Die Datenbank Beck-online hat jetzt eine Chatfunktion!

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Die Datenbank beck-online hat eine neue Funktion! Der Verlag C.H.Beck testet das KI-Tool „beck chat“. Schrittweise werden neue Nutzer:innen für die BETA-Version der Chatfunktion freigeschaltet.

Künstliche Intelligenz spielt auch in der Rechtsbranche eine immer größere Rolle. Landauf und landab haben sich Legal Tech Vereine gegründet, in denen sich Jurist:innen über die Möglichkeiten aber auch Gefahren von technischen Neuerungen austauschen. Nach dem Hype um ChatGPT ist es nicht verwunderlich, dass der Einsatz von Chatbots auch in der Rechtsbranche getestet wird. Vorreiter wird jetzt einmal mehr der Verlag C.H. Beck aus München, der mit seiner Datenbank beck-online quasi eine Monopolstellung auf dem deutschen Markt einnimmt. Und was kann der beck-chat?

„Beck-chat ist eine KI-basierte Softwareanwendung, die Juristinnen und Juristen bei der Recherche nach juristischen Fachinformationen unterstützt. Die Chat-Funktion ermöglicht es, im Dialog Rechtsfragen an die Datenbank zu stellen und so mit ihr zu interagieren. Die Antworten von beck-chat basieren auf Inhalten der Datenbank beck-online“, erklärt Pressesprecher Mathias Bruchmann.

BETA-Version für aufgewählte Nutzer:innen

Freigeschaltete wurde die BETA-Version zunächst für Nutzer:innen, welche die Module Miet- und WEG-Recht PREMIUM sowie Arbeitsrecht OPTIMUM beziehen. Die Tests laufen noch bis Ende Juni. Danach soll eine überarbeitete Vollversion erscheinen und schrittweise für alle Nutzer:innen geöffnet werden.

Gleichzeitig warnt der Verlag C.H. Beck aber auch vor seiner eigenen KI. Auf der Website heißt es: „Als KI-basierte Software-Anwendung kann beck-chat nicht die eigenverantwortliche Recherche und Prüfung von Rechtsfragen durch eine qualifizierte Juristin oder einen qualifizierten Juristen ersetzen. Die Antworten von beck-chat können auf fehlerhaften, veralteten oder auf andere Weise nicht einschlägigen Informationen beruhen, oder auf Einzelmeinungen, die nicht die geltende Rechtslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung wiedergeben.“ Diese Worte sollten Jurist:innen bei der Nutzung beherzigen.

KI in Kinderschuhen

Ansonsten könnte es ihnen wie dem Anwalt aus den USA gehen, der ChatGPT für seine Recherche verwendete. Leider erfand die KI aber lauter Urteile, die überhaupt nicht existieren (in der Fachsprache heißt das „halluzinieren“). Für den US-Anwalt endete das mit einer Blamage vor Gericht.

Und auch die Fluggesellschaft Air Canada machte eher negative Erfahrungen mit ihrem eigenen Chatbot. Die Airline muss einem Passagier Schadensersatz zahlen, nachdem der Chatbot auf der Website des Unternehmens dem Mann falsche Informationen gegeben hatte, bevor er einen Flug buchte.

Gleichzeitig kann eine KI wie beck-chat für Jurist:innen aber auch eine enorme Erleichterung bei der Recherche darstellen. So schreibt die KI-Expertin Alicia Urban auf LinkedIn: „Endlich ein Licht am Ende des juristischen Recherche-Tunnels.“ Und auch der Rechtsanwalt Tom Brägelmann lobt die KI: „Und ich muss sagen: es funktioniert schon ganz gut: Der Chatbot zitiert nur Quellen aus Beck-Online und die scheinen auch sogar ganz gut zu passen. Das kann im deutschen Recht im Moment kein anderer Chatbot, nicht mal ChatGPT. Man könnte sich jetzt noch viel wünschen, ja ja ja, aber ich finde es einfach sehr gut, dass der Verlag sich einen Ruck gegeben hat und nun endlich auch zu einem LegalTech-Unternehmen wird.“

Sein Vorschlag: Statt auf den langweiligen Namen „beck-chat“ sollte die KI lieber „Becky“ getauft werden. „Hi Becky schau dir doch mal bitte diese AGBs an und sage mir, ob der BGH seine Rechtsprechung dazu geändert hat, und passe sie dann entsprechend an, falls das so ist.“


Pressemitteilung: https://presse.beck.de/

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