Erneut kam es zu einer Examenspanne im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Weil einer der zu prüfenden Paragraphen in einem Internetforum geleaked wurde, fließt einer der Aufgabenteile nicht in die 6. Strafrechtsklausur der Examenskampagne ein. Betroffene haben alternativ die Wahl, die gesamte Klausur im Januar erneut zu scheiben.
Mit Schreiben vom 14. Dezember informierte das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg die Teilnehmenden der Prüfungskampagne im zweiten Staatsexamen darüber, dass es bei der 6. Klausur – der Klausur im Strafrecht – zu einer Panne gekommen sei.
Das Prüfungsamt sei davon in Kenntnis gesetzt worden, dass ein Prüfling aus Baden-Württemberg am Wochenende in dem Internetforum “Zur letzten Instanz” einen Post zum Inhalt eines Prüfungsteils der Aufsichtsarbeit Nr. 6 im Strafrecht eingestellt habe. Der inzwischen gelöschte Beitrag (siehe Screenshot) hatte einen angeblichen Insider-Tipp zu § 32 d StPO und der Rücknahme der Revision enthalten. Um die Rücknahme einer Revision ging es in der Klausur dann auch.

Revisionsklausur betroffen
Im Sachverhalt der S2 Klausur war es um einen Wahlverteidiger gegangen, der die Revisionseinlegung für seinen Mandanten zurückgenommen hatte. Der Mandat hatte dem Gericht jedoch einen Tag zuvor mitgeteilt, dem Verteidiger das Vertrauen entzogen zu haben. Die Rücknahme der Revision durch den alten Verteidiger war also unwirksam und die Revision im Ergebnis zulässig.
Da sich laut LJPA nicht mehr aufklären lässt, ob ein Teil der Prüflinge über Informationen verfügen, die eine bessere Vorbereitung auf diesen Teilaspekt der Aufsichtsarbeit vom 11. Dezember zulassen, sah das Landesjustizprüfungsamt den Grundsatz der Chancengleichheit tangiert.
Das Landesjustizprüfungsamt hat deswegen die Korrektor:innen angehalten, die Passage zur Rücknahme der Revision in den Klausurbearbeitungen nicht zu bewerten. Die Note der Strafrechtsklausur setzt sich dementsprechend lediglich aus den restlichen Prüfungsfragen zusammen.
Alternativ bietet das LJPA allen Teilnehmenden an, die Klausur im Strafrecht am 11. Januar in Stuttgart oder Karlsruhe erneut abzulegen. Zuvor erhalten die Prüflinge keine Einsicht in ihre Klausur und ihre Note. Sie müssen also “blind” entscheiden.
Chancengleichheit gebietet, Teilaspekt nicht zu werten
Das Landesjustizprüfungsamt bittet in dem Schreiben, das der JURios-Redaktion vorliegt, um Verständnis für dieses Vorgehen. Trotzdem stellt sich natürlich die Frage, wie es zu einem derartigen Leak kommen konnte. Schließlich wussten nur Mitarbeitende des Landesjustizprüfungsamtes sicher, welchen Inhalt die anstehenden Klausuren haben werden. Die Vorstellung, dass Mitarbeitende selbst den Inhalt im Internet geleakt haben könnten, ist ungeheuerlich. Im Forum “Zur letzten Instanz” wird inzwischen behauptete, das Klausurthema sei von einem der AG-Leiter im Strafrecht selbst geleaked worden.

Und natürlich muss man sich damit beschäftigen, wie die Prüfungsämter in Zukunft mit vermeintlichen Leaks im Internet umgehen werden. Genügt es, zu behaupten, man wisse ganz sicher, dass § 823 BGB in der Zivilrechtsklausur oder § 243 StGB in der Strafrechtsklausur abgefragt werde? Eine derart weiter Auslegung würde “Scherzbolden” Tür und Tor öffnen. Fast jede Prüfungskampagne wäre damit angreifbar. Entweder durch Prüflinge selbst, die sich schlecht vorbereitete fühlen oder auch durch gehässige Dritte.
Von den Studierenden, die JURios auf den Vorfall hinwiesen, sind die meisten nicht gewillt, eine gesamte Klausur erneut zu schreiben. Die meisten sind froh, das Examen hinter sich zu haben. Sie hatten sich auf erholsame Weihnachtsferien im Kreis ihrer Familie gefreut. Für viele war das Schreiben des Landesjustizprüfungsamtes ein Schock. Hatte man doch gerade mit dem Thema abgeschlossen. Stattdessen müssen die Studierenden jetzt erneut eine Entscheidung treffen.
Update vom 16.12.2023
Inzwischen hat sich der vermeintliche Posting-Ersteller selbst erneut im Forum zu Wort gemeldet und entschuldigt sich. Er gibt an, dass er das Thema der Klausur lediglich geraten und keinerlei Insider-Info gehabt habe.
“Zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, es war dumm, den Kommentar zu posten”, schreibt er oder sie. “Allerdings hätte ich nie gedacht, dass die Situation so eskalieren und dass es tatsächlich in der Klausur vorkommt. Ich habe lediglich GERATEN, was in der S2 Klausur dra kommt und hatte KEINE Indider Tipps! Auch hat der AG Leiter NIE gesagt, was tatsächlich in der Klausur dran kommt, sondern nur einen Fall mit der Rücknahme der Revision besprochen und gemeint, dass das Thema aktuell sei, weil es wohl in letzter Zeit häufig vom OLG behandelt worden ist!”
Update vom 18.12.2023
Zum Vorgang teilte das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg JURios mit Schreiben vom 18. Dezember mit:
„Der Aufgabensteller der Aufsichtsarbeit Nr. 6 vom 11. Dezember 2023, der bereits seit vielen Jahren als Arbeitsgemeinschaftsleiter tätig ist, hat nach Auskunft des zuständigen Oberlandesgerichts an insgesamt vier Ausbildungsstandorten einen Kurs zur Examensvorbereitung angeboten. In diesem Rahmen hat er ein prozessuales Problem innerhalb der Zulässigkeit der Revision in einer Weise behandelt, die offenbar geeignet war, dies als Hinweis zu verstehen, dass die Rücknahme der Revision Inhalt einer strafrechtlichen Aufsichtsarbeit sein könne.“
Trotz zahlreicher Anfragen betroffener Prüflinge, entschied das LJPA, bei der angeordneten Wahlmöglichkeit zwischen Nachklausur im Januar und Bewertung der Dezember-Klausur ohne den Revisionsrechtlichen Teil zu bleiben.
Prüflinge, die sich für die Nachklausur im Januar entscheiden, bekommen ihre Reisekosten aber immerhin ersetzt. Das teilte das LJPA ebenfalls mit: „Hinsichtlich der Reisekosten, die bei der Teilnahme an der Nachklausur entstehen können, haben wir heute in einem Erlass geregelt, dass notwendige Reisekosten grundsätzlich erstattet werden. […] Übernachtungskosten werden im Rahmen der bereits jetzt gültigen Regelungen erstattet.“