Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Abbildungen von Zigarettenpackungen auf den Auswahltasten von Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen ebenfalls den Warnhinweis „Rauchen kann tödlich sein“ zeigen müssen.
Geklagt hatte die Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei gegen einen Supermarktbetreiber aus München. In den beiden Supermarkfilialen wurden an der Kasse Zigarettenpackungen in einem Automaten verkauft. Die einzelnen Zigarettenpackungen trugen dabei auch die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise. Am Automaten selbst waren diese Warnhinweise jedoch nicht ersichtlich.
Kund:innen, die eine Zigarettenpackung erwerben wollten, mussten durch Drücken einer am Warenausgabeautomaten befindlichen Taste die Zigarettenmarke auswählen. Hierbei waren die Zigarettenpackungen nicht sichtbar. Die ausgewählte Zigarettenpackung wurde dann von einer Ausgabevorrichtung auf das Kassenband befördert und an der Kasse bezahlt. Die Auswahltasten des Zigarettenautomaten waren mit Abbildungen versehen, die zwar keine naturgetreuen Zigarettenpackungen zeigen, aber hinsichtlich Markenlogo, Proportion, Farbgebung und Dimensionierung wie Zigarettenpackungen gestaltet sind. Das Problem: Diese Abbildungen zeigen keine gesundheitsbezogenen Warnhinweise.
Warnhinweis auch bei Werbemaßnahmen
Die Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei sah darin einen Verstoß gegen die Tabakerzeugnisverordnung und verklagte den Supermarkbetreiber auf Unterlassung. Während die Klage in den ersten beiden Instanzen noch erfolglos war, nahm der BGH jetzt einen Unterlassungsanspruch an.
§ 11 Abs. 2 Tabakerzeugnisverordnung schreibe vor, dass auch Abbildungen von Zigarettenschachteln, die im Rahmen von Werbemaßnahmen gezeigt werden, den Anforderungen der Verordnung zur Verpackung und zu Warnhinweisen genügen müssen. Der BGH entschied, dass die Auswahltasten in Supermärkten deswegen unter anderem den allgemeinen Warnhinweis “Rauchen ist tödlich” tragen müsse. Außerdem sei darauf hinweisen, dass über 70 in Tabakrauch enthaltene Stoffe krebserregend sind.
Mit ihrem Hauptantrag, den Supermärkten den Zigarettenverkauf an Automaten per se zu verbieten, blieb die Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei allerdings erfolglos.
BGH, Urt. v. 26.10.2023, Az. I ZR 176/19