Die Republik Österreich schuldet einem Anwalt aus Wien 1346 Euro. Deswegen ließ der Jurist das österreichische Bundeskanzleramt und Schloss Schönbrunn pfänden.
Das Schloss Schönbrunn ist eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten Wiens. Seit 1569 im Besitz der Habsburger, ließ die Frau Kaiser Ferdinands II. 1642 auf dem Areal ein Lustschloss errichten und nannte das Anwesen „Schönbrunn”. Maria Theresia lies das Prachtgebäude 1743 grundlegend umgestaltet. Das Barockschloss und seine prachtvollen Gärten sowie der historische Tiergarten ziehen jährlich Millionen Besucher aus aller Welt an. Heute ist das Schloss mit seinen 1441 Räumen UNESCO-Weltkulturerbe.
Hypothek auf Schloss Schönbrunn
Davon ließ sich Rechtsanwalt Wolfgang Andreas von Orsini und Rosenberg aus Wien jedoch nicht abhalten. Die Republik Österreich schuldete dem Jurist 1346,40 Euro für Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsstreit vor dem Verwaltungsgerichtshof um Corona-Hilfen anfielen. Um das Geld einzutreiben, ließ der Anwalt auf das österreichische Bundeskanzleramt und Schloss Schönbrunn eine Simultanhypothek eintragen.
Nachdem die Pfandrechtseintragung im Grundbuch erfolgt sei, habe die Republik Österreich die Gerichtskosten beglichen. Offen ist jetzt laut Angaben des Anwalts nur noch die Summe von 322 Euro für das Exekutionsverfahren. Exekution meint in Österreich übrigens nicht die Hinrichtung eines Menschen. Bei der Exekution handelt es sich vielmehr um einen Rechtsbegriff, der die Anwendung staatlicher Zwangsgewalt zur Durchsetzung vollstreckbarer Forderungen und Ansprüche, bezeichnet.
Außerdem stellte der Anwalt inzwischen klar, dass er nicht tatsächlich vorhabe, die Gebäude zu versteigern. Laut Medienberichten hatte die Republik Österreich zuvor eingestanden, die Zahlungsfrist nicht eingehalten zu haben. Der Anwalt befand sich also im Recht – auch wenn sein Pfändungsvorhaben ungewöhnlich war.
Pfändung von Staatskanzlei und Flugzeugen
Könnte man auch in Deutschland das Bundeskanzleramt oder das Schloss Neuschwanstein pfänden? Theoretisch ja – die Hürden hierfür sind aber sehr hoch. Zumindest im kleineren Stil sind aber auch in Deutschland kuriose Pfändungsverfahren bekannt geworden.
So beispielsweise in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen das Land Nordrheinwestfalen. Ein Anwalt erstritt für seine Mandantin einen gerichtlichen, vollstreckbaren Vergleich in Höhe von 20.000 Euro. Trotz mehrerer Zahlungsaufforderungen zahlte das Land fast drei Monate nicht. Daraufhin beantragte der Anwalt die Pfändung der nordrheinwestfälischen Staatskanzlei. Durch die Pfändungsankündigung aufgeschreckt, zahlte das Land dann aber. Pfändung gerade noch abgewendet.
Und auch Flugzeuge werden in der EU regelmäßig gepfändet – meistens im Zusammenhang mit Entschädigungen aus der Fluggastrechtsverordnung. Nämlich immer dann, wenn eine Airline nicht bezahlt und ein vollstreckbarer Titel vorliegt. In einem Fall gegen Condor gewann ein Passagier eine Klage auf Zahlung von 600 Euro wegen Flugverspätung. Der Gerichtsvollzieher hatte bereits die Genehmigung beantragt, das Rollfeld zum Zwecke der Durchführung der Pfändung zu betreten, als die Fluggesellschaft in letzter Minute bezahlte.
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