Schleswig-Holstein: zweite Strafrechtsklausur im Staatsexamen kommt!

-Werbung-spot_imgspot_img

Im Februar 2024 ist es so weit: Die neue Juristenausbildungsverordnung (JAVO) in Schleswig-Holstein tritt in Kraft. Mit ihr werden einige Änderungen wirksam, welche die Interessenverbände zuvor in einer Petition als „Horror-Examen“ bezeichnet hatten. Allem voran: Die Einführung einer zweiten Examensklausur im Strafrecht.

Beschlossen wurde die neue Juristenausbildungsverordnung (JAVO) für Schleswig-Holstein am 18. Juli 2023 – trotz zahlreicher Proteste. Ziel der Reform soll laut Justizministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken (CDU) die Qualitätssicherung und Harmonisierung der juristischen Ausbildung sein. Die Studierenden sind jedoch der Meinung, dass die neue Ausbildungsverordnung – statt sinnvolle Reformen voranzutreiben – lediglich zu zusätzlichen Belastungen führt. Das schreibt unter anderem die Fachschaft Kiel gemeinsam mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. in einer am 14. August veröffentlichten Stellungnahme.

Drei Reformvorhaben in der Kritik

Besonderes Aufsehen erregten vor allem drei Reformvorhaben: Die Einführung einer siebten Klausur in der staatlichen Pflichtfachprüfung in Form einer zweiten Strafrechtsklausur, die Erweiterung des Pflichtstoffes sowie die Streichung von Ruhetagen zwischen den Examensklausuren.

Letzteres geht auf einen Beschluss der Justizministerkonferenz aus dem Jahr 2022 zurück (JURios berichtet), von dem andere Bundesländer inzwischen aber wieder Abstand genommen haben. Die Neuregelung in der JAVO sieht in Schleswig-Holstein jetzt zwar grundsätzlich vor, dass nach zwei aufeinanderfolgenden Klausuren immer ein Ruhetag einzuräumen ist. Dies gilt aber nur, “soweit die Teilnahme an den länderübergreifenden sog. Klausurenringen gewährleistet ist.” Durch die Hintertüre kann es also weiterhin zu einem Entfallen der Ruhetage kommen.

Als Reaktion auf die geplanten Änderungen startete die Fachschaft Kiel die Petition “Stoppt das Horrorexamen“ (JURios berichtet) mit 2.774 Unterschriften. Die Bemühungen waren leider – wie so oft – erfolglos. Die neue Ausbildungsverordnung ist beschlossen. Die Notwendigkeit einer neuen Verordnung begründet das Landesjustizministerium unter anderem damit, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das E-Examen schaffen zu wollen. Die Einführung der elektronischen Klausuren stellt für die Studierenden tatsächlich eine große Erleichterung dar und ist deswegen zu begrüßen. Wieso hierfür jedoch Ruhetage gestrichen werden müssen, konnte bisher weder das Justizministerium in Kiel noch ein anderes Landesjustizministerium erfolgreich begründen.

Ausweitung des Pflichtstoffes

Nachdem Interessenvertretungen in der Vergangenheit immer wieder die Reduzierung des Pflichtstoffes gefordert hatten (eine These der iur.reform-Studie) wird der sowieso schon umfangreiche Katalog an Prüfungswissen in Schleswig-Holstein jetzt auch noch um das Internationale Privat- und Verfahrensrecht erweitert. Argumentiert wird auch hier wieder mit dem Ringtausch zwischen den Bundesländern und der dadurch notwendigen Harmonisierung der Pflichtfachstoffkataloge.

Dazu schreibt die Bundesfachschaft in ihrer Stellungnahme: „Dass aber die Klausuren des Klausurenrings nicht zwingend in allen teilnehmenden Bundesländern einheitlich gestellt oder sogar gar nicht verwendet werden, wird dabei ignoriert. Wenn in anderen Ländern von den ‘einheitlichen Prüfungsbedingungen’ abgewichen wird, kann die Chancengleichheit, mit der hier in Schleswig-Holstein argumentiert wird, also von vornherein nicht ermöglicht werden.“

Weitere Strafrechtsklausur kommt

Auch die Einführung einer zweiten Strafrechtsklausur wurde beschlossen. Damit müssen in Schleswig-Holstein ab dem Februar 2024 sieben Klausuren (statt wie bisher sechs) in der staatlichen Pflichtfachprüfung geschrieben werden. Als Grund für die Einführung einer zweiten Aufsichtsarbeit im Strafrecht wird die Stärkung der strafrechtlichen Kompetenzen der Prüfungskandidat:innen genannt. Die Begründung hierfür ist mehr als schräg: Die Examensnoten in Sachsen-Anhalt (hä? wieso grade ein Vergleich mit diesem Bundesland?) fallen besser aus. Dass dort eventuell auch einfach die Ausbildung an den juristischen Fakultäten besser ist, darauf kommt das Justizministerium Schleswig-Holstein nicht. Statt an der Qualität der Ausbildung zu arbeiten, versucht man lieber, „die Studierenden durch eine zusätzliche Klausur zum extensiveren Lernen für die staatliche Pflichtfachprüfung zu ‚motivieren‘“, so die Bundesfachschaft. Das kann ja nur nach hinten losgehen.

Entsprechend drastisch fällt auch die Bewertung durch die Bundesfachschaft aus: „Mit dem Beschluss der neuen JAVO wird der Anschein erweckt, als könnte man der ‘Qualitätssicherung’ des Studiums nur gerecht werden, indem man die Anforderungen an die Studierenden stetig erhöht. Im Gegenzug wird sich hinter dem Ringtausch und vermeintlichen Harmonisierungsbestrebungen versteckt, wenn es darum geht, Inhalte zu streichen oder attraktive Prüfungsbedingungen zu schaffen, die von denen der anderen Länder abweichen. Das Ergebnis sind ein erweiterter Pflichtfachstoffkatalog und eine zusätzliche Klausur – in Schleswig-Holstein scheint man Quantität mit Qualität gleichzusetzen.“

So begeistern wir junge Menschen sicherlich nicht für ein Jurastudium. Und den Fachkräftemangel bekommt man mit derartigen Maßnahmen sicherlich auch nicht in den Griff. Schade.


Stellungnahme: https://bundesfachschaft.de/

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel