Interview: Frag die …. Jugendstrafverteidigerin

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Juristische Berufserfahrung aus erster Hand: Im Interview mit der auf Jugendstrafrecht spezialisierten Rechtsanwältin Cindy Hermelink

RAin Cindy Hermelink studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und legte ihr zweites Staatsexamen im Jahr 2020 ab. Nach einer kurzen Tätigkeit als Strafrichterin am Amtsgericht Stuttgart, entschied sich RAin Hermelink für den Beruf der Strafverteidigerin. Zunächst war sie mehrere Jahre in der StR Kanzlei für Strafrecht in Stuttgart tätig, 2024 machte sie sich schließlich mit einer eigenen – auf Jugendstrafrecht spezialisierten – Anwaltskanzlei in Stuttgart selbstständig.

Berufsspecial

Sehr geehrte Frau RAin Hermelink, herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, Wissenswertes über sich und Ihren Beruf als Strafverteidigerin mit unseren JURios-Leser:innen zu teilen! Wie kam es dazu, dass Sie sich gegen die Tätigkeit als Richterin und für die „dunkle Seite der Macht“ entschieden haben?

Hermelink: Ich habe mich für die Strafverteidigung entscheiden, da ich enger mit den Menschen zusammenarbeiten wollte. Ich fand es schade, dass ich meine Angeklagten als Richterin nur für die kurze Dauer der Hauptverhandlung gesehen habe und ihnen nicht so viel mit auf den Weg geben konnte, wie ich es gerne getan hätte. Als Strafverteidigerin habe ich die Möglichkeit, viel früher und länger mit meinen Mandant:innen zusammenzuarbeiten. Ich kann die Hauptverhandlungen gut mit ihnen vorbereiten und auch im Nachgang darauf achten, dass sie auf einem guten Weg bleiben.

Auch liebe ich die Freiheit, die Abwechslung und die vielen kreativen Möglichkeiten, die ich als Strafverteidigerin habe. So arbeite ich nebenher noch als Repetitorin und besuche regelmäßig verschiedene Jugendhilfeeinrichtungen, um dort mit den jungen Menschen in Kontakt zu kommen, aufzuklären und präventiv tätig zu werden.

Sie spielen eine Runde Tabu und müssen als Erklärerin Ihren Mitspieler:innen den Begriff „Jugendstrafrecht“ umschreiben. Welche fünf Tabu-Begriffe, die dabei nicht genannt werden dürfen, stehen auf Ihrer Karte, um Ihren Suchbegriff nicht direkt zu entlarven?

Hermelink: Erziehungsgedanke – Jugendliche – Heranwachsende – Jugendgerichtshilfe – Jugendstrafe

Nehmen Sie uns an die Hand und führen Sie uns durch einen typischen Arbeitstag als Jugendstrafverteidigerin. Was unterscheidet Ihre Tätigkeit im Jugendstrafrecht von Fällen im Erwachsenenstrafrecht?

Hermelink: Haha, dazu gibt es jeden Dienstag ein Reel auf meinem Instagram-Account: Tag im Leben einer Strafverteidigerin.

Tatsächlich gibt es bei mir keinen typischen Tag. Mein Beruf ist sehr abwechslungsreich und jeder Tag sieht anders aus. Meistens weiß ich morgens noch gar nicht, was mich an dem Tag erwarten wird. Ich kann den Tag noch so schön geplant haben, wenn Notfälle wie z.B. Verhaftungen dazwischenkommen, läuft dann doch alles ganz anders. Von daher muss ich meine Aufgaben abarbeiten, wenn ich die Gelegenheit habe und den Tag ansonsten einfach auf mich zukommen lassen. Das ist aber irgendwie auch das Spannende an meinem Beruf.

Üblicherweise beginnt der Tag für mich jedoch damit, dass ich checke, was bei meinen Mandanten so ansteht: Muss jemand an seinen Gerichtstermin oder seinen Termin bei der Jugendgerichtshilfe erinnert werden, daran in die Schule oder in die Ausbildung zu gehen? Auch das gehört zu den Aufgaben einer Jugendstrafverteidigerin dazu. Ich nutze die Morgenstunden zudem, um Akten zu lesen oder anstehende Gerichtstermine vorzubereiten.

Vormittags bin ich dann in der Regel bei Gericht. Wenn ich es zeitlich schaffe, mache ich mittags gerne Sport und gehe im Anschluss in meine Kanzlei. Dort habe ich nachmittags oft noch Mandantengespräche. Abends kümmere ich mich dann um die Post, meine Instagram-Beiträge, meine Unterrichtsvorbereitung, die Steuer und alles, was sonst noch so liegengeblieben ist.

Haftbesuche, jede Menge Telefonate und Besuche in Jugendhilfeeinrichtungen gehören auch noch zu meinen typischen Aufgaben.

Meine Tätigkeit im Jugendstrafrecht unterscheidet sich vor allem durch eine viel engere Zusammenarbeit mit meinen Mandant:innen von der im Erwachsenenstrafrecht. Es ist für mich sehr wichtig, zu Beginn eines Mandatsverhältnisses eine gute Vertrauensbasis aufzubauen, damit es meinen Mandant:innen im Anschluss leichter fällt, offen mit mir über alles zu sprechen. Jugendlichen fällt es oft etwas schwerer, Vertrauen zu fassen. Ich lade meine Mandat:innen am Anfang unseres Mandatsverhältnisses erstmal zu einem Kennenlerngespräch ein, zu dem sie oft auch von ihren Sozialarbeiter:innen begleitet werden. Mir ist es sehr wichtig, dass meine Mandant:innen sich jederzeit gut an die Hand genommen fühlen und jeden Schritt verstehen. Ich kläre sie zudem ausführlich über meine Verschwiegenheitsverpflichtung auf. Vielen Jugendlichen ist oft gar nicht bewusst, dass ich noch nicht einmal ihren Eltern von den Inhalten unserer Gespräche erzählen darf, wenn sie das nicht möchten.

Da man im Jugendstrafrecht nicht an die Strafrahmen aus dem allgemeinen Strafrecht gebunden ist, lohnt sich auch eine intensive Vorbereitung der Hauptverhandlung umso mehr. So haben wir schon oft geschafft, eine Jugendstrafe komplett zu vermeiden, obwohl zu Beginn unserer Zusammenarbeit fraglich war, ob eine solche überhaupt noch zur Bewährung ausgesetzt werden würde. Ich animiere meine Mandant:innen, sich um Schule, Ausbildung, Arbeit, Suchtberatung etc. zu kümmern. Hier kommen auch die Jugendhilfeeinrichtungen, mit denen ich kooperiere, ins Spiel. Sie nehmen mir in diesem Bereich sehr viel Arbeit ab, schreiben mit meinen Mandant:innnen Bewerbungen und suchen ihnen z.B. einen Platz im Antigewalttraining etc. Bei Jugendlichen kann man oft noch viel mehr Weichen stellen als bei Erwachsenen.

Mir ist es sehr wichtig, das Mandatsverhältnis niedrigschwellig und jugendgerecht zu gestalten. Es muss z.B. nicht im Sekretariat angerufen werden, um einen Termin mit mir zu vereinbaren, sondern man kann mir einfach eine kurze WhatsApp schreiben. Das hilft meinen Mandant:innen sehr. Auch mein Kanzleihoodie kommt super bei meinen Mandant:innen an. Wir sind zudem während des kompletten Mandatsverhältnisses regelmäßig im Kontakt, sodass ich stets weiß, ob sie sich an unsere Absprachen halten. Und wenn sie mal nicht mitziehen, rufe ich auch mal eine Zeit lang jeden Morgen bei ihnen an, um sie daran zu erinnern, in die Schule zu gehen 😀 Jugendliche brauchen oft noch etwas mehr Lenkung.

Apropos „typischer Tag“: Was sind typische Probleme, die Ihnen tagtäglich bei Ihrer Arbeit begegnen – was war im Gegenteil dazu der kurioseste Fall, der Ihnen im Jugendstrafrecht widerfahren ist?

Hermelink: Typische Probleme sind, dass meine jungen Mandanten diverse Verhaltensregel oft noch nicht erlernt haben. Sie kommen zu spät oder gar nicht zu ihren Terminen, verschlafen, man erreicht sie nicht; sie verpassen ihre Gerichtstermine. Ich sehe mich als Jugendstrafverteidigerin allerdings auch als Teil des Erziehungsauftrags und versuche, ihnen diese Dinge daher im Rahmen unserer Zusammenarbeit nahezubringen. Ich arbeite mit Hausaufgabenlisten, Belohnungen für gutes Verhalten und lustigen Reels auf meinem Instagram-Account, um das Ganze spielerisch zu gestalten.

Mein kuriosester Fall hat sich wohl am 60. Geburtstag meines Vaters ereignet. Wir waren an jenem Tag in einem Restaurant und haben groß (und schick gekleidet) gefeiert. Wie so oft bei Familienfeiern hat plötzlich mein Handy geklingelt und mir wurde mitgeteilt, dass ein Mandant von mit verhaftet wurde und es in Kürze zur Haftbefehlseröffnung beim Haftrichter kommen sollte. Ich habe dann also die Geburtstagsfeier verlassen und bin im Abendkleid zum Haftrichter gefahren. Die haben vielleicht geguckt… 😀

Sie haben sich mit unter 30 Jahren (!) selbstständig gemacht. Wie kam es dazu, die Festanstellung als Strafverteidigerin zu verlassen? Welche Herausforderungen begegnen einem als junge Frau in der Selbstständigkeit und allgemein im Strafrecht? Gibt es Vorbehalte der (männlichen) Mandanten?

Hermelink: Ich habe meine eigene Kanzlei gegründet, um die Möglichkeit zu haben, meine Ideen umzusetzen. Ich habe vor etwas über einem Jahr meine Liebe zum Jugendstrafrecht entdeckt. Um meine jungen Mandant:innen bestmöglich unterstützen zu können, habe ich mir diverse Jugendhilfeeinrichtungen als Kooperationspartner gesucht. So erhalten meine Mandant:innen von mir und meinen Kooperationspartnern eine ganzheitliche Betreuung, welche ihnen helfen soll, auf einen guten Weg zu finden. Dieses Angebot nehmen sie in der Regel dankend an. Ich besuche zudem regelmäßig Jugendhilfeeinrichtungen, um das Eis zu brechen und zu zeigen, dass wir Anwält:innen ganz normale Menschen sind und es überhaupt nicht schlimm ist, zu uns zu kommen. Auch setze ich viel auf soziale Medien, um mit den jungen Menschen in Kontakt zu kommen.

Ich fühle mich als junge Frau in keinster Weise eingeschränkt. Sollte ich merken, dass ein Mandant mein Können aufgrund meines Alters oder meines Geschlechts unterschätzt, lehne ich das Mandat dankend ab. Das gehört zu meinen Freiheiten als selbständige Anwältin. Ich finde es zudem besonders im strafrechtlichen Mandatsverhältnis sehr wichtig, dass sich beide Parteien uneingeschränkt vertrauen. Ist dies aus welchen Gründen auch immer nicht der Fall, macht ein Mandatsverhältnis meiner Meinung nach keinen Sinn.

Im Jugendstrafrecht bin ich bislang jedoch noch gar keinen Vorbehalten begegnet. Meine Mandant:innen sehen es eher positiv, dass ich noch so jung bin, da ich noch näher an ihnen, ihren Schwierigkeiten und ihrer Denkweise dran bin. Diese Rückmeldung bekomme ich regelmäßig. Auch mit meinem Geschlecht haben sie kein Problem. 

Jetzt haben Sie uns schon sehr von Ihrem Beruf überzeugen können. Was muss man tun, um eine gute Jugendstrafverteidigerin zu werden und welche Voraussetzungen sollte man dabei unbedingt mitbringen?

Hermelink: Um eine gute Jugendstrafverteidigerin zu werden, muss man sich natürlich zunächst das nötige Fachwissen aneignen. Das Jugendstrafrecht ist ein vielschichtiges und komplexes Rechtsgebiet mit wahnsinnig vielen (tollen) Möglichkeiten, die man nur ausschöpfen kann, wenn man mit ihnen vertraut ist.

Ganz wichtig finde ich zudem Empathie, Neugier, Offenheit und einen wertungsfreien und respektvollen Umgang mit den jungen Menschen. Meine Mandant:innen haben ein sehr feines Gespür dafür, ob man ihnen gegenüber ehrlich ist und es ernst mit ihnen meint.

Zu guter Letzt: Versetzen Sie sich in Ihr Erstsemester-Ich zurück. Was würde es heute von Ihrem Werdegang halten und umgekehrt: was würden Sie Ihrem Erstsemester-Ich raten?

Hermelink: Ich glaube, mein Erstsemester-Ich wäre erstaunt über meinen Werdegang, aber wahnsinnig stolz. Bevor ich mit dem Jurastudium begonnen habe, habe ich mir immer gewünscht mit Kindern zu arbeiten. Ich wollte Kinderärztin, Kinderkrankenpflegerin, Erzieherin etc. werden. Als ich mit dem Jurastudium begonnen habe, fand ich es schade, dass man als Jurist:in i.d.R. nicht mit Kindern arbeiten kann. Nun habe ich mir einen Beruf geschaffen, in dem dies doch möglich ist. Ich glaube, das fände mein Erstsemester-Ich ziemlich cool.

Ich würde meinem Erstsemester-Ich vor allem im Hinblick auf die spätere (harte) Examensvorbereitung dasselbe sagen, was ich meinen Schüler:innen immer sage: Halte durch, es wird sich so lohnen!!!

Sehr geehrter Frau RAin Hermelink, vielen Dank für Ihre spannenden Einblicke!

Hermelink: Vielen Dank für die tollen Fragen und das Interesse an meinem Beruf!

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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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