Zu einem der ungeschriebene Gesetze der Juristerei gehört, dass es zu jedem Feiertag und Fest auch entsprechende Urteile gibt. Die kuriosesten Gerichtsentscheidungen aus den USA zum Thema Halloween haben wir hier für Euch gesammelt.
Das brennende Schafskostüm
Ein Ehepaar aus Michigan nahm 1984 verkleidet als „Mary and her little lamb“ an einer Halloween-Party ihrer Nachbarn teil. Susan Ferlito hatte für ihren Mann Frank ein Schafskostüm aus Wattebällchen gebastelt, die sie auf lange Unterwäsche klebte. Zum Kostüm gehörte außerdem ein Kopfteil mit Ohren. Die Hände und das Gesicht malte sich Frank Ferlito schwarz an. Auf der Party versuchte der Mann, sich eine Zigarette mit einem Feuerzeug anzuzünden. Dabei entzündete sich die Watte an seinem linken Ärmel. Das Feuer breitete sich rasch aus und Frank Ferlito erlitt schwere Verbrennungen an einem Drittel seines Körpers.
Vor Gericht verklagten die Ferlitos den Hersteller der Wattekügelchen auf über 500.000 US-Dollar. Sie waren der Meinung, der Hersteller hätte seine Kund:innen bzgl. der leichten Entflammbarkeit des Produkts warnen müssen. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das Ehepaar konnte keine Beweise dafür vorlegten, dass ein Entflammbarkeitshinweis auf der Watte sie davon abgehalten hätten, das Produkt für das Schafskostüm zu verwenden (https://law.justia.com/).
Das Haus, in dem es juristisch bestätigt spukt
Die exzentrische Hauseigentümerin Helen Ackley behauptete immer wieder, dass es in ihrem Haus spuke. Zwischen 1977 und 1989 wiederholte sie die Behauptung, Poltergeister würden in dem Gebäude ihr Unwesen treiben mehrmals öffentlich – unter anderem in der lokalen Zeitung. 1990 erwarb Jeffrey Stambovsky das angeblich verfluchte Gebäude für 650.000 US-Dollar. Nachdem Stambovsky von dem Spuk erfuhr, wollte er den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und verlangte sein Geld zurück.
Der Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof des Staates New York. Ein Zitat aus der Entscheidung ging daraufhin in alle Lehrbücher ein: “Nachdem über die Anwesenheit [der Geister] sowohl in einer nationalen Publikation … als auch in der lokalen Presse berichtet wurde … ist es dem Beklagten verwehrt, ihre Existenz zu leugnen, und das Haus ist von Rechts wegen ein Spukhaus.” Das Gericht stellte fest, dass unabhängig davon, ob es in dem Haus wirklich spukte oder nicht, die Tatsache, dass über das Haus weithin als spukend berichtet wurde, seinen Wert erheblich beeinflusste. Trotzdem sei eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht möglich. Denn auf Grund der Medienberichterstattung sei der Immobilienmakler nicht verpflichtet gewesen, den Käufer über den (angeblichen) Spuk aufzuklären. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung jedoch zumindest teilweise auf (https://en.wikipedia.org/wiki/Stambovsky_v._Ackley).
Grabsteine mit dem Namen der Nachbarschaft
In diesem kuriosen Fall hatte eine Familie im Oktober in ihrem Vorgarten Fake-Grabsteine mit den Namen ihrer Nachbar:innen aufgestellt. Das fand die Nachbarschaft überhaupt nicht lustig und forderte Jeffrey und Vickie Purtell dazu auf, die makabre Dekoration zu entfernen. Im Rahmen des Nachbarschaftsstreits wurde irgendwann die Polizei gerufen. Einer der Polizisten legte Jeffrey Purtell Handschellen an und drohte ihm damit, ihn zu verhaften, falls er die Grabsteine nicht sofort abbaue. Die Purtells kamen der Aufforderung nach, verklagten den Polizisten aber später. Sie beriefen sich vor Gericht auf ihre Meinungsfreiheit.
“Bette wasn’t ready,
But here she lies
Ever since that night she died,
12 feet deep in this trench,
Still wasn’t deep enough
For that wenches stench!
1690″
Das Gericht entschied, dass die Inschriften der Grabsteine tatsächlich durch die Meinungsfreiheit geschützt seien. Der Irrtum des Polizisten über den Umfang des verfassungsmäßigen Rechts der Purtells sei jedoch ein Irrtum, der einem vernünftiger Beamter in dieser Situation geschehen konnte. Die Klage gegen den Polizisten blieb deswegen erfolglos (https://caselaw.findlaw.com/).
“Here Lies Jimmy,
the Olde Towne idiot,
mean as sin even without his gin,
no longer does he wear that stupid old grin . . .
Oh no, not where they’ve sent him! -1690-“
Verletzung wegen zu gruseliger Horror-Attraktionen
In gleich mehreren Fällen machten Menschen in den USA geltend, dass die Halloween-Attraktionen zu gruselig gewesen seien. Sie wären deswegen weggelaufen und hätten sich auf der Flucht verletzt. Dafür haften die Inhaber der Attraktionen regelmäßig jedoch nicht.
Deborah Mays betrat ein dunkles Spukhaus und wurde dort von einer verkleideten Person angesprungen und erschreckt. Als die Frau die Flucht ergriff, rannte sie gegen eine mit schwarzem Stoff bespannte Wand und brach sich die Nase. Das Gericht entscheid, dass Deborah Mays damit rechnen musste, in einem Spukhaus erschreckt zu werden. Der Inhaber des Spukhauses hafte deswegen nicht für die Verletzung.
Gleiches gelte auch für Gracie Gail Durmon, die in einem Maislabyrinth von einem Mann mit einer Kettensäge verfolgt wurde, der als Jason Voorhees aus dem Horrorfilm Freitag der 13. verkleidet war. Sie stürzte und brach sich auf der Flucht das Bein, wofür sie laut Gericht jedoch selbst verantwortlich sei.
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