“Elektro Magnetische Wellen Terroristen” – Verdacht auf Gesundheitsstörung, die Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt?

Zu einer verbreiteten Verschwörungstheorie in Deutschland gehört, dass es „Elektromagnetischen Terrorismus“ gebe. Einer der Anhänger dieser Theorie äußerte sich diesbezüglich gegenüber Polizisten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Die Fahrerlaubnisbehörde nahm dies zum Anlass, dem Mann seine Fahrerlaubnis zu entziehen. Ist das so einfach möglich? Darüber musste das Verwaltungsgericht Gießen entscheiden.

Die Anhänger der Verschwörungstheorie glauben, dass mit elektrischer Energie spurlose Hightech-Waffen betrieben werden können, die unter anderem geeignet sind, Menschen auf Distanz zu töten. Außerdem sollen elektromagnetische Wellen zur Manipulation technischer Geräte eingesetzt werden. Man sprich auch von „Mikrowellen-Verbrechen“.

Von “Elektro Magnetische Wellen Terroristen” sprach auch ein Mann, der 2021 in eine allgemeine Verkehrskontrolle geriet. Die Polizisten vermerkten, dass der Mann einen verwirrten Eindruck gemacht habe. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden sie eine mit Alufolie umwickelte Schale aus Blei und eine Blei-Weste. Der Mann gab an, dass er sich die Schale bei Kopfschmerzen auf den Kopf setze. Der Mann war den Beamten aufgefallen, weil er sehr langsam gefahren war.

Aluhut reicht nicht für Fahrerlaubnisentzug

Den Vorfall nahm die Fahrerlaubnisbehörde zum Anlass, die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens zu fordern. Nachdem er dieses Gutachten nicht vorlegte, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen ging der Mann erfolgreich gerichtlich vor.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass nicht erkennbar sei, welche Art der Erkrankung überhaupt überprüft werden solle. Der ermittelte Sachverhalt hätte außerdem keine Anhaltspunkte geboten, die Beibringung eines Gutachtens zu verlangen.

„Denn auch völlig abwegig erscheinende Erklärungen rechtlicher oder tatsächlicher Art sowie Verhaltensweisen des Fahrerlaubnisinhabers außerhalb des Straßenverkehrs würden grundsätzlich keine als ausreichend anzusehende Grundlage für die Annahme einer die Fahreignung beeinträchtigenden Gesundheitsstörung darstellen. Hinreichende Anhaltspunkte hierfür seien auch nicht aus dem sonstigen (Fahr-)Verhalten des Klägers ersichtlich. „Schüsse ins Blaue“ auf Grundlage eines bloßen „Verdachts-Verdachts“, der dem Betroffenen im Ergebnis einen im Gesetz nicht vorgesehenen Eignungsbeweis auferlegen würde, seien aus Sicht der Kammer nicht zulässig“, so heißt es in der Pressemitteilung des VG Gießen.


VG Gießen, Urt. v. 24. August 2023, Az. 6 K 2554/22.GI

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-

Letzte Artikel