Auf der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister sprach sich eine Mehrheit der Bundesländer dafür aus, Cannabis als Hilfsmittel in den beiden juristischen Staatsprüfungen zuzulassen. Ab dem 1. April ist Cannabis damit nicht nur teillegalisiert, sondern auch ein zugelassenes Hilfsmittel im ersten und zweiten Staatsexamen.
Zweimal im Jahr tagt die Justizministerkonferenz. Auf dem Treffen der Jusitzminister:innen aller Länder werden wichtige Grundlagenfragen im Hinblick auf die Justiz beschlossen. Für Jurastudierende und Referendar*innen ganz besonders interessant: die Beschlüsse der Justizministerkonferenz im Hinblick auf die beiden Staatsexamina. In den letzten Jahren waren diese für angehende Jurist:innen eher eine Enttäuschung. So beschloss man Anfang 2023 beispielsweise die bundesweite Streichung mehrerer Ruhetage im Staatsexamen, was bei Nachwuchsjurist:innen für großen Verdruss sorgte.
E-Examen verpflichtend ab 2025
In diesem Jahr stand eine Reform der sogenannten „Hilfsmittelversordnung“ auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz. Bei der Hilfsmittelverordnung handelt es sich um eine Mitteilung der Justizprüfungsämter, in denen die zugelassenen Gesetzestexte und Materialien sowie deren Ausgestaltung geregelt werden. Bisher sahen die Hilfsmittelverordnungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich aus. So gibt es Bundesländer, in denen es erlaubt ist, die Gesetzestexte mit einem Griffregister zu versehen und einzelne Paragraphenverweise an den Rand der Gesetze zu schreiben. In anderen Bundesländern müssen die Gesetzestexte hingegen komplett jungfräulich sein.
Auch bei der Frage, ob das Examen noch mit Stift oder Papier oder am Laptop geschrieben werden muss, gibt es regional große Unterschiede. So führte Sachsen-Anhalt das E-Examen in der zweiten Staatsprüfung bereits im April 2019 ein. Andere Bundesländer folgten zügig (Überblick). In Baden-Württemberg gibt es hingegen noch überhaupt keine E-Klausuren. Das soll sich jetzt ändern. Die Justizministerkonferenz legte eine verbindliche Einführung der elektronischen Klausuren im ersten sowie zweiten Staatsexamen spätestens zum Januar 2025 verbindlich für alle Bundesländer fest.
„Wir werden ein zukunftsfähiges, elektronisches Examensformat haben, sodass der juristische Abschluss auch der digitalen Lebens- und Berufswirklichkeit der angehenden Volljuristen entspricht. Seitenweise handschriftliche Ausführungen sind als Prüfungsformat nicht mehr zeitgemäß. Der Weg für die elektronische Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung ist jetzt frei“, so die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU).
Cannabis-Konsum im Staatsexamen erlaubt!
Doch es ist der Beschluss zum Cannabis-Konsum, der in diesem Frühjahr das größte Aufsehen bei der Justizministerkonferenz erregte. Nach langem Ringen haben der Bundestag und der Bundesrat die Teil-Legalisierung von Cannabis beschlossen. Damit sind Anbau und Besitz ab dem 1. April unter bestimmten Voraussetzungen legal. Die Teil-Legalisierung führt damit auch bei den juristischen Staatsprüfungen zu Folgefragen. Wie soll mit Studierenden umgegangen werden, die in den Staatsexamensprüfungen Cannabis rauchen oder in Gebäckform verzehren?
Cannabis wird eine entspannende und beruhigende Wirkung nachgesagt. Viele Studierende konsumierten die Droge deswegen bereits in ihrer Examensvorbereitung – bisher unter der Androhung von Strafe. Die Teil-Legalisierung ändert die Ausgangslage in dieser Hinsicht jedoch.
Daher sprach sich die Justizministerkonferenz dafür aus, Cannabis grundsätzlich in die Hilfsmittelverordnung aller Justizprüfungsämter aufzunehmen. In allen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern, das bereits jetzt ankündigte, den Beschluss nicht umzusetzen – ist der Konsum von Cannabis während des Juraexamens damit unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Um die anderen Studierenden nicht zu stören und vor Passivrauchen zu schützen, entschloss sich die Justizministerkonferenz aber dazu, das Rauchen von Joints nur außerhalb der Prüfungssäle zuzulassen. Der Verzehr von Hash-Brownies oder Cannabis in anderer Form (z.B. Cannabis-Öl) während der Prüfung und innerhalb der Prüfungssäle soll hingegen uneingeschränkt erlaubt sein.
“Der bisherige rein repressive Umgang mit Cannabis war offensichtlich gescheitert. Es war an der Zeit, zu einer neuen Drogenpolitik zu kommen. Das gilt auch im Hinblick auf die juristischen Staatsexamina und dem großen Druck, den die Studenten in dieser Zeit ausgesetzt sind. Bubatz kann hier helfen“, betont Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
April, April!