In Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen dürfen Referendar:innen als sogenannte Justizassistenten bzw. Richterassistentinnen arbeiten. Wie man den Job bekommt und welche Tätigkeiten einen erwarten, das erklären wir dir hier.
Die Gerichte ächzen unter der Last vieler Verfahren. Gleichzeitig gehen die „Babyboomer“ in den Ruhestand. Deswegen herrscht vielerorts in der Justiz bereits Fachkräftemangel. In Niedersachsen will man dem Problem seit 2020 unter anderem mit Stellen für Justizassistent:innen begegnen. Das sind Referendar:innen, die nebenher in der ordentlichen Gerichtsbarkeit jobben. Ähnlich also wie der Einsatz von Referendar:innen als Sitzungsvertreter:innen bei den Staatsanwaltschaften. Die Referendar:innen sollen einerseits die überlastete Gerichtsbarkeit unterstützen. Andererseits züchtet man sich so aber natürlich auch qualifizierten Nachwuchs heran.
Vielseitige Arbeit am Gericht
Die Referendar:innen werden dabei einem:r Richter:in zugeteilt. Zur Arbeit der Justizassistent:innen gehören die Zuarbeit bei Groß- oder Massenverfahren, juristische Rechercheaufgaben, Unterstützung bei Vakanzen/Vertretungsfällen und die Mitarbeit an einzelnen Projekten. Ähnlich also wie bei einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeitende bei einer Kanzlei.
Martin, der als Richterassistent am OLG Oldenburg beschäftigt ist, beschäftigt sich aktuell beispielsweise mit einem Fall betreffend die Rückforderung von erlittenen Verlusten bei einem Onlinecasino. Außerdem unterstützt er das Pressereferat. „Dazu gehört die Vorbereitung von Pressemitteilungen + die Betreuung von Social Media. Dabei geht es darum, Ideen für Posts zu entwickeln, diese zu designen und die Begleittexte zu verfassen. Darüber hinaus übernehme ich Rechercheaufgaben. So habe ich mich unter anderem mit der Frage der Gebührenpflichtigkeit von Kopien von Gerichtsentscheidungen befasst, wenn deren Herausgabe von nicht am Verfahren Beteiligten beantragt werden“, erzählt Martin auf LinkedIn.
Sein Fazit: „Nach zweieinhalb Monaten kann ich festhalten, dass mir die abwechslungsreiche Nebentätigkeit als Richterassistent sehr viel Spaß macht. Von den Richterinnen und Richtern und allen Kolleginnen und Kollegen hier am Gericht habe ich von Anfang an sehr viel Unterstützung erhalten und hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, nicht willkommen zu sein. Der Arbeitsumfang von sechs Stunden in der Woche lässt sich gut mit dem Referendariat vereinbaren, auch wenn das natürlich eine Mehrbelastung darstellt.“
7-8 Punkte und gute Stationszeugnisse
Voraussetzung für eine Einstellung als Justizassistent:in sind herausragende Qualifikationen. Das bedeutet in Niedersachsen: Mindestens acht Punkte – seit Neustem reichem sogar nur noch sieben Punkte – in der ersten juristischen Staatsprüfung und mindestens ein “vollbefriedigend” in zwei der vier Stationszeugnisse der beiden ersten Ausbildungsstationen. Die Nebentätigkeit als Richterassistent:in ist auf maximal ein Jahr befristet und umfasst sechs Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 13; das entspricht ca. 400 Euro netto im Monat. Eine Bewerbung ist bis zum Ende des siebten Ausbildungsmonats des Referendariats möglich. Als Einsatzorte kommen die drei niedersächsischen Oberlandesgerichte (Braunschweig, Celle, Oldenburg) und die dazugehörigen Landgerichte und Amtsgerichte sowie Generalstaatsanwaltschaft, das Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht, Landesfinanzgericht und das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Betracht.
Auch in Hessen ist die Tätigkeit inzwischen ab dem 5. Ausbildungsmonat möglich. Voraussetzungen sind gute Kenntisse im Prozessrecht sowie mindestens 7,5 Punkte im ersten Staatsexamen (und hier in der Pflichtfachprüfung).
In den anderen Bundesländern schaut man mit Interesse, aber eher zurückhaltend nach Niedersachsen und Hessen. Am OLG Düsseldorf (NRW) startete man ein Pilotprojekt. Die erste wissenschaftliche Mitarbeiterin wurde dort zum 1. Februar 2021 eingestellt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster und die Verwaltungsgerichte Aachen, Arnsberg, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster haben inzwischen ebenfalls Stellen für Referendar:innen ausgeschrieben.
Keine Lösung für den Personalmangel
„Die Rückmeldungen der Richterinnen und Richter sind sehr positiv. Die Zufriedenheit mit der Arbeit der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kollegenkreis vor Ort sei ausgesprochen gut. Die Zusammenarbeit verlaufe inhaltlich und menschlich außerordentlich angenehm“, berichtete die Landesregierung NRW auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Trotz des positives Feedbacks ist aber auch klar, dass sich der Personalmangel in der Justiz nicht alleine mit Nebenjobs für Referendar:innen lösen lässt. Hier sind größere Anpassungen an vielen Stellschrauben dringend notwendig. Allen voran im Rahmen einer Reform der juristischen Ausbildung und des Referendariats sowie durch die Modernisierung der Justiz.
Flyer Niedersachsen: https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/
Flyer Hessen: https://justizministerium.hessen.de/