Wird es in Hannover bald die erste „Tax Law Clinic“ an einer deutschen Universität geben?

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Bisher gibt es an Deutschlands Universitäten keine studentische Beratung in Steuersachen – denn das ist gesetzlich (noch) nicht erlaubt. An der Universität Hannover soll es Dank einer Gesetzesänderung jetzt aber bald soweit sein. Der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover e.V. hofft, am 1. Mai 2024 dort die „Tax Law Clinic“ zu eröffnen.

Im angloamerikanischen Raum sind studentische Rechtsberatungen bereits seit den 1960er-Jahren etabliert. In Deutschland wurden in den letzten Jahren immer mehr solcher „Law Clinics“ gegründet. Denn nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist das seit 2008 grundsätzlich legal (weitere Informationen). Allerdings stark reglementiert und nur in einzelnen Bereichen. So beispielsweise im Bereich des Asylrechts (Refugee Law Clinics).

Studentische Steuerberatung bisher verboten

Von der Regelung für Rechtsdienstleistungen waren studentische Steuerberatungen bisher aufgrund des Steuerberatergesetzes ausgeschlossen. Daran soll sich nach dem Wunsch des Bundeskabinetts jetzt endlich etwas ändern. Sehr zur Freude des Vereins zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover e.V.

Das Bundeskabinett schlägt vor, die Vorschriften zur unentgeltlichen Beratung im Steuerberatungsgesetz weitgehend dem § 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen. Danach sollen studentische Rechtsberatungen auch im Steuerrecht möglich sein (Tax Law Clinics). Das Gesetz muss allerdings noch den Bundestag passieren.

Darauf ist die Tax Law Clinic Hannover angewiesen. Denn der Verein hatte zuletzt eine Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (Beschl. v. 28.03.23, Az. II ZB 11/22) eingefahren. Der BGH wies die Beschwerde des Vereins gegen die verweigerte Eintragung in das Vereinsregister zurück. Das Gericht hielt das Angebot einer Tax Law Clinic unter anderem wegen der strikten Regelungen des Steuerberatungsgesetzes (zum jetzigen Zeitpunkt) für nicht zulässig.

Neuregelung soll’s möglich machen

Das soll sich jetzt aber ändern. Das „Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ (BR-Drs. 361/23) begrüßt auch der Deutsche Anwaltsverein. In einer Stellungnahme heißt es:

„Der DAV begrüßt insbesondere, dass durch die Neuregelung die Tätigkeit sog. Tax Law Clinics ermöglicht wird. Law Clinics leisten in zunehmendem Maße einen wertvollen Beitrag bei der praxisorientierten Juristenausbildung und erlauben es, Studierende mit Rechtsmaterien vertraut zu machen, die in der universitären Ausbildung keine oder nur geringe Bedeutung haben, aber von hoher Praxisrelevanz sind. Die Landesgesetzgeber intensivieren deshalb in den Juristenausbildungsgesetzen in zunehmendem Maße bürgerschaftliches Engagement von Studierenden in Law Clinics.“

Bereits seit seiner Gründung im Jahr 2015 verfolgt der VFS Hannover die Idee, an der Leibniz Universität Hannover eine Law Clinic für Steuerrecht zu errichten. Die Tax Law Clinic soll Studierende für das Steuerrecht gewinnen und ihnen die Gelegenheit geben, erste praktische Erfahrungen im Steuerrecht zu sammeln. Einen Erfahrungsbericht zum Schwerpunktbereich “Steuerrecht” findest Du hier.


Die Tax Law Clinic sucht übrigens ein Logo. Noch bis zum 15. April kannst du am Ideenwettbewerb teilnehmen. Der oder die Gewinner:in erhält ein Preisgeld von 300 Euro.

Logowettbewerb: https://vfs-hannover.de/
Weitere Informationen: https://vfs-hannover.de/

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