Der kleine Lord und das Erbrecht

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Wir schreiben das Jahr 1872. Vor gut einem Jahr entstand das Deutsche Kaiserreich im Zuge dreier Konflikte, weite Teile Europas entwickeln sich während der Industrialisierung prächtig und Großbritannien erlebt das viktorianische Zeitalter. Die Vereinigten Staaten von Amerika auf der anderen Seite müssen sich in manchen Teilen des Landes immer noch vom schweren Bürgerkrieg erholen, der sieben Jahre zuvor endete. Genau in diesem doch recht mannigfaltigen Setting spielt der Kultklassiker „Der kleine Lord“, im Original „The Little Lord Fauntleroy“, aus dem Jahre 1980.

Um was geht es in “Der kleine Lord”?

Der kleine Cedric Errol, ein achtjähriger, netter und zuvorkommender Junge aus New York City bekommt eines schönen Tages gesagt, dass er – aufgrund einer schwierigen Erbsituation – der heir apparent seines britischen Großvaters, dem Earl von Dorincourt, ist. Ein heir apparent ist im Common Law eine Person, die in der Erbfolge, bspw. für einen besonderen Titel, als voraussichtlicher, unmittelbarer Erbe gesehen wird. Auch wenn dies als das große Los bezeichnet werden kann, wird den Zuschauer:innen schnell klar, dass das Zusammenleben mit dem Großvater kein Zuckerschlecken werden sollte. Dieser ist mürrisch, steht Cedrics Mutter eher abgeneigt gegenüber und repräsentiert den klassischen Aristokraten, der mit einer gewissen Gleichgültigkeit gegenüber seinen „Untertanen“ auftritt.

Doch es kommt, wie es kommen muss: Cedrics gutes Gemüt und seine Angewohnheit, in jedem Menschen das Gute zu sehen, hilft dabei, den Großvater Stück für Stück charakterlich zu verändern und ihn zu dem Großvater und Earl zu machen, den Cedric in ihm sieht. Am Ende muss es natürlich noch einen kleinen Aufreger geben, denn eine hundertprozentig glatte Geschichte mag ja niemand: Cedrics Position als heir apparent wird nochmal durch eine andere Familie in Frage gestellt, was sich aber am Ende als haltlose Behauptung herausstellt, da die Erbposition des anderen Erben nicht rechtmäßig ist. Ende gut, Erbe gut, ehh alles gut, würden wir meinen.

Was macht den Film so besonders? Letztlich die Atmosphäre, die durch den kleinen Cedric Errol, später als „der kleine Lord“ benannt, ausgesendet wird. Der Film zeigt auf, dass eine heile Welt vor allem schon durch die Gedanken eines einzelnen entstehen kann. Wenn eine Person als Lichtgestalt auftritt und in jedem Menschen etwas Gutes sieht, kann man gar nicht anders, als selbst daran zu glauben. Dieser sogenannte Pygmalion-Effekt ist letztlich die Kernstruktur, die diesen Film ausmacht und ihn für viele zu einem besonderen Highlight an Weihnachten deklariert.

Was lernen wir direkt aus dem Film?

Wir lernen vor allem gewisse Spielarten des englischen Erbrechts der dort ansässigen Adligen kennen. Dort ist es wichtig, dass der unmittelbare Erbe (heir apparent) legitim ist, sprich seine Eltern müssen grundsätzlich zum Zeitpunkt seiner Geburt offiziell verheiratet gewesen sein. Insbesondere englische Adelstitel sind nur dann übertragbar, wenn dieses Element der Legitimität besteht. Der am Ende des Films eingebaute Plot Twist beschreibt die Relevanz dieser Legitimität äußerst treffend. Die intervenierende Frau, die am Ende ihren Sohn als richtigen Erben bezeichnet, wäre mit dieser Behauptung durchgekommen, wäre sie mit dem zweiten Sohn des Earls zum Zeitpunkt der Geburt ihres Sohnes legal verheiratet gewesen.

Dies war aber nicht der Fall, da sie von ihrem vorherigen Mann nie offiziell geschieden wurde. Theoretisch lernen wir auch die Idee des heir presumptive kennen. Im Common Law gibt es nämlich Erben, die zwar im jetzigen Moment als Erbe für einen Titel in Frage kommen, die aber trotz alledem noch durch die Geburt eines weiteren Kindes, welches in der Rangfolge höher einsteigt, von der unmittelbaren Erbfolge ausgeschlossen werden können. Zwar wird dies im Film nicht genau beschrieben, theoretisch könnte man aber sagen, dass – falls der Earl noch einen Sohn bekommen sollte (= unwahrscheinliches Szenario) – der kleine Lord nochmals verdrängt werden würde, da er dann in der Reihenfolge niedriger angesiedelt wäre.

Was wäre, wenn der „kleine Lord“ ein Mädchen wäre?

Dann hätte der Film wohl etwas anders begonnen, indem eine unendliche Suche an den Anfang gestellt worden wäre, bei der dann wahrscheinlich ein Cousin des 100. Grades ausfindig gemacht worden wäre. Mögliche Parallelen zu der Serie Downtown Abbey sind hier gewollt konstruiert. In anderen Worten: Frauen hatten bzw. haben es in der Erbfolge eines Titels nicht leicht. Das englische und irische Adelsgeschlecht sieht hier eine gewisse Exklusivität vor, was darin mündet, dass Frauen regelmäßig keinen Erbanspruch auf Land und Titel haben. Ausnahmen gab es aber dennoch immer wieder.

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Zwei Beispiele für Fälle aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, also jenem Jahrhundert, in dem der „Der kleine Lord“ spielt, sind Anne Isabella Byron und Edith Rawdon-Hastings.

Falls die Titel hier für Verwirrung sorgen, gibt es nun einen kleinen Crashkurs: In der Gruppe der Peerage (Hochadel) gibt es verschiedene Stellungen. An höchster Stelle ist der Duke (im Deutschen mit dem Herzog zu vergleichen) und an unterster Stelle ist der Baron (weibliche Form: Baroness). In der Mitte, zwischen Marquess und Viscount siedelt sich der Titel Earl (deutsch: britischer Graf) an, den auch der Großvater im Film (noch) innehat. Der Count wiederum, wir kennen diesen Titel von Count Dracula, ist in der Regel für nichtbritische Grafen vorgesehen.

Das „ungerechte“ Erbrecht beim Hochadel

Das oben angesprochene Problem mit der weiblichen Erbfolge wirkt etwas so, als wäre es zurecht aus der Zeit gefallen. Doch die Strukturen sind leider immer noch vorhanden, auch wenn sich immer mehr Gegenwind entwickelt. Im Königshaus ist 2013 die exklusive, männliche Primogenitur schriftlich abgeschafft worden. Der englische Hochadel (ja, es gibt auch einen niederen Adel, die sog. Gentry) will diese Strukturen aber nicht übernehmen, was immer wieder in den Medien hochkocht. Im Jahre 2014 wurde ein Entwurf für eine entsprechende Veränderung abgeschmettert und seit einiger Zeit kämpfen Frauen aus dem britischen Adel dafür, dass die männliche Primogenitur bald vollends der Vergangenheit angehört.

Hier sind nicht nur gesellschaftliche Strukturen in Frage zu stellen, sondern auch das internationale Recht ist hier Fokus: Die männliche Primogenitur im britischen Hochadel verletzt nach einigen Ansichten das Diskriminierungsverbot aus Art. 14 EMRK i.V.m. Art. 1 ZP 1 (zur) EMRK. Das Attribut „Geschlecht“ stellt keinen Grund dar, der ausreichend begründet werden kann, um die vorherrschende Benachteiligung von Frauen in diesem Kontext zu rechtfertigen. Doch werden immer wieder Stimmen laut, dass Großbritannien seit dem Austritt aus der EU den Vorschriften europäischer Institutionen eher distanziert gegenübersteht.

In unseren Augen beschreibt diese Gesamtproblematik einen Umstand, den sich ein fortschrittliches Land wie Großbritannien nicht leisten sollte. Witzig ist nur, wie wir zu dieser Thematik gekommen sind: Plätzchen, Kinderpunsch und „der kleine Lord“ im TV.

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