Wenn man sich die Statistiken zum Thema „Social-Media-Nutzung in Deutschland“ genauer ansieht, fällt auf, dass ein Großteil der Bevölkerung regelmäßig auf diversen Onlineplattformen unterwegs ist. Über 80 Prozent der Menschen in Deutschland surfen nicht nur wild durch das Netz, nein, sie nutzen aktiv oder passiv soziale Medien wie TikTok, Instagram oder X.
Die Beweggründe hierfür sind mannigfaltig, doch kristallisiert sich immer ein Grund an vorderster Front heraus: „Man möchte up-to-date bleiben.“ Diese Intention spiegelt sich auch in Umfragen wider. Viele unter 30-Jährigen besorgen sich keine Zeitungs- oder Magazinabonnements mehr, sondern streifen tagsüber durch die Slides der Instagramseiten von ARD oder zdfheute, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Abends wird noch auf der heuteshow-Seite der neueste Fail der Ampelkoalition in leichtverdaulichem Memeformat gelikt und anschließend der neueste selbstgefällige Xeet von Elon Musk auf X gelesen. Eine gewisse Überzeichnung sollte zu spüren sein, doch ist eines klar: Social-Media besteht nicht nur aus Tanz- oder Katzenvideos. Wenn dem so wäre, würde das Jahre 2006 anrufen und seine Katzenvideos zurückfordern.
Jura lernen leicht gemacht?
Neben all diesem politischen und gesellschaftlichem Trubel zeigt sich auf den sozialen Medien aber noch eine weitere Option, um die Zeit dort sinnvoll zu nutzen: Lerncontent! Egal, ob es nun Mathereels für die Schule sind oder detaillierte Slides für das Medizinstudium, Lerninhalte sind auf dem Vormarsch und erfreuen sich großer Beliebtheit. So ist jener Content mittlerweile auch im juristischen Bereich angekommen. Ganze Lehrstühle, einzelne wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, Studierende oder eben fertige Volljurist:innen erstellen Kanäle und posten Lerninhalte oder teils auch amüsante Memes zu juristischen Thematiken. Die Nachfrage gibt ihnen recht, denn viele solcher Kanäle erreichen jeden Tag tausende Menschen.
Mancher Kommentar unter solchem Content lässt tief blicken, wenn von User:innen angedeutet wird, dass ihnen „die Prokura hier besser vermittelt wurde als in der Vorlesung“. An dieser Stelle gibt es viele Übereinstimmungen mit dem schulischen Rahmen. Unter einigen YouTube Videos, in denen Schulfächer erklärt werden, gibt es solche Hinweise zuhauf. An was das unter anderem liegt? Naja, in der Vorlesung oder im Unterricht ist man nicht immer zu 100 Prozent aufmerksam. Für ein Video, nach dem man speziell gesucht hat, oder für einen Kurzbeitrag, der alles Relevante über das Thema darstellt, ist unsere Aufmerksamkeit leichter zu bündeln. Hier benötigt man nämlich nicht allzu viele Ressourcen, da die Aufmerksamkeitsspanne nicht zu sehr in die Länge gezogen wird. Wenn doch, wird meist einfach weitergeklickt oder -gescrollt.
Ist ein solcher Content sinnvoll?
Wie bei allen Angelegenheiten im Leben und in Jura kann der berühmte Spruch „es kommt darauf an“ Abhilfe für diese Frage schaffen. Doch auf was kommt es an? Unseres Erachtens auf die Verhältnismäßigkeit und auf die Qualität der einzelnen Kanäle. Beginnen wir zunächst mit der Verhältnismäßigkeit.
Wenn Ihr bereits einen gut strukturierten Examenslernplan habt, der mit verschiedenen Lernmodi ausgestattet ist (visuell, auditiv, Mindmaps etc.), sind solche Zusätze, die ihr Euch in eurer Freizeit anseht, überflüssig oder sogar hinderlich fürs Abschalten. Wir möchten hier nicht auf den Zug aufspringen, dass Social-Media ein Großteil Eurer Freizeit sein soll, doch müssen wir realistisch sein. Soziale Medien werden vorerst ein fester Bestandteil unserer Welt bleiben und ein Eintauchen in jene wird von vielen als Chillout-Time gesehen. Daher ist unser Tipp simpel gehalten. Verzichtet – während eurer Chillout-Time – auf diverse Plattformen, die Juracontent bringen. Euer Kopf dankt es euch und ggf. wird auch eure Bildschirmzeit geringer, da Ihr Euch nicht einreden könnt, neben Eurem Lernalltag, auch auf Social Media „zu lernen“.
Möchtet ihr aber nicht darauf verzichten, gäbe es den Aspekt der Qualität von solchen Kanälen zu beachten. Einerseits könnt Ihr schauen, ob die einzelnen Beiträge ggf. Quellenverweise haben. Dies steigert die Seriosität bereits immens, da Ihr nun Beiträge zu BGH-Urteilen gleich mit dem jeweiligen Urteilsverzeichnis nachschlagen könnt und seht, ob die Ausführungen stimmen. Andererseits könnt Ihr auch die jeweilige Person oder Institution, die diesen Kanal betreibt, im Netz suchen und herausfinden, ob hier akademische Arbeit geleistet wird.
Wir, die selbst einen Instagramkanal zum Thema Jura-Edutainment (Education + Entertainment) betreiben, sehen solche Angebote vor allem als Impuls zum Nachschlagen und Weiterlernen. Instragrambeiträge oder TikTok-Videos können nur unter Umständen die Tiefe, die für das Verständnis relevant wären, abdecken. Letztlich sind derartige Beiträge für diejenigen am sinnvollsten, die diese Abschnitte schon einmal gelernt haben. Diese erhalten dadurch eine kleine, spontane Auffrischung. Falls aber Neulinge damit in Berührung kommen, wäre es ratsam, dass man jene neugewonnenen Erkenntnisse in einem seriösen Skript oder Lehrbuch nachschlägt und überprüft. Hier zeigt sich dann, ob man die Thematik auch wirklich verinnerlicht hat. Dies ist nicht nur zur allgemeinen Absicherung sinnvoll, sondern hilft auch, nachhaltiger zu lernen.
Das Problem des roten Fadens ist allgegenwärtig
Etwas, was uns selbst immer wieder vor Hürden stellt, ist die Konzeption eines roten Fadens. Einer der größten Herausforderungen in Jura ist es, über die Gebiete hinaus zu clustern und Verknüpfungen aufzubauen. Von dieser Idee stammt auch der berühmte Einstiegssatz, dass man Jura sowieso erst ab dem 3. oder 4. Semester versteht, da nun ggf. alle großen Gebiete einmal abgedeckt wurden und ein sinnvolles Clustern umgesetzt werden kann. All diese Faktoren sind auch beim Schaffen von Lerncontent ein Problem. Umso größer die Beiträge werden, umso unwahrscheinlicher wird es, dass sie bis zum Ende gelesen werden. Umso länger ein Video wird, umso unwahrscheinlicher wird es, dass jenes auch bis zum Ende durchgeschaut wird.
Letztendlich ist es ein wahrer Teufelskreis, da die vorderste Aufgabe im Lehrbereich immer die didaktische Reduktion ist. Doch selbst bei einer didaktisch reduzierten Lerneinheit ist oftmals Vorwissen vonnöten. Dies ist aber auf Instagram schwierig zu gewährleisten, da die Posts letztlich durch einen spezifischen Algorithmus an die User:innen verteilt werden. Dadurch werden vorherige Posts – die das Vorwissen für jenen Beitrag enthalten – nicht unbedingt aufgerufen. Abhilfe schaffen die Highlight-Balken, bei denen man verschiedene Stories zusammenfassen und dadurch eine gewisse Systematik herstellen kann. Doch die Möglichkeiten bleiben – Stand jetzt – begrenzt.
Unser Schlussgedanke
Ob diese Entwicklung per se gut oder per se schlecht ist, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Hier kommt es auf die jeweilige Perspektive an, also ob man Social Media als Segen oder Fluch betrachtet. Ein positiver Aspekt ist, dass Social Media nun immer mehr auf Edutainment aus ist und der reine Zeitvertreib auf diesen Plattformen vielschichtiger wird. Auf der anderen Seite verhilft es auch den Creator:innen, mehr Fokus auf Didaktik zu legen. Im Schnitt entscheiden User:innen auf Social Media Plattformen nach etwa 2 Sekunden, ob sie sich den Beitrag anschauen oder das Video interessant finden. Dies baut nicht nur Druck auf, sondern macht didaktische Überlegungen unumgänglich. Als Creator:in ist man davon abhängig, dass die User:innen die Beiträge auch wirklich ansehen, daher müssen die Konzeptionen hinter jedem Post mehrfach durchdacht und Inhalte mit didaktischer Reduktion gesiebt werden. Falls also Kapazitäten bestehen sollten oder Ihr noch am Anfang eures Studiums steht, kann ein Folgen eines solchen Kanals sinnvoll sein. Überlastet euch aber nicht, wenn Ihr bereits voll in der Examensvorbereitung seid!
Freizeit muss auch Freizeit bleiben.