Kann man schon im Jurastudium an einer Obduktion teilnehmen?

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Für viele Rechtsreferendar:innen gehört die Teilnahme an einer Obduktion im Rahmen der Strafstation zu einem der Höhepunkte des Referendariats. Andere sind froh, wenn sie mit dem Strafrecht möglichst wenig zu tun haben und sich vor Leichen drücken können. Was viele Studierende nicht wissen: Auch im Jurastudium kann man bereits an einer Obduktion teilnehmen. Wie das geht, stellen wir hier dar.

Obduktionen gehören zur Lebensrealität und bei einigen Jurist:innen auch zum Arbeitsalltag dazu. Wer später beruflich bei der Staatsanwaltschaft mit Tötungsdelikten zu tun hat, wird auch an der einen oder anderen Obduktion teilnehmen müssen. Interessiert man sich für diese Berufsperspektive, kann es durchaus sinnvoll sein, vorab einmal zu testen, ob man psychisch grundsätzlich mit dem Anblick einer Leiche (und vor allem dem Geruch) klarkommt und im Arbeitsalltag wirklich regelmäßig damit konfrontiert werden will. Das gilt nicht nur für angehende Staatsanwält:innen, sondern natürlich auch für Strafverteidiger:innen.

Bereits im Jurastudium gibt es hierfür zwei Möglichkeiten. Der Besuch einer Vorlesung zur Rechtsmedizin und/oder die Teilnahme an einer Obduktion.

Tipps fürs Jurastudium

Vorlesung Rechtsmedizin

An jeder Universität, die über ein Uniklinikum und den Studiengang Medizin verfügt, gibt es auch ein rechtsmedizinisches Institut/Institut für Pathologie. Dementsprechend finden hier auch Vorlesungen für Rechtsmedizin statt. Diese werden (entgegen einer langläufigen Annahme) aber nicht nur für (angehende) Rechtsmediziner:innen oder Ärzt:innen angeboten, sondern oft auch für Jurist:innen.

So finden an der Uni Köln und der Uni Göttingen beispielsweise eine „gemeinsame Vorlesung Rechtsmedizin für Juristen und Biologen“ statt. Auch am Institut für Rechtsmedizin der LMU gibt es eine Vorlesung „Rechtsmedizin für Juristen“. Genauso in Hannover, Potsdam, Düsseldorf, Heidelberg, Mannheim, Jena, Münster, Gießen, Greifswald usw. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein bietet die Veranstaltung “Rechtsmedizin für Juristen und Psychologen mit Falldemonstrationen” an. Diese Aufzählung ist noch lange nicht abschließend und zeigt, dass es fast überall, wo es ein Uniklinikum oder eine juristische Fakultät gibt, auch ein Angebot im Bereich der Rechtsmedizin/Pathologie für angehende Jurist:innen gibt.

In den Vorlesungen wird allerdings üblicherweise nur die Theorie besprochen. Also insbesondere die Stellung des oder der Rechtsmediziner:in und der Ablauf einer Leichenschau. Es geht um Todeszeichen, Todeszeitfeststellung, Tötungsdelikte durch stumpfe Gewalt, Schussverletzungen, Alkoholintoxikation und Spezialfälle wie der Todesfall im Wasser. Außerdem wird meistens auf die Begutachtung und Beweisführung im Strafverfahren Bezug genommen.

Aber Achtung: Die Vorlesungen sind üblicherweise bebildert. Es werden also Fotos von Tatorten, Leichen und (sehr üblen/blutigen) Verletzungen gezeigt. Wem das bereits zu viel ist, der sollte auf die Teilnahme an einer “echten” Obduktion definitiv verzichten.

Teilnahme an einer Obduktion

Wem die Theorie nicht ausreicht, der hat jedoch auch bereits im Jurastudium die Möglichkeit, an einer Obduktion teilzunehmen. Manchmal wird im Rahmen der Vorlesung Rechtsmedizin darauf Bezug genommen und erläutert, wie man an einer Obduktion teilnehmen kann. Meistens wird die Möglichkeit der Teilnahme an einer Obduktion jedoch nicht aktiv angesprochen, sodass viele Jurastudierende überhaupt nicht wissen, dass diese Möglichkeit existiert. Das liegt vor allen daran, dass die Plätze stark beschränkt sind und es fast überall mehr Interessierte als Obduktionsplätze gibt.

An den meisten Unikliniken/Instituten für Rechtsmedizin gibt es ein Sekretariat, an das sich interessierte Studierende per Mail oder Telefon wenden können. Eine Voranmeldung ist nämlich bei allen Obduktionen Pflicht. Denn nicht jede Obduktion ist für die „Öffentlichkeit“ geeignet und auf Grund der Platzsituation werden immer nur wenige Studierende (meistens fünf) gleichzeitig zu einer Obduktion zugelassen.

Auch ist es nicht allen Fachbereichen „erlaubt“, an einer Obduktion teilzunehmen. Vielmehr müssen die Studierenden ein „berechtigtes Interesse“ (je nach Bundesland und Institut etwas anders geregelt) nachweisen. Bei Jurastudierenden ist dieses berechtigte Interesse unproblematisch gegeben, weil das Strafrecht zum Pflichtstoff im Jurastudium gehört und sich Jurist:innen später beruflich mit Obduktionen auseinandersetzen.

Vorherige Anmeldung und Verhaltensregeln

Bei telefonischer Anmeldung, der Vorlage des Studienausweises und dem Verweis auf die Eigenschaft als Jurastudent:in ist eine Teilnahme an einer Obduktion an den meisten Universitäten deswegen unproblematisch möglich. Es kann allerdings einige Wochen dauern bis eine „passende“ Leiche gefunden ist und ein Platz im Obduktionssaal frei wird. An welcher Obduktion man teilnimmt (und welche Todesart man dementsprechend zu Gesicht bekommt), kann man in den meisten Fällen allerdings nicht beeinflussen. Oft handelt es sich bei den Obduktionen dann auch um Unfälle.

Bitte haltet Euch im Sektionssaal unbedingt an die ausgeschriebenen Verhaltensregelungen. Zieht die erforderliche Kleidung (Kittel, Mundschutz, eventuell Füßlinge) an und berührt keine Gegenstände. Bei Unwohlsein muss dem Verantwortlichen unmittelbar Bescheid gesagt und der Raum verlassen werden.

Wer bereits jetzt sicher weiß, später einmal im Strafrecht arbeiten zu wollen, sollte die Möglichkeit einer Rechtsmedizin-Vorlesung und die Teilnahme an einer Obduktion unbedingt bereits im Jurastudium auf dem Schirm haben.

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