem Bachelor of Laws einschreiben können. Sollte das erste Staatsexamen nicht bestanden werden, stehen die Betroffenen so nicht gänzlich ohne Abschluss da, sondern haben nach sechs Semestern immerhin einen Bachelor of Laws in der Tasche. Dieser ermöglicht ihnen bereits erste Berufe in der juristischen Welt (beispielsweise bei einer Bank oder Versicherung sowie im Unternehmen) oder auch die Möglichkeit, einen Master of Laws aufzusatteln.
Wer sich im kommenden Wintersemester (also im WS 23/24) für ein Jurastudium in Saarbrücken entscheidet, kann bereits Punkte für den neuen Abschluss Bachelor of Laws sammeln: Damit profitieren auch die diesjährigen Erstsemester von der neuen Regelung.
Den integrierten Bachelor hatte zuletzt auch die Universität Trier für ihre Jurastudierenden eingeführt. Der Abschluss wird seit Jahren von Jurastudierenden und Interessenverbänden gefordert, um den Druck aus dem Jurastudium zu nehmen. Außerdem eröffnen sich so ganz neue Jobperspektiven für Absolvent:innen, die sonst ohne Abschluss dagestanden hätten. In Zeiten des Fachkräftemangels eine gute Entscheidung. Zudem handelt es sich beim Bachelor um einen international anerkannter akademischer Grad, der einen Nachweis über erbrachte Studienleistungen erbringt und für das Arbeiten im Ausland qualifiziert.
Bereits im vergangenen Jahr wurde das Saarbrückener Jurastudium reformiert und modernisiert: mit früherem Schwerpunktstudium, mehr Freiraum für die Examensvorbereitung oder ein Auslandssemester und kürzerer Studiendauer. Die Studierenden können auch studienbegleitend in Zertifikaten Zusatzqualifikationen erwerben – beispielsweise in „IT-Recht und Rechtsinformatik“.
Das E-Examen kommt!
Nachdem im August 2023 erstmalig für das zweite juristische Staatsexamen die elektronische Anfertigung der Klausuren angeboten wurde, plant das Landesprüfungsamt die Einführung des E-Examens auch für das erste Staatsexamen. Die Anfertigung der Klausuren am Laptop soll spätestens im Herbst 2024 möglich sein. Ob dies eventuell bereits für den Klausurtermin im Februar 2024 gilt, ist derzeit noch offen und wird demnächst bekanntgegeben.
Die Anfertigung elektronischer Klausuren soll in einer Übergangsphase auf freiwilliger Basis erfolgen, sodass auch noch die Möglichkeit eröffnet ist, die Klausuren handschriftlich abzufassen. Ab sofort soll außerdem zu Übungszwecken im Examensklausurenkurs (EKK) bzw. im Ferienklausurenkurs die Möglichkeit bestehen, anstelle einer handschriftlich abgefassten auch eine elektronisch angefertigte Klausur zur Korrektur einzureichen.
Zuvor hatte bereits Nordrhein-Westfalen ein Demo-Portal für das E-Examen abgekündigt. Die elektronische Anfertigung der Klausuren ist in NRW ab Januar 2024 auf freiwilliger Basis vorgesehen. Mit dem Schreibeditor können sich die Studierenden unter e-klausur-test.nrw.de vertraut machen.
Ankündigung integrierter Bachelor: https://www.uni-saarland.de/
Ankündigung E-Examen: https://www.uni-saarland.de/