Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will integrierten Bachelor landesweit einführen

-Werbung-spot_imgspot_img

Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines integrierten Bachelors im Rahmen des Jurastudiums gebilligt. Damit ist der Weg frei für eine landesweite Einführung des LL.B. unabhängig von den einzelnen Universitäten.

Bisher erhalten die Jurastudierenden auch in NRW nach durchschnittlich elf Semestern den Abschluss „1. Juristisches Staatsexamen“. Viele brechen das Jurastudium auf dem Weg dahin allerdings ab. Und ca. 30 Prozent der Jurastudierenden bestehen die Prüfung nicht. Das führt dazu, dass im Fach Rechtswissenschaften überdurchschnittlich viele junge Menschen komplett ohne Abschluss dastehen. Dem soll der integrierte Bachelor vorbeugen und so gleichzeitig den Druck aus dem Studium nehmen.

Am 12. Dezember beschloss das Kabinett rund um Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Grüne) die Einführung eines landesweiten integrierten Bachelors. Laut Gesetzentwurf, der bereits vom Kabinett verabschiedet wurde, erwirbt jede Jurastudentin und jeder Jurastudent von Gesetzes wegen den Bachelor, wenn alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt sind und der universitäre Teil des ersten Staatsexamens bestanden ist.

Justizminister Dr. Limbach hält integrierten Bachelor für echten Gewinn

Minister der Justiz Dr. Limbach bezeichnet den Abschluss als „echten Gewinn“.  Und weiter: “Mit dem Bachelor haben sie einen universitären Abschluss und können ein Masterstudium anschließen oder in den Arbeitsmarkt gehen. Das macht den rechtswissenschaftlichen Studiengang für eine Vielzahl potenzieller Studienanfängerinnen und Studienanfänger attraktiver und kann damit einen Beitrag zur Abfederung des Fachkräftemangels leisten.“

Nordrhein-Westfalen wäre das erste Bundesland, in dem ein integrierter Bachelorgrad im Studiengang Rechtswissenschaft bereits durch Gesetz verliehen wird – ohne dass die Universitäten eigene Regelungen treffen müssen.

Die Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen plädierte bereits in der Vergangenheit für die Einführung des integrierten Bachelors. Frederik Janhsen, Vorsitzender der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. merkt diesbezüglich an: „Ein integrierter Bachelor erkennt die im Studium erbrachten Studienleistungen an und reduziert deutlich die Fallhöhe beim Nicht-Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung. So ein Schritt hat das große Potential, den psychischen Druck während des Studiums zu senken“.

Landesfachschaft Jura NRW und RCDS NRW begrüßen Entscheidung

Ergänzend betont Jakob Thies, Referent in der Arbeitsgruppe Integrierter Bachelor: „Auch wenn das vorgestellte Konzept noch einige Fragen offenlässt: Die Einführung des integrierten Bachelors ist ein riesiger Meilenstein, durch den die juristische Ausbildung nachhaltig positiv verändert wird!“

Auch der Ring Christlich-Demokratischer Studenten Landesverband Nordrhein-Westfalen begrüßen den Gesetzesentwurf. Landesvorsitzende des RCDS NRW, Niklas Nottebom, ist sich sicher, dass der integrierte Bachelor zur Modernisierung des Jurastudiums beiträgt. Dies sorge für mehr Studiengerechtigkeit und erhöht damit die Attraktivität des Jurastudiums in Nordrhein-Westfalen. „In Zeiten eines Juristenmangels stellt dies eine Regelung dar, die dazu geeignet ist, qualifizierte Studenten schneller auf einen Arbeitsmarkt zu bringen, für den das Staatsexamen keine Zugangsvoraussetzung darstellt“, so Nottebom.

Zuvor hatten bereits die Universität des Saarlandes (JURios berichtet) und die Universität Trier (JURios berichtet) den integrierten Jurabachelor eingeführt. Auch der hessische Justizminister Roman Poseck fordert die Einführung eines integrierten Bachelors an allen juristischen Fakultäten in Hessen (JURios berichtet).


Fundstelle: https://www.justiz.nrw.de/

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

10,950FollowerFolgen
3,146FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel